Mitteilungsvorlage - VO/2529/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Diese Beratungsvorlage nimmt Bezug auf die Vorlagen VO/0719/08 (Sitzung StUV 08.04.2008), VO/0939/08 (Mitteilung Sitzung StUV 04.11.2008), VO/1090/09 (Sitzung StUV 05.05.2009, Rat 12.05.2009) und VO/2441/13 (Mitteilung 1.3.6 Sitzung StUV 25.06.2013).

 

In der Sitzung des Fachausschusses am 08.04.2008 wurde die Verwaltung beauftragt, für den Fußgänger- und Radverkehr die Grundlagen für die Verbesserung der Querungssituation im Kreuzungsbereich L 364/In Tüschenbroich sowie für die Anlegung eines Rad-/Gehweges vom Kreuzungsbereich bis zum Ortsanfang zu schaffen.

 

Nach Vorstellung des Projektes und Genehmigung der Planung durch den Ausschuss/Rat wurde der Grunderwerb getätigt und ein Förderantrag bei der Bezirksregierung gestellt.

Nach der aktuellen Beschlusslage ist die Realisierung der Maßnahme von der Bewilligung der Fördermittel abhängig. Diese Fördermittel wurden bisher nicht bewilligt. Die  Einplanungsgespräche für 2014 bei der Bezirksregierung Köln finden am 16.und 17. Oktober 2013 statt. Voraussetzung für eine Förderung ist u.a.  die Bereitstellung der Haushaltsmittel in Höhe des Eigenanteils im städtischen Haushalt 2014.

 

Grundlage des Förderantrages ist das in sich schlüssige Konzept eines Radweges mit der verkehrssicheren Querung der Landstraße über eine Bedarfsampel mit Gesamtkosten von ca. 190.000 €. Nach heutigem Stand könnten 65 % gefördert werden. Der Eigenanteil würde dann ca. 66.000 € betragen. Bei den Kriterien zur Förderung ist einerseits ein insgesamt schlüssiges und im  Sinne der Verkehrssicherheit erforderliches Konzept (Radweg + Ampel) zu beachten, andererseits ist eine Förderung nur oberhalb der Bagatellgrenze (100.000 €) möglich.

 

Durch den Antrag der CDU-Fraktion vom 28.01.2013, den ursprünglichen Antrag aus dem Jahr 2008 wieder aufzugreifen, hat sich die Beschlusslage (Bau eines Rad-/Gehweges mit Verbesserung der Querungsmöglichkeit über die L 364 unter der Voraussetzung einer Gewährung von Fördermitteln) nicht geändert. Die Verwaltung wird somit den Ausgang im Bewilligungsverfahren abwarten und die Eigenmittel im Haushalt 2014 berücksichtigen.

 

Für den Fall, dass keine Fördermittel für 2014 bewilligt werden, aber der Rad-/Gehweg ohne Ampelanlage kurzfristig realisiert werden soll, hat die Verwaltung, wie in der Mitteilung in der Sitzung am 25.06.2013 angekündigt, die als Anlage beigefügte Variante (nur Rad-/Gehweg) entwickelt. Diese Variante wird wegen des unvollkommenen Schutzes der schwächeren Verkehrsteilnehmer (keine sichere Querung der L im Kreuzungsbereich) wohl nicht förderfähig sein.

 

Für die Variante ohne Querungsmöglichkeit (s. Anlage) errechnen sich Kosten in Höhe von ca. 120.000 € (incl. Grunderwerb), die in voller Höhe durch den städtischen Haushalt zu finanzieren sind.

 

 

 

 

 

 

Insgesamt ergeben sich folgende Ausführungsvarianten und Kosten:

 

1.     Rad-/Gehweg mit Ampel, Förderung durch Bezirksregierung:

190.000 € Gesamtkosten ./. 65 % Fördermittel 124.000 € =

= 66.000 € Anteil Stadt

 

2.     Rad-/Gehweg ohne Ampel, keine Förderung, Plan s. Anlage

= 120.000 € Anteil Stadt

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Beschlusslage nicht zu ändern, und die Einplanungsgespräche zur Förderung der optimalen Ausbauvariante bezogen auf die Verkehrssicherheit und die Kosten (Rad-/Gehweg mit Ampel) zunächst abzuwarten.

 

Zu dem beigefügten Plan (Rad-/Gehweg ohne Ampel) ist anzumerken, dass die Lage des kurzen Teilstücks (von der Querung über die Straße In Tüschenbroich bis zur Zufahrt Schloss) leicht verändert wurde, da der Grundstückseigentümer den Verkauf der erforderlichen Grundstücksfläche vom Erhalt der besonders gepflegten und in Form geschnittenen Hecke abhängig gemacht hatte. Der neue Wegeverlauf verspringt hinter die Hecke und könnte optional begradigt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

./.

 

Alternativen:

./.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt, Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung soll über den Ausgang der Einplanungsgespräche zur Förderung der Maßnahme berichten.

 

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Anlagen

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