Empfehlungsvorlage - VO/2437/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 80 Abs.1 GO NRW am 24.04.2013 durch den kommissarischen Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 29.04.2013 wurde der von ihm gemäß § 80 Abs.2 GO NRW bestätigte Entwurf dem Rat zugeleitet. Die Zuleitung erfolgte ab dem 29.04.2013.

 

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 06.05.2013. In der Zeit vom 06.05.2013 bis 22.05.2013 lag der Haushaltsplanentwurf 2013 öffentlich aus. Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihre Anlagen können Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Über mögliche Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung. Einwendungen sind nicht erhoben worden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

keine

 

Alternativen:

keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die Haushaltssatzung 2013

mit ihren Anlagen zu beschließen.

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