Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung - VO/2441/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen -öffentlicher Teil-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Kortzak, Martin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Kenntnisnahme
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25.06.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die nachfolgenden Mitteilungen liegen dem Ausschuss schriftlich vor:
1.3.1 Statistik über das Abfall- und Wertstoffaufkommen im Kreis Heinsberg für das Jahr 2012
Der Kreis Heinsberg hat die Statistik über das Abfall- und Wertstoffaufkommen im Kreis Heinsberg für das Jahr 2012 veröffentlicht.
Wie in den Vorjahren lässt sich wiedermals ein im Vergleich zu den übrigen Kommunen im Kreis Heinsberg geringes Restabfallaufkommen mit 109,4 Kilogramm je Einwohner feststellen, dass sich im Vergleich zum Jahr 2011 um 5,1% verringert hat.
Auffällig ist in dieser Statistik der enorme Anstieg des Aufkommens an Sperrmüll um 51,2% bei gleichzeitiger erheblicher Verringerung des Altholzaufkommens um 43,7% in der Stadt Wegberg im Vergleich zum Aufkommen im Jahr 2011. Diese Abweichungen lassen sich mit einer Verschiebung der durch die Privathaushalte bereitgestellten Menge der jeweiligen Abfallfraktion oder mit Defiziten bei der Vorsortierung erklären.
Im Bereich der erfassten Mengen von Grün- und Bioabfällen mit einem Pro-Einwohner-Aufkommen in Höhe von 147,4 Kilogramm belegt die Stadt Wegberg einen der Spitzenplätze im Vergleich zu den übrigen kreisangehörigen Kommunen.
Das erfasste Altpapieraufkommen ist im Vergleich zum 2011 um 2,5% gesunken. Dieser Wert liegt jedoch unterhalb der Reduzierung des Altpapieraufkommens im Kreisdurchschnitt. Mit einem Pro-Einwohner-Aufkommen in Höhe von 83,0 Kilogramm erzielte die Stadt Wegberg in dieser Abfallfraktion im Jahr 2012 wieder einen der höchsten Werte aller Kommunen im Kreis Heinsberg.
Bei den durch die Systeme der Dualen Systembetreiber erfassten Abfallmengen wie Leichtverpackungen mit einem Pro-Einwohner-Aufkommen in Höhe von 41,2 Kilogramm sowie Altglas mit einem Pro-Einwohner-Aufkommen in Höhe von 22,6 Kilogramm belegt die Stadt Wegberg weiterhin einen der vorderen Plätze im Kreisvergleich.
Aus dieser Statistik lässt sich aus Sicht der Verwaltung wie in den Jahren zuvor ableiten, dass das Abfallentsorgungssystem in der Stadt Wegberg funktioniert und über dem Durchschnitt wirksame Anreize zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung schafft.
1.3.2 Kürzung der Mittel für den Weltklimafonds
In der Sitzung des Rates der Stadt Wegberg am 12. März 2013 hat die Verwaltung eine Anfrage der FDP-Fraktion zum Weltklimafonds und eine mögliche Inanspruchnahme von Mitteln aus diesem Fonds durch die Stadt Wegberg beantwortet.
Der Städte- und Gemeindebund NRW informiert in einer Mitteilung nunmehr, dass die Bundesregierung die Mittel des Weltklimafonds in diesem Jahr von 28 Millionen Euro auf 7 Millionen Euro gekürzt hat. Der Grund für die Kürzung ergibt sich aus den ausbleibenden Einnahmen aus dem Emissionshandel, da der Weltklimafonds als Bestandteil des Sondervermögens Energie und Klimafonds aus der Veräußerung von Emissionszertifikaten finanziert wird.
Nach Kenntnis der Verwaltung liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt weiterhin keine beschlossene Förderrichtlinie sowie die Benennung eines Projektträgers vor.
