Ergänzungsvorlage - VO/2432/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ist bis zum 01.01.2013 im Begegnungszentrum an der Beecker Straße 81 untergebracht gewesen. Die Räumlichkeiten stehen ab dem 01.01.2013 nicht mehr zur Verfügung.

 

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beabsichtigt, ab dem 01.06.2013 nunmehr in dem Gebäudekomplex Bahnhofstr. 30-32 (Eigentümer M. Schmitz Hausverwaltung GmbH aus Viersen-Dülken) entsprechend geeignete Räumlichkeiten für die Fraktion anzumieten.

 

Auf Grund der nicht erfolgten Entscheidung über die Vorlage in der Sitzung des Rates am 12.03.2013 wurden die zunächst vorgesehenen Räumlichkeiten durch den Vermieter anderweitig vergeben. In Abstimmung mit der SEWG wurden durch den Vermieter andere Räumlichkeiten in dem geplanten Gebäudekomplex für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen angeboten. Hierbei konnte sich im Rahmen der Verhandlungen darauf verständigt werden, dass der Gesamtpreis trotz einer Erhöhung der Quadratmeterzahl bestehen bleibt.

 

Die Räumlichkeiten in der Halbpaterre von insgesamt rd. 35,7 m² bestehen aus einem Büroraum sowie Flur, Abstellraum und sanitärer Einrichtung. Der Zugang erfolgt direkt über die Bahnhofstraße. Der Grundrissplan und die Nettogrundflächenberechnung sind beigefügt.

 

Die Miete beträgt 213,00€ monatlich zzgl. einer Betriebskostenvorauszahlung von 48,00€, einer Stromkostenvorauszahlung von 25,00€ und Telefonanschluss/ Internet 50,00€. Dies entspricht einer Gesamtmiete von 336,00€.

 

Es ist davon auszugehen, dass eine monatliche Reinigungspauschale von ca. 25,00€ anfallen wird.

 

Dieser Betrag ist – bei der Größe der Fraktion, dem Flächenbedarf und dem Mietpreis für vergleichbare Objekte im Zentrum – nach Auffassung der Verwaltung angemessen.

 

Unter Berücksichtigung der bisherigen Beschlussfassungen des Rates im Zusammenhang mit der Gewährung von Zuwendungen an Fraktionen gemäß § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW zahlt die Stadt Wegberg der Fraktion einen Mietkostenzuschuss in Höhe von rund 2/3.

Dies würde im Fall der Geschäftsstelle der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen einem monatlichen Mietkostenzuschuss in Höhe von 224,00€ zzgl. der anteiligen Reinigungspauschale entsprechen.

 

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen hat – entgegen der bisherigen Beschlussfassungen des Rates – die Übernahme der Gesamtkosten in Höhe von 336,00€ zzgl. der monatlichen Reinigungspauschale beantragt.

 

Regelungen über Mindestsätze oder Begrenzung der Mittel enthält das Gesetz nicht. Insoweit kann der Rat nach freiem Ermessen unter Beachtung des Grundsatzes der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nach § 75 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW entscheiden.

Bislang belief sich die Nutzungspauschale für die Räumlichkeiten im BGZ auf 300,00€ monatlich. So dass bei einer positiven Entscheidung des Rates ein Mehraufwand von 36,00€ monatlich für die Stadt Wegberg entstehen würde.

 

Durch den beabsichtigten Umzug in die oben genannten Räumlichkeiten ist es weiterhin erforderlich, dass das vorhandene Mobiliar ganz oder teilweise ersetzt wird. Daher beantragt die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen die Erstbeschaffung bzw. Ergänzungsbeschaffung von Mobiliar und sonstigen Ausrüstungsgegenständen in der Höhe von max. 2.000,00€.

 

Im Dezember 2012 hat bereits eine Vorabfrage bei den Fraktionen stattgefunden, da der Eigentümer den Teilumbau im Bereich der geplanten Räumlichkeiten erst nach einer verbindlichen Mietzusage beginnen wollte.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die Nutzungspauschale für die Räumlichkeiten im BGZ betrug bislang 300,00 € monatlich.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.)

Der Rat beschließt, der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Zusammenhang mit dem Umzug in die neue Geschäftsstelle, Bahnhofstr. 30-32, folgende Zuwendungen gemäß § 56 Abs. 3 GO NRW zu zahlen:

 

a)    Mietkostenzuschuss ab dem 01.06.2013 von monatlich 336,00€ zzgl. der Reinigungspauschale

 

 

b)    Ersatz- bzw. Ergänzungsbeschaffung von Mobiliar in Höhe von bis zu max. 2.000,00€.

 

Die Mittel sind bei Produkt 01 01 03 „Fraktionen“ – Sachkonto 549200 entsprechend eingeplant.

 

2.) Der Rat beschließt, der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Zusammenhang mit dem Umzug in die neue Geschäftsstelle, Bahnhofstr. 30 – 32, folgende Zuwendungen gemäß § 56 Abs. 3 GO NW zu zahlen:

 

a)     Mietkostenzuschuss ab dem 01.06.2013 von monatlich 224,00€ zzgl. der anteiligen monatlichen Reinigungspauschale.

 

b) Ersatz- bzw. Ergänzungsbeschaffung von Mobiliar in Höhe von bis zu max. 2.000,00€.

 

Die Mittel sind bei Produkt 01 01 03 „Fraktionen“ – Sachkonto 549200 entsprechend eingeplant.

 

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Anlagen

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