Entscheidungsvorlage - VO/2392/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport hat am 29.01.2013 die Verwaltung zur ergänzenden Information beauftragt, ein „Szenario“ zur Turnhallenbelegung als Entscheidungshilfe für zukünftige Planungen darzustellen.

 

Die Schulentwicklungszahlen und die erforderlichen Grundlagen zur Bestimmung der Anzahl der pflichtigen Sportstunden sind bereits zur letzten Sitzung den Fraktionen als zusätzliche Informationen zur Verfügung gestellt worden. Insoweit erfolgt hier eine zusammengefasste Darstellung der Situation und des Ausblickes.

 

1.     Grundlagen

 

Als Planungsgrundlage dient die Schulentwicklungsplanung der Stadt Wegberg mit Stand 25.11.2012. Die Anzahl der Klassen wurde den Bestimmungen des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes entsprechend angepasst.

 

Für die Verfügbarkeit einer Turnhalle wird eine grundsätzliche tägliche Nutzungszeit von 8:00 -16:00 Uhr für den Pflichtstundenbereich nach den einschlägigen Verordnungen vorausgesetzt. Dies bedeutet, dass eine Einfach-Halle für die weiterführenden Schulen täglich 7 Zeit-Stunden (-1 Std. Mittagspause) zur Verfügung steht. Dies entspricht in etwa 8 belegbaren Schulstunden (0:45 H) und damit an 5 Tagen 40 Schulstunden. Für die Grundschulen wird eine mögliche Nutzungszeit von 8:00 bis 13:30 angenommen. Dies entspricht 6 Schulstunden und damit insgesamt an 5 Tagen 30 Schulstunden.

 

Im Schulzentrum Wegberg stehen grundsätzlich 8 Einzelhallen (Dreifachhalle, Zweifachhalle und Einzelhallen an der Realschule, der Hauptschule und der Erich Kästner Grundschule) zur Verfügung. Weitere Einfachhallen finden sich in Arsbeck, Beeck, Wildenrath (2) und Rath-Anhoven.

 

Im Hallenbad werden wöchentlich zusätzlich erhebliche Zeiten zur Verfügung gestellt. Durch eine kombinierte Nutzung können bis zu drei Gruppen gleichzeitig das Bad in Anspruch nehmen. Die an die Schulen zugeteilten Nutzungszeiten betragen 94,5 Wochenstunden (auf Klassengröße berechnet).

 

 

2.     Bedarf

 

Der Pflichtstundenbedarf Sport wird in den entsprechenden Verordnungen über die Ausbildungsgänge für die Primarstufe und den Sekundarstufen I und II festgelegt. Diese betragen

 

Klasse 1-4 jeweils                                                                       3 Schulstunden/Woche,

Klasse 5-6 jeweils                                                                      3-4 Schulstunden/Woche,

Klasse 7-10 (Realschule, Hauptschule) jeweils              2,5-3 Schulstunden/Woche,

Klasse 7-9 (Gymnasium) jeweils                                          2,5-3 Schulstunden/Woche und

Klasse EF, Q1 und Q2 (SEK II)                                          3 Schulstunden/Woche .

 

Für die Klassen EF, Q1 und Q2 ist der Bedarf stark abhängig von der Kurswahl und wird der Einfachheit halber mit 3 Wochenstunden je Klassengröße angesetzt.

 

Über den Pflichtstundenanteil hinaus werden noch freiwillige Arbeitsgemeinschaften zum Teil unter Beteiligung der örtlichen Sportvereine angeboten und durchgeführt.

 

3.     Berechnung

 

Die Berechnung in Form von Soll-Ist-Vergleichen ist in den anliegenden Tabellen für die einzelnen Schuljahre unter Berücksichtigung der zu erwartenden Schülerzahlen dargestellt.

 

4.     Zusammenfassung

 

Wie aus den Anlagen ersichtlich, kann für die Pflichtstunden ein Überschuss an Hallenkapazitäten festgestellt werden. Dieser Überschuss (Saldo) beträgt unter Einbeziehung der im Hallenbad zur Verfügung stehenden Belegungszeiten für die einzelnen Jahre:

 

 

Jahr

Pflichtige

Stunden

Verfügbare

Stunden

Hallenbad

Saldo

Innenring

Außenring

2012/13

354

460

94,5

200,5

108

92,5

2013/14

339

460

94,5

215,5

117

98,5

2014/15

315

460

94,5

239,5

135

104,5

2015/16

306

460

94,5

248,5

144

104,5

2016/17

282

460

94,5

272,5

159

113,5

 

Schulsportmöglichkeiten im Hans-Gisbertz-Stadion bleiben unberücksichtigt.

