Entscheidungsvorlage - VO/0373/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 05.02.2007 folgende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung gestellt:

 

„An die CDU-Fraktion werden in zunehmendem Maße Beschwerden von Geschäftsleuten, Anwohnern und Kunden der Fußgängerzone herangetragen, dass der Autoverkehr außerhalb der dafür zugelassenen Zeiten deutlich zunimmt. Zudem soll die Fußgängerzone verstärkt von Fahrzeugen als Abkürzung zwischen Karmelitergasse und Fußbachstraße genutzt werden.

 

Die CDU-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Durch welche verkehrsrechtlichen Anordnungen ist die Nutzung der Fußgängerzone geregelt?
  2. In welchen Zeiten darf die Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen befahren werden?
  3. Sind vergleichbare Beschwerden bei der Stadt eingegangen?
  4. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um der sich abzeichnenden Entwicklung entgegenzuwirken?“

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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