Entscheidungsvorlage - VO/0377/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Gesetzgeber hat in § 84 Schulgesetz festgelegt, dass die Schulbezirke bis zum 31. Juli 2008 aufzuheben sind. Daher besitzt die vom Rat am 21.12.2004 erlassene „Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Wegberg“ keine Rechtsgrundlage mehr und ist somit aufzuheben.

 

Eine Aufnahme in den entsprechenden Schulen orientiert sich in Zukunft zunächst am Anspruch der Kinder auf Besuch der räumlich nächstgelegenen Schule und den dort zur Verfügung stehenden Kapazitäten.

Eine Beförderung der Kinder zur nicht nächstgelegenen Schule obliegt in vollem Umfange den Eltern. Die Stadt hat hierfür nicht zu sorgen.

 

Um eine Beeinträchtigung des derzeitigen Aufnahmeverfahrens in den Grundschulen zu vermeiden, soll die Satzung erst nach Schulbeginn des Schuljahres 2007/2008 zum 01.09.2007 aufgehoben werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Aufhebungsbeschluss entstehen keine Kosten.

 

Alternativen:

Werden nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport und dem Rat vor, die „Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen der Stadt Wegberg“ vom 21.12.2004 mit Wirkung zum 01.09.2007 aufzuheben.

 

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