 

 

Wichtig und nicht vernachlässigbar sind allerdings vier weitere Aspekte:

 

a)     Freiwillige Arbeits-/Sportgemeinschaften

 

Im Nachmittagsbereich werden durch die Schulen viele freiwillige Sportgemeinschaften –teilweise in Kooperation mit den Vereinen oder Eltern und mit einer Belegungsstärke von 6 Personen bis Klassenstärke- angeboten. Diese betragen für das Gymnasium nach Mitteilung durch die Schule (Stand:13.03.) z.B. 27 Schulstunden in der Woche. Die Schule am Grenzlandring bietet hier 9-11 Schulstunden an. Die Edith-Stein-Realschule bietet Arbeitsgemeinschaften im Umfang von 4 Wochenstunden an. Hier wird ein weiterer Bedarf geltend gemacht, der nach Aussage der Schule derzeit nicht umgesetzt werden kann.

 

Durch die angeführten Berechnungen über mögliche Nutzungszeiten und unter Beachtung der Belegungspläne erscheint die Umsetzung der freiwilligen Arbeitsgemeinschaften Sport bereits jetzt möglich.

 

 

b)     Offene Ganztagsgrundschule

 

Die Offenen Ganztagsgrundschulen nutzen täglich nach der 6ten Schulstunde die Turn- und Sporthallen für Bewegungs- und Sportangebote. Nach dem Grundsatz Schulsport vor Vereinssport stehen die Hallen den Schulen daher grundsätzlich bis 16.00 Uhr zur Verfügung.

 

 

c)     Vereinssport

 

In den Turn- und Sporthallen im Innenbereich werden in den Morgenstunden und auch in den frühen Nachmittagsstunden den Vereinen Hallenzeiten zur Verfügung gestellt (siehe bereits ausgehändigte Hallenbelegungspläne; Vorlage VO/2339/13).

 

Diese Zeiten müssten ggf. bei einer Überplanung der Hallenkapazitäten überprüft und ggf. gestrichen werden.

 

In den späten Nachmittags- und Abendstunden sind die Hallen im Stadtgebiet durchgehend und mit einer geforderten Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen belegt. Bei einer Reduzierung der Kapazitäten durch Wegfall einer Halle müssten hier den Vereinen Hallenstunden entzogen werden, die an anderer Stelle nicht angeboten werden könnten.

 

5.     Ergebnis

 

Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass rein rechnerisch für die Schulen -bei einer lückenlosen Belegung der möglichen Zeiten- der Pflichtstundenbereich nach den Verordnungen über die Ausbildungsgänge der jeweiligen Schulformen auch unter Wegfall einer Halle im Innenring zur Verfügung stehen würde. Dies setzt allerdings eine gänzliche Überplanung der Hallenbelegung voraus. Ob dann im Rahmen der Stundenplangestaltung der Schulen –die von vielen weiteren Aspekten abhängt- die Pflichtstundenzahl nach Verordnung erteilt werden könnte (nicht immer steht ein Lehrer zur Verfügung wenn eine Halle belegbar wäre) kann von der Verwaltung nicht beurteilt werden.

 

Eine Folge einer Reduzierung der Kapazitäten wäre allerdings, dass die Vereine auf Hallenbelegungen im Vormittagsbereich (Kleinkinderturnen, Seniorensport) verzichten und auch im Nachmittagsbereich starke Einschränkungen zu erwarten hätten.

 

Da mit zeitlicher Verzögerung zu erwarten ist, dass auch bei den Vereinen die demografische Entwicklung erkennbar sein wird, könnte eine Reduzierung der Nutzungszeiten in 5-10 Jahren ohne unmittelbare Auswirkungen möglich sein. Dies müsste dann untersucht werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport nimmt die Berechnungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt einer weiteren Nutzung der Realschulturnhalle im Interesse des Vereinssports nicht zu. Im Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr soll über mögliche Alternativen zur Stilllegung weiter beraten werden. Bei Stilllegung/Abriss sind den Vereinen die dort genehmigten Nutzungsstunden zu streichen. Die Zeiten für den Schulsport werden entsprechend der Anzahl der berechneten Pflichtstunden auf die anderen Sporthallen im Schulzentrum verteilt.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport nimmt die Berechnungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt einer weiteren Nutzung der Realschulturnhalle im Interesse des Vereinssports zu. Im Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr soll über mögliche Alternativen zur Ertüchtigung oder Erhaltung weiter beraten werden.

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Anlagen

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