Empfehlungsvorlage - VO/2335/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukünftige Nutzung der Sportplatzfläche Mühlenstraße in Dalheim-Rödgen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (StaWi)
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Vorberatung
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02.07.2013
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Bereit
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Grundstücksausschuss (Grd)
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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16.07.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 30.10.2012 wurde über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Errichtung eines Kletterwaldes im Bereich des Sportplatzes Mühlenstraße in Dalheim Rödgen beraten (VO/2242/12). Die Verwaltung führte in diesem Zusammenhang aus, dass sie im Grundsatz zur Steigerung der touristischen Attraktivität die Errichtung eines Hochseilgartens mit integriertem Kletterwald unterstützt, die Sportplatzfläche jedoch unter anderen aufgrund der zu geringen Größe sowie der fehlenden Ver- und Entsorgungseinrichtungen hierfür ungeeignet sei. Somit wurde die Verwaltung beauftragt, mit möglichen Investoren Kontakt aufzunehmen. Die Verwaltung wird zur gegebenen Zeit darüber berichten.
Unabhängig davon stellt sich die Frage der zukünftigen Nutzung der Sportplatzfläche Mühlenstraße. Die Fläche wird seit rund zwei Jahren nicht mehr gepflegt. Sie weist eine Fläche von ca. 7.800 qm auf und liegt in einer Luftlinie von rund 300 m westlich der Ortslage Dalheim-Rödgen entfernt (siehe Anlage).
Unmittelbar angrenzend befinden sich ausgedehnte Waldbereiche als Teile des internationalen Naturparks Maas-Schwalm-Nette. Dementsprechend gibt der Regionalplan der Bezirksregierung die Zielsetzungen Waldbereich, Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung sowie Grundwasser- und Gewässerschutz vor. Der Flächennutzungsplan der Stadt stellt die Fläche aufgrund der ursprünglichen Nutzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dar. Die angrenzenden Bereiche sind als Flächen für Wald ausgewiesen. Im Landschaftplan des Kreises ist die Fläche selbst als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Westlich angrenzend befinden sich geschützte Landschaftsbestandteile und nördlich schließen Natur- und FFH (Fauna-Flora-Habitate)- Gebiete an. Planungsrechtlich ist die Sportplatzfläche dem Außenbereich zuzuordnen.
Die Stärkung der Naherholung und des Freizeit- und Kurzzeittourismus ist erklärtes Ziel der Stadt Wegberg und wurde als eine der Leitvorstellungen bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans berücksichtigt. Der Bereich Dalheim-Rödgen bietet aufgrund der vorhandenen naturräumlichen Ausstattung hierfür für Wanderer und Radfahrer sehr gute Möglichkeiten. Insbesondere aufgrund der Nähe zum niederländischen Nationalpark De Meinweg und seit der Wiederinbetriebnahme des Ausflugslokals Dalheimer Mühle vor einigen Jahren, ist der Bereich für Erholungssuchende von besonderem Interesse. Als Konsequenz aus dieser positiven Entwicklung im Bereich des Freizeit- und Kurzzeittourismus hat zugleich jedoch der motorisierte Individualverkehr deutlich zugenommen. Bei schönem Wetter und an Wochenenden sind die vorhandenen Parkplatzflächen in diesem Bereich nicht ausreichend, so dass zusätzlich entlang der Mühlenstraße geparkt wird. In Zukunft gilt es daher, den Besucherverkehr nach Möglichkeit zu kanalisieren. Hierzu könnte die zukünftige Nutzung der nicht mehr benötigten Sportplatzfläche einen Beitrag leisten. Durch die Umnutzung als Wanderparkplatz wäre hier eine Lenkung und Bündelung der Besucherverkehre möglich. Der erforderliche Stellplatzbedarf wäre zu ermitteln. Gegebenenfalls könnte eine rückwärtige Teilfläche aufgeforstet werden und stünde als Ökopunkte als Ersatzmaßnahme für andere Vorhaben im Rahmen von Bebauungsplanungen zur Verfügung. Eine derartige Planung bedarf der Abstimmung insbesondere mit der Unteren Landschaftsbehörde in einem konkreten Genehmigungsverfahren.
Die Verwaltung schlägt daher vor, für die Umnutzung des ehemaligen Sportplatzes Mühlenstraße zu einem Wanderparkplatz zunächst ein Konzept einschließlich Kostenschätzung zu erstellen und im Anschluss über die Umsetzung zu beraten.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Für die Haushaltsplanung 2013 wurden Haushaltsmittel für die Investitionsnummer 1200101 S 001 Aus- und Umbau von Straßen in Höhe von 30.000,- angemeldet.
Sobald eine Kostenschätzung vorliegt, kann eine Aussage zu den jährlichen Aufwendungen für Abschreibungen vorgenommen werden.
Alternativen:
Keine Vorschläge der Verwaltung.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Grundstücksausschuss und dem Rat zu beschließen, die ehemalige Sportplatzfläche Mühlenstraße in Dalheim-Rödgen zukünftig als Wanderparkplatz zu nutzen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept einschließlich Kostenschätzung auszuarbeiten, mit den Fachbehörden abzustimmen und das weitere Vorgehen zur Beratung zu stellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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117 kB
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