1.3.3 Antrag gemäß § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zur Errichtung
und Betrieb einer Biogasanlage sowie Neubau eines Boxenlaufstalles mit Melkhaus und Silageflächen in Kehrbusch
Ein Ortslandwirt hat als Ergänzung seines landwirtschaftlichen Betriebes in Kehrbusch mit Datum vom 18.07.2012 einen Antrag gestellt. Eine Übersicht der beantragten Baumaßnahmen ist der Anlage zu entnehmen. Beantragt wird ein neuer Boxenlaufstall für 526 Kühe einschließlich Silagefläche sowie Melkzentrum mit Vorwartehof und Krankenstall. Für den Betrieb des Kuhstalls ist ein neuer Güllebehälter (BE 14 / siehe Anlage) erforderlich. Neben dem Kuhstall soll eine Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung von 811 KW errichtet werden, deren Biogasproduktion auf 2,3 Mio Normkubikmeter Biogas pro Jahr begrenzt wird.
Planungsrechtlich ist das Vorhaben als so genanntes privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) zulässig.
Genehmigungsbehörde ist das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg. Mit Datum vom 03.06.2013 wurden überarbeitete Antragsunterlagen übersandt und die Stadt Wegberg um Stellungnahme gebeten.
Nach Aussage der Bauaufsicht der Stadt Wegberg bestehen zu diesen Antragsunterlagen im Grundsatz keine Bedenken. Derzeit werden diese Unterlagen verwaltungsintern geprüft. Die Verwaltung wird über den weiteren Ablauf des Genehmigungsverfahrens berichten.
1.3.4 Mitteilung zum Stand aktueller Baumaßnahmen des Fachbereiches Gebäudewirtschaft
Neubau der Turnhalle an der Grundschule Wildenrath
(zuletzt siehe Mitteilung im StUV vom 22.01.2013)
Die Nutzungsübergabe des Turnhallen-Neubaus an der Grundschule in Wildenrath erfolgte am 25.01.2013.
Durch die Insolvenz des mit der Erstellung der Außenanlagen beauftragten Unternehmens Ende Dezember 2012, sowie durch die damit im Zusammenhang stehenden erforderlichen technischen und rechtlichen Klärungen konnten die Außenanlagen bislang noch nicht fertiggestellt werden.
Die Restarbeiten für den derzeit noch mit Bauzaunelementen abgesperrten Teilbereich des Schulhofes direkt am Turnhallengebäude können nun jedoch ausgeführt werden und sind bereits an einen Unternehmer beauftragt. Die Arbeiten sollen sobald wie möglich erfolgen, als Termin ist Juni/Juli vorgesehen.
Da die Arbeiten der Außenanlagen im rückwärtigen Bereich der Turnhalle mit erheblichen Ausführungsmängeln behaftet sind, dauert hier die technische und rechtliche Klärung hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise noch an.
Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Rath-Anhoven
(zuletzt siehe Mitteilung im StUV vom 22.01.2013)
Die Arbeiten zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Rath-Anhoven wurden im Februar 2013 begonnen, konnten aufgrund der anhaltenden winterlichen Witterung jedoch zunächst nicht termingerecht fortgeführt werden. Mittlerweile sind der Rohbau und die Dacharbeiten fertiggestellt. Fenster und Außentüren werden in der 24.KW (Mitte Juni) eingebaut, nach Schließen des Gebäudes beginnen die Gewerke des technischen Ausbaus.
Es sind bereits alle wesentlichen Gewerke des Innenausbaus ausgeschrieben und vergeben.
Nach aktuellem Terminplan ist die Fertigstellung des Erweiterungsbaus des Feuerwehrgerätehauses für den Herbst dieses Jahres vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die umfangreichen Sanierungsarbeiten (z.B. Dachdeckung und Dämmung, Estrich und Boden, Sektionaltore) im bestehenden Gebäudeteil fertiggestellt sein.
