Entscheidungsvorlage - VO/2408/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 16.04.2013 hat die SPD-Fraktion gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg den beigefügten Antrag gestellt:

 

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die im Sitzungskalender festgelegten Sitzungstermine einzuhalten.“

 

Antwort der Verwaltung:

 

Gemäß § 47 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW wird der Rat vom Bürgermeister einberufen. Die Einberufung des Rates, der Beschlüsse nur in Sitzungen fassen kann, gehört zu den unentziehbaren Rechten des Bürgermeisters. Von diesem Recht werden die Unterzeichnung der Ladung, die Festlegung der Tagesordnung, die Bestimmung des Zeitpunktes der Sitzung sowie des Sitzungsortes umfasst.

Nach Abs. 1 Satz 3 soll der Rat einberufen werden, so oft es die Geschäftslage erfordert. Wenigstens alle zwei Monate soll eine Sitzung stattfinden, wobei außerhalb des normalen Turnus jederzeit außerordentliche Sitzungen stattfinden können. Dies gilt auch, wenn ein Sitzungskalender existiert. (Vgl. Articus/ Schneider „Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen“)

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion nicht zu.

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Anlagen

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