Entscheidungsvorlage - VO/0351/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Erstellung eines Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beteiligt:
- Finanzwirtschaft; Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (StaWi)
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Entscheidung
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22.02.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Innerhalb des Stadtzentrums Wegberg ist seit geraumer
Zeit ein Qualitätsverlust im Einzelhandel zu verzeichnen. Die
Einzelhandelsentwicklung vollzieht sich – wie in zahlreichen Städten auch
– an den Rändern der Innenstadt zu Lasten des Einzelhandelsbesatzes im
Stadtzentrum.
Die Aufwertung des Stadtzentrums mit seinen
vielfältigen Problemen, aber auch Potenzialen, gehört zu den wichtigsten
Aufgaben der städtebaulichen Planung. Daher betreibt die Stadt Wegberg seit
vier Jahren einen erfolgreichen Stadtmarketingprozess. In dieser Zeit konnten zahlreiche
Maßnahmen in den Bereichen Freizeit und Tourismus, Wohnen und Einkaufen
umgesetzt werden. Mehrere Arbeitsgruppen aus engagierten Bürgerinnen und
Bürgern konnten bereits in diesem
Zeitraum unter Federführung der Verwaltung das Image und die Lebensqualität der
Stadt Wegberg verbessern. Hier sind insbesondere Projekte zur Steigerung der
Attraktivität der Innenstadt für Bewohner, Besucher und Gäste der Stadt zu
nennen, die gemeinsam mit den ansässigen Einzelhändlern durchgeführt wurden, um
der derzeitigen negativen Leerstandsentwicklung entgegenzuwirken.
Es hat sich jedoch gezeigt, dass derartige Projekte im
Stadtmarketing alleine nicht ausreichen, um eine nachhaltige Qualitätssicherung
und –verbesserung im Einzelhandel zu erreichen. Daher beabsichtigt die
Verwaltung, als nächsten Baustein – parallel zum Stadtmarketingprozess
– die Einzelhandelsentwicklung zugunsten der Innenstadtlage auf Ebene der
Bauleitplanung planungsrechtlich zu steuern.
Hierzu einige rechtliche Hintergründe:
Es ist Aufgabe der Gemeinden, im Rahmen der
Bauleitplanung die Standorte für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben und damit
auch von Einzelhandelsbetrieben festzulegen. Hierfür werden im Allgemeinen
Baugebiete nach den Vorschriften der Baunutzungsverordnung festgesetzt (z.B.
Allgemeine Wohngebiete (WA), Mischgebiete (MI), Gewerbegebiete (GE)), in denen
Gewerbebetriebe entsprechend der festgesetzten Baugebietsart – und in
diesem Rahmen auch Einzelhandelsbetriebe – zulässig sind. Die
Zulässigkeit großflächiger Einzelhandelsbetriebe wird dabei nach Maßgabe des §
11 Abs. 3 BauNVO begrenzt. Hierbei ist folgendes von Bedeutung: Nach dieser
Vorschrift sind großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich nach Art, Lage
oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung, Landesplanung
oder städtebaulichen Entwicklung nicht nur unwesentlich auswirken können, nur
in Kern- und Sondergebieten zulässig. Nicht nur unwesentliche Auswirkungen
werden vermutet, wenn eine Schwelle von 1.200 qm Geschossfläche überschritten
wird.
Für kleinflächige Einzelhandelsnutzungen existiert
eine vergleichbare einschränkende gesetzliche Vorgabe mit Blick auf deren
mögliche städtebauliche Auswirkung nicht. In Dorfgebieten (MD), Mischgebieten
(MI), Gewerbegebieten (GE) und Industriegebieten (GI) sind Einzelhandelsbetriebe
zulässig. Auch kleinflächige Einzelhandelsbetriebe können allerdings mit
städtebaulich unerwünschten Auswirkungen verbunden sein, die die Notwendigkeit
begründen, die Standortentscheidungen der Einzelhandelswirtschaft planerisch zu
lenken. Besonders deutlich wird dies bei dem zur Zeit bestehenden
Verdrängungswettbewerb in der Lebensmittelbranche. Gerade die Ansiedlung von
Lebensmittel-Discountern an verkehrsgünstig gelegenen Standorten, zumeist
außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche der Gemeinden, kann in Verbindung
mit der Ansiedlung weiterer Branchen
(Oberbekleidung, Schuhe, Drogerieartikel usw.) zu einer Schwächung des
Einzelhandels in den naturgemäß verkehrsungünstiger gelegenen zentralen Lagen
der Gemeinde führen. Dies wiederum führt vermehrt zu städtebaulich
unerwünschten Leerständen, zum Verlust wichtiger Frequenzbringer für die
zentralen Lagen der Gemeinden und häufig auch zu Problemen verkehrlicher Art.