Durchführung von Brandschutzmaßnahmen in der Erich Kästner Grundschule
(zuletzt siehe TOP 1.8 im StUV vom 06.11.2012)
Die auf Grundlage der 2. Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes erforderlichen baulichen Brandschutzmaßnahmen wurden fertiggestellt und sind vom Sachverständigen für Brandschutz und von der Baugenehmigungsbehörde abgenommen. Lediglich einige Schlussrechnungen stehen noch aus.
Die Kosten für die verschiedenen Maßnahmen waren insgesamt mit rund 215.000,- berechnet. Nach Fertigstellung betrugen die festgestellten Gesamtbaukosten aller genannten Maßnahmen rund 220.000,- , aufgeteilt wie folgt:
- Brandmeldeanlage Bereich Aula (investiv): | 41.500,- |
- Fluchttreppe Bereich Aula (investiv): | 26.500,- |
- Rauchwärmeabzug-Anlagen, Rauch- und Brandschutztüren, diverse weitere Brandschutz-Ertüchtigungen (Instandhaltung): | 152.000,- |
Summe | 220.000,- |
Die wesentlichen Planungs- und Bauleistungen wurden von den folgenden Büros bzw. Unternehmen erbracht:
Objektplanung, Ausschreibung + Bauleitung: | Büro IWK, Wegberg |
Planung + Bauleitung Elektro: | Ing.-Büro Michel, Wegberg |
Brandschutzgutachten: | Büro Kohlen, Rheindalen |
Metallbau (Fenster, Türen, RWA): | Firma MDL GmbH, Wadersloh |
Türen: | Firma Weyers, Wegberg |
Schlosserarbeiten (Geländer): | Firma Roumen, Schwalmtal |
Dachdeckerarbeiten (RWA-Oberlicht): | Firma Pardon, Wegberg |
Elektroarbeiten (Brandmeldeanlage): | Firma HSE-Tec, Hückelhoven |
Stahl-Fluchttreppe: | Firma Adams, Viersen |
Maurer- und Betonarbeiten: | Firma Speis, Heinsberg |
Erwähnenswert ist, dass im Treppenhaus zum Sekretariat- bzw. Rektoratbereich verschiedene bauliche Einbauten aus brandschutztechnischen Gründen rückgebaut werden mussten.
Das Treppenhaus wurde im Obergeschoss entkernt und renoviert sowie räumlich wieder in den ursprünglichen Originalzustand zurückversetzt. So entstand ein schöner und großzügiger Empfangs- und Wartebereich für das Rektorat, der das Entree der Schule aufwertet und durch Schule und Schulleitung sehr positiv angenommen wird.
Herstellung eines Lagerraums im Dachraum des Kindergarten Merbeck
Im vergangenen Jahr 2012 wurde im Kindergarten Merbeck die U3-Erweiterung baulich fertiggestellt (s. TOP 1.10 im StUV vom 04.09.2012).
In der Folge dieser Erweiterung wird nun der Bau eines 45m² großen Lagerraums im Dachraum des Gebäudes durchgeführt, ähnlich wie er im baugleichen Kindergarten Farbenfroh in Klinkum bereits seit einigen Jahren vorhanden ist.
Planung, Ausschreibung und Bauleitung der Maßnahme werden vom Fachbereich Gebäudewirtschaft vorgenommen. Die Gesamtherstellungskosten sind auf ca. 45.000,- berechnet. Die Arbeiten haben im Mai begonnen, die Fertigstellung ist für August dieses Jahres vorgesehen.
Maßnahmen, deren Bauleistungen sich zur Zeit im Ausschreibungsverfahren befinden und die in den Sommerferien 2013 durchgeführt werden sollen:
1. Sanierung von Stahlbetonstützen der Turnhalle der Kastanienschule Rath-Anhoven, berechnete Gesamtbaukosten incl. einhergehender Dachsanierung der Pausenhalle ca. 82.500,-
2. Erneuerung und Vervollständigung der Blitzschutzanlage des Maximilian Kolbe Gymnasiums, berechnete Gesamtbaukosten ca. 55.000,-
3. Erneuerung von Fensteranlagen der Schule am Grenzlandring, berechnete Gesamtbaukosten incl. zugehöriger Nebenarbeiten ca. 105.000,-
1.3.5 Schaffung eines Denkmalschutzbereiches in Rickelrath
Durch das Amt für Denkmalpflege im Rheinland wurde Anfang April 2013 schriftlich die Einleitung des Satzungsverfahrens nach den §§ 5 und 6 des Denkmalschutzgesetzes NRW zur Schaffung eines Denkmalschutzbereiches im Ortsteil Rickelrath angeregt.
