Entscheidungsvorlage - VO/2433/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach § 5 Abs. 5 der geltenden Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse trifft der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr die erforderlichen Entscheidungen in Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Hierzu gehört auch die Eintragung von Denkmälern in die Denkmalliste.

 

Mit Schreiben vom 19.03.2013 wurde die Eintragung der kath. Kirche Hl. Geist in Tüschenbroich, „In Tüschenbroich 128“ in die Denkmalliste durch das Amt für Denkmalpflege im Rheinland beantragt.

Diesem Antrag war ein vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege erstelltes Gutachten zum Denkmalwert der Kirche beigefügt.

Dieses wurde u.a. auf Basis der historischen Bauakte sowie eines am 26.11.2012 erfolgten Ortstermins, in dessen Verlauf eine Begehung des Gebäudes von innen und außen erfolgt ist, erstellt.

 

Aus dem Gutachten geht hervor, dass aus künstlerischen und wissenschaftlichen (architektur- und ortsgeschichtlichen) Gründen ein öffentliches Interesse am Erhalt des Kirchengebäudes besteht und daher eine Eintragung in die Denkmalliste erfolgen soll. Die Unterschutzstellung soll sowohl die Kirche selbst, incl. der bauzeitlichen Ausstattung, als auch den Vorplatz umfassen.

 

Die Pfarre St. Martin Wegberg wurde hinsichtlich der geplanten Eintragung der Kirche Tüschenbroich in die Denkmalliste sowie der damit verbundenen Rechte und Pflichten informiert, hierbei wurde ihr auch das Gutachten des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland zur Verfügung gestellt.

Seitens der Pfarre wurde im Rahmen des Anhörungsverfahrens von ihrem Recht zur Äußerung hinsichtlich einer Eintragung der Kirche als Denkmal kein Gebrauch gemacht.

 

Die Verwaltung spricht sich aufgrund des geschilderten Sachverhaltes für eine Eintragung des Gebäudes und des Vorplatzes in die Denkmalliste unter der laufenden Nr. A-173 aus.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

keine

 

 

Alternativen:

Keine

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt die kath. Kirche Hl. Geist, „In Tüschenbroich 128“, incl. historischer Ausstattung und des davor befindlichen Platzes, in die Denkmalliste unter der laufenden Nr. A-173 aufzunehmen.

 

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Anlagen

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