Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung - VO/2510/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen -öffentlicher Teil-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage ohne Genehmigung
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Kortzak, Martin
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
24.09.2013
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Dem Ausschuss liegen nachfolgende Mitteilungen schriftlich vor:
1.3.1 Inkrafttreten der Förderrichtlinie zum Waldklimafonds
Bezugnehmend auf die Anfrage der FDP-Fraktion in der Sitzung des Rates am 12.03.2013 zum Waldklimafonds und einer möglichen Inanspruchnahme von Mitteln aus diesem Fonds durch die Stadt Wegberg wird mitgeteilt, dass die Förderrichtlinie zum 29. Juni 2013 in Kraft getreten ist und ab dem 01. Juli 2013 Förderanträge gestellt werden können. Die Förderschwerpunkte des Waldklimafonds liegen in der Anpassung der Wälder an den Klimawandel, Sicherung der Kohlenstoffspeicherung und Erhöhung der CO2-Bindung von Wäldern, Erhöhung des Holzproduktspeichers und der CO2-Minderung und Substitution durch Holzprodukte, Forschung und Monitoring sowie Information und Kommunikation zur Unterstützung der vorgenannten Förderschwerpunkte.
Die Verwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde prüfen, ob förderungsfähige Maßnahmen beim Projektträger eingereicht werden können.
1.3.2 Patenschaft für die Pflege des Kreisverkehrs in Höhe der Ortschaft Tüschenbroich
Mitglieder der Dorfgemeinschaft Tüschenbroich sowie die in Tüschenbroich ansässige Restaurantbetriebe Tüschenbroicher Mühle und das Bauerncafe Jakobs-Hof haben angefragt, ob die Möglichkeit besteht, die Bepflanzung und Pflege der Innenfläche des Kreisverkehrs im Knotenpunkt der L364 (Gerderhahner Straße) und der K29 in Höhe der Ortschaft Tüschenbroich im Rahmen einer Patenschaft zu übernehmen. Des Weiteren hat auch die Baumschule Plum aus Heinsberg Interesse angemeldet, die Bepflanzungs- und Pflegearbeiten in dem genannten Kreisverkehr unentgeltlich zu übernehmen.
Im Gegenzug wird den mit den Bepflanzungs- und Pflegearbeiten betrauten Dritten gestattet, an zwei Seiten im Kreisverkehr mittels einer jeweils ein Quadratmeter großen Beschilderung auf ihre ehrenamtliche Tätigkeit hinzuweisen.
Bei den Straßen L363 sowie K29 handelt es sich um stark befahrende Straßen. Für Bepflanzungs- und Pflegearbeiten in einem derart stark befahrenden Straßenabschnitt sind Fachkenntnisse in Arbeitssicherheits- und schutzvorschriften erforderlich. Des Weiteren werden die Verkehrssicherungspflichten für den Kreisverkehr mittels einer Verwaltungsvereinbarung auf die Stadt Wegberg übertragen. Zur Wahrung der Verkehrssicherungspflichten sind ebenso spezielle Fachkenntnisse in der Bepflanzung und Pflege erforderlich.
Aufgrund der Erforderlichkeit von besonderen Fachkenntnissen in der Bepflanzung und Pflege von Grünanlagen in Straßenverkehrsanlagen beabsichtigt die Verwaltung, die Bepflanzungs- und Pflegearbeiten im Innenbereich des Kreisverkehrs im Knotenbereich der L363 und K29 in Höhe der Ortschaft Tüschenbroich an die Baumschule Plum aus Heinsberg durch eine entsprechende Pflegevereinbarung zu übertragen.
1.3.3 Antrag der Fraktion Freie Wähler/ Die Unabhängigen vom 06.12.2012 zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Biogasanlagen
In der letzten Sitzung des Ausschusses erinnerte Herr Nelsbach an den oben genannten Antrag und erkundigte sich nach dem aktuellen Bearbeitungsstand.
Hierzu teilt die Verwaltung folgendes mit:
? Der oben genannte Antrag ist am 18.12.2012 in den Rat eingebracht worden. Dieser hat den Antrag an den zuständigen Fachausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr verwiesen.
? In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Rat am 19.07.2012 bereits den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Ausweisung von Konzentrationszonen für gewerbliche Tierhaltung gefasst hat. Die Mittel für diese Änderung des Flächennutzungsplanes wurden in Höhe von 20.000 für das Haushaltsjahr 2013 angemeldet. Die Haushaltssatzung ist erst seit Juli 2013 rechtskräftig. Im Rahmen der Bearbeitung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beabsichtigt die Verwaltung zu prüfen, ob in diesem Zusammenhang auch eine zusätzliche Ausweisung von Konzentrationszonen für Biogasanlagen erfolgen kann, um so Synergieeffekte nutzen zu können. Sowohl Mitarbeiter eines Fachplanungsbüros als auch ein renommierter Dozent für Planungsrecht haben in Gesprächen ausgeführt, dass umfangreiche Erkenntnisse zur Ausweisung derartiger Konzentrationszonen nach ihrer Auffassung nicht vorliegen.
? Des Weiteren wurde das Baugesetzbuch geändert. Unter anderen ist dadurch die Zulässigkeit von gewerblichen Tierhaltungsanlagen und Biomasseanlagen im Außenbereich neu geregelt worden. Diese Gesetzesänderung wird am 20.09.2013 in Kraft treten.
? Aufgrund der Komplexität dieses Themenfeldes hat die Verwaltung Kontakt mit der Bezirksregierung Köln aufgenommen und um Auskunft gebeten, ob andere Kommunen bereits eine Steuerung von gewerblichen Tierhaltungsbetrieben und Biogasanlagen auf Ebene der Flächennutzungsplanung durchgeführt haben und welche Änderungen sich aufgrund der vorgenannten Novellierung des Baugesetzbuches ergeben. Eine Antwort steht derzeit noch aus.
Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit weiter berichten und eine entsprechende Beratungsvorlage fertigen.
