Mitteilungsvorlage - VO/2486/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat Anfang des Jahres 2013  ein Programm zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutz-initiative aufgelegt. Es werden Klimaschutztechnologien bei der Stromnutzung gefördert.

 

Im Bereich der Sanierung der Innenbeleuchtung werden Maßnahmen der Erneue-rung ausschließlich mit LED-Technik gefördert. Die Förderung beträgt bis zu 40%  der zuwendungsfähigen Kosten und erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung.

Die Stadt Wegberg hat mit Datum vom 28.03.2013  in diesem Bereich einen Antrag auf Förderung gestellt. In insgesamt sieben Gebäuden der Stadt Wegberg soll die Beleuchtung mit LED-Technik erneuert werden.

Der Gesamtumfang der Maßnahmen beträgt rund 151.191,- €  und beinhaltet die folgenden Gebäude:

 

1.     Rathaus                                                        Flure, Treppenhaus                                          18.532,- €

 

2.     GS Merbeck                                          Klassenräume                                            9.966,- €

 

3.     GS Rath-Anhoven                            Klassenräume                                          14.490,- €

 

4.     GS Wildenrath                                          Alte Turnhalle                                          13.616,- €

 

5.     Erich Kästner Grundschule              Aula Neubau (EG + OG)                            39.423,- €

 

6.     Schule am Grenzlandring              Klassenräume                                          14.004,- €

 

7.     Realschule                                          Flure (EG + OG)                                          21.148,- €

 

8.     Realschule                                          Lehrerzimmer                                          20.012,- €

 

 

Mit Schreiben vom 25.06.2013  erhielt die Stadt Wegberg vom Projektträger des BMU den Zuwendungsbescheid über die maximal mögliche Fördersumme (= 40%) von rund 60.476,- € 

Die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 90.720,- €  stehen in voller Höhe durch vorhandene Instandhaltungsrückstellungen zur Verfügung. Lediglich für erforderliche Nebenarbeiten sind im Haushaltsentwurf 2013  zusätzliche Instandhaltungsmittel in Höhe von insgesamt 11.500,- €  enthalten.

 

Der Bewilligungszeitraum der Gesamtmaßnahme beginnt am 01.10.2013 und endet am 30.09.2014.  Die nicht rückzuzahlenden Zuwendungen werden vom Projektträger in den Jahren 2014  (48.381,- €) und 2015  (12.095,-) zur Verfügung gestellt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

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