Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung - VO/2394/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 12.03.2013 hat die CDU-Fraktion gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg den beigefügten Antrag gestellt:

 

„Der Rat möge beschließen, die derzeit noch in Kraft befindliche Fristensatzung im Zusammenhang mit § 61 a Landeswassergesetz ersatzlos aufzuheben“

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird an den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr verwiesen.

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Anlagen

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