Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung - VO/2429/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 30.04.2013 hat die SPD-Fraktion gemäß § 21 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg folgende Anfrage gestellt:

 

„1.) Können die Wehren das Hallenbad im Jahre 2013 noch nutzen? Die Übungspläne für das laufende Jahr wurden bereits durch den Stadtbrandmeister genehmigt und werden in den meisten Fällen keine gemeinsame Nutzung des Hallenbades vorsehen.

 

2.) Wenn dies möglich ist, sind die Feuerwehrleute dann versichert? Oder muss dafür der Übungsplan geändert werden?

 

3.) Nach Aussage der CDU war die Vorgehensweise mit dem Stadtbrandmeister besprochen. Bei Nachfrage beim Stadtbrandmeister stellte sich das aber als falsch raus. Können Sie uns bitte im Nachgang die Meinung des Stadtbrandmeisters mitteilen? Ist nach seiner Einschätzung eine Übung im Hallenbad sinnvoll?

 

 

Die Beantwortung der Anfrage erfolgt in der Sitzung.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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