Entscheidungsvorlage - VO/2473/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Jahr 2014 werden allgemeine Neuwahlen zu den kommunalen Vertretungen stattfinden. Ob zeitgleich eine Wahl für das Amt der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters stattfindet, entscheidet sich erst Ende Oktober diesen Jahres. Der Wahltag wird voraussichtlich der 25.05.2014 sein. Aus diesem Grund muss zum jetzigen Zeitpunkt der Wahlausschuss gegründet werden.

 

Der Wahlausschuss ist ein Wahlorgan gemäß § 2 des Kommunalwahlgesetzes. Er besteht aus dem Bürgermeister, der kraft Gesetzes als Wahlleiter den Vorsitz führt und vier, sechs, acht oder zehn Beisitzern, die der Rat zu wählen hat. Für jeden Beisitzer des Wahlausschusses soll gleichzeitig eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter gewählt werden. Vertreter des Bürgermeisters als Vorsitzenden des Wahlausschusses ist seine allgemeine Vertreterin.

 

Auf den Wahlausschuss finden die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts mit der Maßgabe entsprechende Anwendung,

 

?         dass der Wahlausschuss in öffentlicher Sitzung entscheidet,

?         dass er ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist,

?         dass bei Stimmengleichheit die Stimme des Wahlleiters bzw. der Wahlleiterin den Ausschlag gibt.

 

Da die Vorschriften der Gemeindeordnung NRW auf den Wahlausschuss anzuwenden sind, ist bei der Besetzung nach den Bestimmungen des § 50 Abs. 3 GO NRW zu verfahren.

 

Danach erfolgt die Besetzung, falls sich alle Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen, durch einstimmigen Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt, wobei die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenen Wahlstellen nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren ermittelt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, für den Wahlausschuss der Stadt Wegberg – wie bei den zurückliegenden Wahlen – die höchstmögliche Beisitzerzahl = 10 Beisitzer/innen zu wählen.

 

Nach dem Höchstwahlverfahren d'Hondt würden (vorausgesetzt, die Mitglieder des Rates sind vollzählig anwesend)

auf die CDU-Fraktion                                        5 Wahlstellen

auf die SPD-Fraktion                                        3 Wahlstellen

auf die FDP-Fraktion                                        2 Wahlstellen

auf die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen         0 Wahlstellen

auf die Fraktion Freie Wähler/ Unabhängige   0 Wahlstellen

Herr Kuhr (fraktionslos)                                    0 Wahlstellen

Frau Lindt (fraktionslos)                                   0 Wahlstellen

 

entfallen.

 

Nach der Bildung des Wahlausschusses wird dieser nach der Sommerpause 2013, in seiner Sitzung am 10.09.2013, die Wahlbezirke einteilen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

- keine -

 

Alternativen:

- keine -

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt, den Wahlausschuss der Stadt Wegberg für die Kommunalwahl 2014 in der Stärke von 10 Beisitzern und 10 Stellvertretern zu bilden.

 

Die Besetzung des Wahlausschusses erfolgt entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen durch einstimmigen Beschluss des Rates über die Annahme des folgenden gemeinsamen Wahlvorschlages:

 

Lfd. Nr.

Beisitzer/in

Stellvertreter/in

1

Dirk Aldenhoff

Manfred Stumm

2

Wolfgang Bennewirtz

Bernd Drossart

3

Christoph Böhm

Ursula Krahe-Buschen

4

Michaela Esser (SB)

Marlies Schmitz (SB)

5

Evelyne Feger

Nicole von den Driesch

6

Georg Gellissen

Petra Otten

7

Ruth Klein

Gabriele Sanders

8

Georg Schmitz

Ralf Schmelich (SB)

9

Philipp Schneider

Ute Meyendriesch

10

Eleonore Zimmermann

Ingrid Jäger-Kramer

 

Für den Fall, dass ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande kommt, erfolgt die Besetzung durch die Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl/ Höchstzahlverfahren nach d’ Hondt.

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Anlagen

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