Entscheidungsvorlage - VO/2421/13
Grunddaten
- Betreff:
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Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan"Halle 7 Wegberg-Wildenrath"; Antrag auf Fristverlängerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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14.05.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beratungsvorlage nimmt Bezug auf die Vorlage VO/0845/08 zum Thema 76. Änderung des Flächennutzungsplanes und vorhabenbezogener Bebauungsplan
II 8-Wegberg, Wildenrath, Halle 7 in den Sitzungen des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 02.09.2008 sowie des Rates am 23.09.2008.
Zielsetzung war es, auf dem ehemaligen britischen Militärgelände im Bereich des früheren Flugzeughangars Halle 7 die bauplanerischen Grundlagen für die Zulassung eines Vorhabens Lagerung und Verarbeitung (Recycling) von Baustoffen und weiteren Baustoffen zu schaffen.
Die rechtlichen Voraussetzungen im Bauleitplanverfahren hierzu wurden durch Ratsbeschluss zum Flächennutzungsplan (FNP Neufassung 2008) und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan am 23.09.2008 geschaffen.
Zeigleich wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, den Abschluss des Durchführungsvertrages zwischen der Stadt und Herrn Josef Jansen als Vorhabenträger und Eigentümer des Grundstücks Halle 7 herbeizuführen. Der Vertrag (Anlage) wurde am 23.09.2008 unterzeichnet.
Nach § 1 Nr. 1 und § 13 des Vertrages besteht die Verpflichtung, die Erschließungsmaßnahmen einschließlich der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bis zum 31.12.2012 fertig zu stellen. Die gesamte Maßnahme (Eingriff und Ersatz einschließlich Eingriff in Waldflächen) war innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des Bebauungsplanes (22.07.2009) auszugleichen.
Mit Schreiben vom 18.03.2013 (Anlage) hat der Vorhabenträger über das von ihm beauftragte Ingenieurbüro eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2013 und damit eine Vertragsänderung beantragt. Da der Inhalt des Durchführungsvertrages vom Rat beschlossen wurde, soll die Vertragsänderung gleichfalls vom Rat entschieden werden.
Zu den bisher nicht termingerecht durchgeführten Maßnahmen führt der Vorhabenträger innerbetriebliche Zustände sowie die Tatsache an, dass die angrenzende Umgehungsstraße noch nicht endgültig hergestellt sei.
Die Verwaltung ist grundsätzlich mit der beantragten Firstverlängerung einverstanden.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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44,9 kB
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(wie Dokument)
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386,4 kB
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