Entscheidungsvorlage - VO/0312/06-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Es wird auf die bisherigen Beratungen im Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport und im Haupt- und Finanzausschuss (Vorlage VO/0312/06) verwiesen. Aus den Beratungen ergab sich ein weiterer Beratungsbedarf der CDU-Fraktion. Ein entsprechender Fragenkatalog wurde der Verwaltung übersandt und ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Der Fragenkatalog wird von der Verwaltung nach Rücksprache mit Frau Peterek wie folgt beantwortet:

 

Zu 1:

Nein. Es handelt sich bei der Jugendgruppe um eine freie Jugendarbeit. Mit dieser Maßnahme soll den Jugendlichen, die sich bislang in den Abendstunden am BGZ aufgehalten haben eine Anlaufstelle in unmittelbarer Nähe geboten werden.

 

Frau Peterek hat bereits einige Jahre Erfahrung in der Leitung von Jugendeinrichtungen in der Stadt Wassenberg. Sie ist ausgebildete Sozialpädagogin und in Straßenjugendarbeit erfahren.

 

Zu 2:

Von Frau Peterek wird ein Kontakt zu anderen Einrichtungen im Stadtgebiet gepflegt. Frau Peterek hat auch versucht den Jugendlichen einen Raum in einer anderen Einrichtung zu vermitteln. Leider war dies nach Aussage von Frau Peterek nicht erfolgreich, da in den Konzepten der kirchlichen Initiativen im Innenring nicht die Möglichkeit einer offenen Jugendarbeit und eines freien Treffs für Jugendliche gegeben sind. Lediglich in Wildenrath findet sich ein vergleichbares Angebot.

 

Die Verwaltung hat im Jahr 2006 versucht, den Jugendlichen einen Raum im Jugendheim „De Schuer“ zu vermitteln. Nach Auskunft von Herrn Wolter (Leiter des Jugendheimes) ist der angebotene Raum jedoch von den Jugendlichen nicht angenommen worden.

 

Zu 3:

Nein

 

Zu 4:

Ob die Räumlichkeiten für die beabsichtigte Nutzung als freier Treffpunkt uneingeschränkt nutzbar sind, kann von der Verwaltung nicht beurteilt werden. Hierzu ist ggf. eine Stellungnahme des zuständigen Jugendamtes einzuholen.

 

 

Zu 5:

Es handelt sich um eine „Offene Gruppe“. Das Angebot kann –soweit es die räumlichen Möglichkeiten ermöglichen- von allen Jugendlichen in Anspruch genommen werden.

 

Zu 6:

Die Altersspanne der Teilnehmer umfasst Jugendliche in einem Alter von 13-20 Jahre. Die meisten Jugendlichen befinden sich in einem Alter von 15 bis 19 Jahre. Ein spezielles Angebot für bestimmte Altersgruppen besteht nicht. Dies ist auch nicht der Sinn einer „Offenen Gruppe“.

 

Zu 7:

Mit dem beantragten Zuschuss sollen die zusätzlich entstehenden Kosten für eine lockere Betreuung der Jugendgruppe und für Aktionen (Kochen mit den Jugendlichen, Feste der Gruppe usw.) gedeckt werden. Die Mittel sollen nur für die Betreuung der Jugendgruppe, nicht für das Mütterzentrum insgesamt verwendet werden.

 

Zu 8:

Siehe Frage 10.

 

Zu 9:

Das Außengelände soll nicht dauerhaft und gezielt eingebunden werden. Es ist aber möglich, dass das Gelände für einzelne Aktionen in Anspruch genommen wird. Den Jugendlichen wird nicht vorgeschrieben, wo sie sich zu bestimmten Zeiten aufhalten sollen.

 

Zu 10:

Es entstehen Kosten für zusätzliche Reinigung und Personalkosten für die offene Arbeit. Rauchen ist nur im Außenbereich gestattet. Alkohol und Drogen sind verboten. Bislang sind Telefongebühren angefallen und ein Karaoke-Gerät ist angeschafft worden. Die Jugendlichen benutzen die Küche des Mütterzentrums und dürfen auch dort zusammen kochen und essen. Die Lebensmittel sind bislang vom Mütterzentrum gestellt worden.

 

Frau Peterek sieht das Angebot des Mütterzentrums in diesem Bereich als Ergänzung zu bestehenden Angeboten anderer Träger. Im Wesentlichen finden sich in dieser Gruppe die Jugendlichen, die sich früher oftmals in den Abendstunden am BGZ aufgehalten haben. Derzeit werde das Angebot monatlich angeboten, Ziel ist diesen Jugendtreff wöchentlich anzubieten. Es handelt sich um eine offene Einrichtung, deren Angebot von 19.00 bis 22.00 Uhr erfolge. Der Jugendschutz wird beachtet.

 

Am 22.02.2007 besteht - wie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 5. Dezember 2006 angeregt – für Vertreter der Fraktionen die Möglichkeit, sich selbst ein Bild vor Ort machen können.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Der Haushaltsansatz bei

 

Produkt           06 02 01         Jugendarbeit

Sachkonto      53 18 200      „Zuschüsse an übrige Bereiche“

 

Beträgt 26.600,00 € und reicht nach den Erfahrungen des Vorjahres zur Deckung des zusätzlich erforderlichen Betrages von 750,00 € aus.

 

Alternativen:

Werden nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Einrichtung soll für das Jahr 2007 mit pauschal 765,00 € analog der bestehenden Richtlinien der Stadt Wegberg über die Gewährung von Beihilfen an Jugendgruppen gefördert werden. Nach einem Jahr sollen von den Verantwortlichen die Erfahrungen schriftlich vorgelegt werden. Hiernach soll über eine weitere Förderung und ggf. eine Unterbringung in anderen Räumlichkeiten entschieden werden.

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Anlagen

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