Entscheidungsvorlage - VO/0379/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer kleinen altersgemischten Gruppe im ev. Kindergarten "Pusteblume"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Vorberatung
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06.03.2007
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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27.03.2007
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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24.04.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Wie bereits im Ausschuss
mitgeteilt, hat der Träger der ev. Kindertagesstätte "Pusteblume" an
der Markusstraße beim Kreisjugendamt die Umwandlung einer Regelgruppe in eine
kleine altersgemischte Gruppe (insgesamt 15 Plätze für Kinder im Alter von 4
Monaten bis zum Beginn der Schulpflicht) beantragt.
Das Kreisjugendamt hat mit
Nachricht vom 22.01.07 mitgeteilt, dass die Umwandlung aufgrund der
Kontingentregelung des Ministeriums (Kostenneutralität) voraussichtlich erst
zum Jahresende erfolgen kann.
Nach der Umwandlung der
Regelgruppe würde eine Fachkraft mit 38,5 Stunden/Woche, sowie eine weitere
Fachkraft in der Aufbauphase anteilig mit 19,25 Stunden/Woche hinzukommen. Die
beabsichtigte Umwandlung ist insoweit mit Mehrkosten von ca. 50.000,00
€/Jahr verbunden. Der Trägeranteil beträgt derzeit 20%, also rd.
10.000,00 €/Jahr.
Die Stadt Wegberg trägt
derzeit den Trägeranteil für die Regelgruppe, die nun umgewandelt werden soll.
Die Evangelische Gemeinde Wegberg ist an die Verwaltung herangetreten und hat beantragt,
die Stadt möge den nun anfallenden erhöhten Trägeranteil ebenfalls übernehmen.
Die Verwaltung begrüßt
grundsätzlich die Einrichtung einer kleinen altersgemischten Gruppe im
Stadtgebiet, da bislang noch keine Plätze dieser Art vorgehalten werden. In
einem Gespräch mit Pfarrerin Frau Schlammer hat die Verwaltung - vorbehaltlich
einer Entscheidung des Rates – angeboten, die Hälfte der zusätzlichen Kosten,
also ca. 5.000,00 €, solange zu übernehmen, bis der Trägeranteil für
kirchliche Träger unter 20% der entstehenden Kosten sinke. Das Presbyterium hat
dieser Regelung bereits zugestimmt.
Der ab dem Jahr 2008 zu
erwartende anteilige Zuschuss zum Trägeranteil der dritten Kindergartengruppe
berechnet sich wie folgt:
Verpflichtung zur
Übernahme der Kosten einer Regelgruppe: ca.
21.000,00 €
Zusätzliche Übernahme des
anteiligen Trägeranteiles „kleine
altersgemischte
Gruppe“ ca. 5.000,00 €
Der Gesamtaufwand der
Stadt Wegberg beträgt somit jährlich ca. 26.000,00 €.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung,
Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat
vor, zusätzlich zu den Kosten einer Regelgruppe die Hälfte des erhöhten
Trägeranteiles zu übernehmen, der durch die Einrichtung einer kleinen
altersgemischten Gruppe entsteht. Die Übernahme ist solange befristet, bis der
Trägeranteil der kommunalen und kirchlichen Träger an den Kosten unter 20%
sinkt.
Die Bürgermeisterin wird
ermächtigt die entsprechenden Verträge abzuschließen.
