Entscheidungsvorlage - VO/2508/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der SV Merbeck 1912 e.V. hat mit Datum vom 13.08.2013 einen Zuschussantrag zur Fertigstellung des neuen Vereinsheimes gestellt. Die noch fehlenden Mittel werden mit ca. 25.000 € beziffert. Ein Angebot über Sanitär- und Heizungsarbeiten war beigefügt und lautet über 17.500,57 €.

 

Im Jahre 2008 hatte der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport bereits 7.800 € als Investitionszuschuss für den Bau des Vereinsheimes -insbesondere zur Ausstattung mit Sanitäranlagen und Stromversorgung- genehmigt (VO/0950/08). Dieser Betrag, der ca. 30% der damals bezifferten Kosten ausgemacht hat, ist nach Genehmigung des Haushaltes 2009 am 27.04.2009 an den Verein ausgezahlt worden. Die zweckentsprechende Verwendung ist geprüft worden.

 

Die Stadt Wegberg gewährt nach Ziffer 5 der neuen Vereinsförderrichtlinie für den Erwerb eigener Grundstücke, den Bau eigener Sportanlagen oder Vereinsheime der Vereine, die im Sinne von Abschnitt II Ziffer 3 als förderfähig anerkannt sind, einen Investitionszuschuss in Höhe 20 % der nachgewiesenen und zuvor von dem nach der Hauptsatzung zuständigen Gemeindeorgan als förderfähig anerkannten Kosten, maximal jedoch 80.000 €.

 

Voraussetzung für eine Investitionsförderung ist, dass eine haushaltsrechtliche Finanzierung durch die Stadt möglich ist, mit der Maßnahme vor Stellung des Zuschussantrages noch nicht begonnen wurde und eine Folgekostenberechnung vorgelegt wird. Die grundsätzliche Unterhaltung des geförderten Objektes muss sichergestellt sein. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht.

 

Unterhaltungsmaßnahmen an bereits bestehende Vereinseinrichtungen sind mit dem Grundförderbetrag bereits abgegolten und nicht förderfähig.

 

Eine grundsätzliche Förderfähigkeit des Vereines nach den Vereinsförderrichtlinien ist ausgeschlossen, da die der Verwaltung vorliegende Mitgliederliste 28 aktive Vereinsmitglieder ausweist und kein Mitglied unter 18 Jahre alt ist.

 

Da die beantragte Maßnahme bereits einmal bezuschusst und mit der Maßnahme auch bereits begonnen wurde, soll ein weiterer Zuschuss nicht gewährt werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport lehnt eine Bezuschussung zu den Kosten der Fertigstellung des Vereinsheimes des SV 1912 Merbeck e.V. ab.

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Anlagen

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