Entscheidungsvorlage - VO/2381/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussantrag der Sportfreunde 1930 Uevekoven e.V. hier: Sanierung Rasenplatz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Entscheidung
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17.09.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Sportfreunde 1930 Uevekoven e.V. haben mit Datum vom 19.06.2013 einen Zuschussantrag zur Sanierung des vereinseigenen Rasenplatzes gestellt. Die Gesamtkosten werden mit ca. 25.000 beziffert.
Die Stadt Wegberg gewährt nach Ziffer 5 der neuen Vereinsförderrichtlinie für den Erwerb eigener Grundstücke, den Bau eigener Sportanlagen oder Vereinsheimen der Vereine, die im Sinne von Abschnitt II Ziffer 3 als förderfähig anerkannt sind, einen Investitionszuschuss in Höhe 20 % der nachgewiesenen und zuvor von dem nach der Hauptsatzung zuständigen Gemeindeorgan als förderfähig anerkannten Kosten, maximal jedoch 80.000 .
Voraussetzung für eine Investitionsförderung ist, dass eine haushaltsrechtliche Finanzierung durch die Stadt möglich ist, mit der Maßnahme vor Stellung des Zuschussantrages noch nicht begonnen wurde und eine Folgekostenberechnung vorgelegt wird. Die grundsätzliche Unterhaltung des geförderten Objektes muss sichergestellt sein. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht.
Unterhaltungsmaßnahmen an bereits bestehenden Vereinseinrichtungen sind mit dem Grundförderbetrag bereits abgegolten und nicht förderfähig.
Da es sich bei der beantragten Maßnahme um eine Sanierung des bislang schon betriebenen Rasenplatzes handelt, bleibt die beantragte Maßnahme förderunfähig. Mit der Maßnahme wurde nach Kenntnis der Verwaltung auch bereits begonnen, so dass ein Zuschuss auch aus diesem Grunde ausgeschlossen bleibt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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67,2 kB
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