Nach Auffassung des Amtes für Denkmalpflege erfüllt ein Teilbereich des Ortes (insbesondere der Angerbereich) die Voraussetzungen zur Ausweisung eines entsprechenden Denkmalbereiches. Diese Ansicht wird auch von der Verwaltung vertreten.
Zurzeit erfolgt die Erarbeitung eines entsprechenden Satzungsentwurfs hierzu. Sobald dieser vorliegt, werden die vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit und die Einbringung des Satzungsentwurfes in die politischen Gremien (StUV und Rat) vorgenommen.
1.3.6 Anlegung eines Rad-/Gehweges von der Tüschenbroicher Mühle bis zum Ortseingangsschild Tüschenbroich
Die CDU-Fraktion hatte am 28.01.2013 folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt:
Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, durch geeignete Maßnahmen die Verkehrssituation für Radfahrer und Fußgänger im Bereich der Straße In Tüschenbroich von der Tüschenbroicher Mühle bis zum Ortseingangsschild zur Ortslage Tüschenbroich zu verbessern.
Begründung:
An die CDU-Fraktion werden zunehmend Beschwerden aus der Bevölkerung und von Verkehrsteilnehmern (insbesondere von Fußgängern und Fahrradfahrern) herangetragen. In diesen Beschwerden wird insbesondere darüber Klage geführt, dass im beschriebenen Teilstück die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer nicht ausreichend gewährleistet ist. Immer wieder kommt es auf diesem Teilstück zu gefährlichen Verkehrssituationen mit Beinaheunfällen.
Die CDU-Fraktion beantragt daher, ihren Antrag aus dem Jahr 2008 hinsichtlich der Anlegung eines Fuß-/Radweges für diesen Teilbereich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmer wieder aufzugreifen.
Da die notwendigen Grundstücksflächen zwischenzeitlich im Eigentum der Stadt Wegberg stehen, sollte eine Umsetzung dieses Antrags unkompliziert möglich sein.
Die seinerzeit von der Verwaltung vorgestellte Planung des Ingenieurbüros vdH aus Erkelenz sah die Anbindung an den Radweg entlang der L 364 vor. Die hierfür erforderliche Querung der Landstraße sollte mittels einer Bedarfsampel und einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h gesichert werden.
Gemäß vorliegendem Antrag soll der Fuß-/Radweg von der Tüschenbroicher Mühle bis zum Ortseingang von Tüschenbroich führen.
Die Verwaltung prüft zur Zeit die Möglichkeiten einer gefahrlosen Querung der Straße In Tüschenbroich. Das Ergebnis sowie die zugehörige Kostenschätzung sollen in der nächsten Sitzung des Fachausschusses vorgestellt werden.
1.3.7 Verkehrssituation Am Stapp
Aufgrund der zuletzt durchgeführten, unauffälligen statistischen Verkehrsmessungen auf dem Verbindungsweg Am Stapp in Richtung der Straße Am Friedhof wird von einer erneuten Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung derzeit abgesehen. Der Verbindungsweg bleibt für beide Verkehrsrichtungen befahrbar.
Das Verkehrserfassungsgerät ist derzeit aufgrund von Reparaturarbeiten nicht verfügbar, wird jedoch unmittelbar nach seiner Wiederherstellung am obigen Standort installiert um die Verkehrssituation weiterhin zu überprüfen.
