Entscheidungsvorlage - VO/2515/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Auf die Beratungen der bisherigen vom Verein gestellten Zuschussanträge unter den Vorlagennummern VO/0760/08, VO/806/08, VO/1103/09, VO/1178/09, VO/1634/10, VO/1854/11 und VO/2270/12 wird verwiesen.

 

Der Vorsitzende der Schießsportfreunde Wegberg hat mit Datum vom 27.07.2013 erneut einen Antrag auf einen Zuschuss zum Bau einer Schießsportanlage aus den Sportfördermitteln gestellt, die vom Land pauschal an die Stadt Wegberg ausgezahlt werden.

 

Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 10. Juni 2008 sind dem Verein bereits 5.000,00 € als Investitionszuschuss pauschal genehmigt und ausgezahlt worden. Auf Antrag des Vereins hat der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport in seiner Sitzung am 11. November 2008 zusätzlich entschieden, dem Verein einen jährlichen Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten in Höhe von 3.000,00 € zu gewähren. Dieser ist seitdem auch jährlich –teilweise unter Berücksichtigung eines Konsolidierungsbeitrages- ausgezahlt worden.

 

Ab diesem Jahr besteht für den Verein nunmehr die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung von Zuschüssen nach der neuen Vereinsfördersatzung zu stellen. Hierauf wurde der Verein noch einmal hingewiesen. Soweit hier ein Antrag eingeht, wird dieser im Rahmen der getroffenen Regelungen geprüft werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt, den Antrag der Schießsportfreunde Wegberg von 1997 e.V. abzulehnen.

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Anlagen

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