Aus alledem kann sich die städtebauliche Erforderlichkeit
ergeben, die Ansiedlung von Einzelhandelsnutzungen planungsrechtlich zu steuern.
Als Grundlage dazu ist
- basierend auf diesbezügliche gesetzlichen Vorgaben und aktuelle Rechtssprechungen
– zunächst die Erarbeitung eines Einzelhandelsstandort- und
Zentrenkonzeptes notwendig. Aufgabe dieses Gutachtens ist es, spezifische
Branchenprofile für die zentralen Versorgungsbereiche innerhalb der Innenstadt
und den übrigen Stadtteilen zu entwickeln und diese räumlich zu definieren.
Darüber hinaus sind geeignete Entwicklungsstandorte für den großflächigen
Einzelhandel und ergänzende Nahversorgungsangebote vorzuschlagen. Der besondere
Schwerpunkt des Gutachtens soll in der Erarbeitung von konkreten Empfehlungen
zur bauleitplanungsrechtlichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung der
Innenstadt und der Ortslagen liegen. Unter anderem wird es erforderlich, die
zentralen Versorgungsbereiche im Stadtgebiet abzugrenzen und dabei auch
diejenigen Standorte aufzuführen, die unter städtebaulichen Gesichtspunkten für
die Aufnahme zentrenrelevanter Einzelhandelsbetriebe geeignet sind.
Gleichzeitig ist genau zu begründen, in welchen Teilbereichen des Stadtgebietes
auf die Ansiedlung zentrenrelevanter Betriebe verzichtet werden sollte. Unter
Berücksichtigung der ortsspezifischen Angebotsstrukturen und
Entwicklungspotenziale sind in diesem Zusammenhang auch diejenigen Sortimente
zu bestimmen, die für die Funktionsfähigkeit der Wegberger Innenstadt von
besonderer Bedeutung sind. Die Einzelhandelssituation sowie die zu erwartende
Entwicklung in Wegberg soll so analysiert werden, dass mit Hilfe des daraus
abzuleitenden Konzeptes für die Gesamtstadt ein Steuerungsinstrument für die
Entwicklung der Innenstadt und der Ortsteilzentren und die dauerhafte Sicherung
der Nahversorgung vorgelegt wird. Vor allem die sich verändernden rechtlichen,
demografischen, städtebaulichen und ökonomischen Rahmenbedingungen fließen in
eine Erarbeitung des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes ein. Im
Anschluss daran ist auf Grundlage dieser Ergebnisse und Zielsetzung
beabsichtigt, vorhandene und eventuell betroffene Bebauungspläne zu
überarbeiten bzw. notwendige Bebauungspläne neu aufzustellen.
Die
wesentlichen Fragestellungen eines Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes
können wie folgt zusammengefasst werden:
- Wie sieht der aktuelle Bestand im
Einzelhandel und bei zentrenrelevanten Dienstleistungen in Wegberg aus
(Verkaufsflächen, Branchenmix, Betriebsformen, Leerstand)?
-
Wie ist der
rechnerische Versorgungsgrad der Bevölkerung nach Einkaufsbereichen? Entspricht
die Ausstattung der zentralörtlichen Bedeutung Wegbergs? Welche
Kaufkraftbindung ist vorhanden? Welche Kaufkraftpotenziale sind
branchenspezifisch in Wegberg noch weiter auszuschöpfen? Welche
Handlungspotenziale und –notwendigkeiten ergeben sich daraus?
-
Wie stellt sich
speziell die Nahversorgung in den Ortsteilen dar und welche
Handlungserfordernisse ergeben sich daraus?
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Welche zentralen
Versorgungsbereiche können aufgrund des heutigen Besatzes abgegrenzt werden?