1.3.8 Verkehrssituation Freiheider Straße
Die CDU Fraktion richtete an die Verwaltung die Bitte, hinsichtlich der Verkehrssituation Freiheider Straße in Höhe der Hausnummer 2, 41844 Wegberg eine Lösung in Bezug auf das Parkverhalten auszuarbeiten.
Hier werden gegenüber den schräg angelegten, privaten Parkbuchten immer wieder Fahrzeuge abgestellt, welche die Ein- und Ausfahrt erschweren. Fahrzeuge welche auf gleicher Seite der Parkbuchten abgestellt sind, nehmen dem anfahrenden Verkehrsteilnehmer die Sicht auf ausparkende Fahrzeuge.
Der Linienbusverkehr wird durch das Parkverhalten ebenfalls behindert, die Verkehrsbetriebe meldeten, dass nur eine erschwerte Durchfahrt möglich ist.
Um den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten und gefährliche Situationen hinsichtlich des Parkverhaltens zu beseitigen wurde durch die Straßenverkehrsbehörde ein absolutes Haltverbot in den in der Anlage eingezeichneten Bereichen angeordnet. Dieses wurde mit der Kreispolizeibehörde Heinsberg abgestimmt.
Es wird weiterhin beobachtet, ob eine weitere Einschränkung des Parkraumes erforderlich ist um die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss aufrecht zu erhalten.
1.3.9 Erneuerung Blockheizkraftwerk (BHKW) auf der Kläranlage Wegberg;
Zuwendung und KWK (Kraft-Wärme-Kopplung) - Zuschlag
Auf der Kläranlage Wegberg fallen im Schnitt jährlich ca. 330.000 m³ Faulgas an. Hiervon werden ca. 41.000 m³ für die thermische Nutzung in der Heizungsanlage verwendet und ca. 245.000 m³ werden bereits seit dem Jahr 2000 mit Hilfe eines Blockheizkraftwerkes verstromt. Die dabei entstehende Wärme wird, soweit benötigt, in den Heizkreislauf der Kläranlage eingespeist. Der überschüssige Rest von ca. 43.000 m³ wurde über eine Fackelanlage ohne weiteren Nutzen verbrannt. Durch den BHKW Betrieb wurden jährlich ca. 50.000,-- Euro Stromkosten (Ca. 20 % des ges. Bedarfs) und ca. 25.000,-- Euro Ölkosten vermieden.
Auf Grund eines im Jahr 2011 eingetretenen Totalschadens hat die Verwaltung im Jahr 2012 ein neues BHKW ausgeschrieben. Die Auftragsvergabe erfolgte in der Sitzung des Fachausschusses am 04.09.2012. Die Fertigstellung der Anlage erfolgte am 01.02.2013.
Die neue Anlage bietet eine ausreichende Kapazitätssteigerung zur Nutzung der bisher abzufackelnden Gasmengen und verfügt darüber hinaus über einen erhöhten elektrischen Wirkungsgrad.
Damit erhöhen sich die eingesparten Stromkosten auf jährlich ca. 70.000,-- Euro.
Auf Grund des Antrages der Stadt Wegberg auf Gewährung einer Zuwendung gem. Richtlinie Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung in NRW hat die NRW Bank mit dem Bescheid vom 11.06.2013 - für die Steigerung der elektrischen Leistung des BHKW um ca. 40 % - eine Zuwendung in Höhe von 29.157,04 Euro bewilligt.
Darüber hinaus gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz einen Zuschlag von 4 ct / KWh für die ersten 30.000 Betriebsstunden.
Daraus ergibt sich für die Dauer von ca. 5 Jahren eine monatliche Vergütung in Höhe von 2.142,-- Euro an die Stadt Wegberg. Gezahlt wird diese vom zuständigen Stromnetzbetreiber NEW-Netz. In 5 Jahren sind dies ca. 128.520,-- Euro.
Anlagen
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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1,4 MB
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(wie Dokument)
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4
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(wie Dokument)
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696,2 kB
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5
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(wie Dokument)
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204,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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30,9 kB
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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