Gibt es Potenziale für großflächige Ansiedlungen innerhalb oder unmittelbar
angrenzend, so dass aus städtebaulichen Gründen diese Flächen mit einzubeziehen
sind?
-
Welche Sortimente
müssen in Wegberg als zentren- bzw. nichtzentrenrelevant angesehen werden, so
dass eine fundierte Begründung für eine „Wegberger Liste“ vorliegt,
die auch gerichtlichen Auseinandersetzungen standhält?
-
Mit welchen
Instrumenten kann die Einzelhandelsentwicklung bau- und planungsrechtlich gesteuert
werden? Wie kann der Verfahrensablauf bei Ansiedlungsfragen optimiert werden?
-
Welche
planungsrechtlichen Anpassungen müssen in der Bauleitplanung getroffen werden?
Wichtig ist, dass der Schwerpunkt des zu erarbeitenden
Gutachtens nicht in den gestalterischen Aspekten der Innenstadt- und
Zentrenentwicklung oder bei der Entwicklung von Projekten zur
Attraktivitätssteigerung liegt, sondern bei den planerischen und rechtlichen
Grundlagen der Einzelhandelssteuerung! Mit dem Ergebnis erhält die Stadt ein
erforderliches Steuerungsinstrument nach der aktuellen Rechtslage. Die
Notwendigkeit ist zugleich ein entscheidendes Ergebnis des
Stadtmarketingprozesses.
Die Verwaltung schlägt eine enge Abstimmung mit den
wichtigsten Akteuren schon während der Erarbeitung des Konzeptes vor. Durch
eine frühzeitige und enge Kommunikation kann die Akzeptanz, insbesondere aber
auch die Umsetzung des Zentrenkonzeptes, wesentlich erleichtert werden. Es
sollte daher die Besetzung einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Verwaltung,
Politik, Einzelhandelsverband, IHK und Werbegemeinschaft geprüft werden.
Die Verwaltung hat Ende 2006 bereits zu vier Fachplanungsbüros
Kontakt aufgenommen. In einzelnen Gesprächen wurde die Vorgehensweise der
jeweiligen Gutachter erörtert und anschließend bewertet. Die Verwaltung
favorisiert nach dieser Vorauswahl das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Paul
G. Jansen GmbH aus Köln. Seit mehr als
30 Jahren bearbeitet dieses Büro Themen aus dem Bereich Stadtplanung und
Stadtentwicklung. Es besteht derzeit aus 15 Mitarbeitern aus den Bereichen der
Stadtplanung, Raumplanung, Volkswirtschaft, Architektur und Geographie. Ein
wesentlicher Bestandteil des Leistungsspektrums liegt in der Erarbeitung von
Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzepten und die Umsetzung der Ergebnisse in
rechtsverbindliche Bebauungspläne.
Die Geschäftsführerin Frau Dipl.-Geographin Mölders
wird das Büro in der Sitzung vorstellen, den beabsichtigten Verfahrensablauf
erläutern und für Rückfragen zur Verfügung stehen. Zur Vorbereitung erhalten
ferner die Fraktionen jeweils ein Exemplar des Angebottextes. Die Kostenangaben
wurden aus Gründen des Datenschutzes geschwärzt.
Aufgrund von kurzfristigen Terminvorgaben der Bezirksregierung
hat die Verwaltung – vorbehaltlich einer Entscheidung des Fachausschusses
- bereits mit Datum vom 27.11.2006 einen Antrag auf Einstellung der Maßnahme
„Erstellung eines Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes für die
Stadt Wegberg“ in das Städtebauinvestionsprogramm 2007 gestellt. Über den
Antrag wurde noch nicht entschieden. Nach telefonischer Auskunft kann mit einer
Entscheidung über diesen Antrag nicht vor Ende März 2007 gerechnet werden. Vor
einer abschließenden Auftragsvergabe sollte zunächst diese Überprüfung der
Förderfähigkeit abgewartet werden, um die finanziellen Eigenaufwendungen der
Stadt möglichst auf ein Minimum zu reduzieren.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
nimmt die Ausführungen zum Thema „Erstellung eines Einzelhandelsstandort-
und Zentrenkonzeptes“ zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird
beauftragt, sich weiterhin um Fördermittel zu bemühen und in der nächsten
Sitzung des Ausschusses über das weitere Vorgehen zu berichten.
Anlagen
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(wie Dokument)
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