Mitteilungsvorlage - VO/0381/07

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Statistische Angaben über die Sozialhilfe in der Stadt Wegberg

 

Aufgrund eines Antrages der SPD-Fraktion aus dem Jahre 1995 hat die Verwaltung einmal jährlich einen Bericht über die Situation der Sozialhilfeempfänger in der Stadt Wegberg erstellt.

 

Seit dem 01.01.2005 ist das Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) in Kraft getreten. Arbeitsuchende Hilfebedürftige, die bislang Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten haben, erhalten ab diesem Zeitpunkt Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende).

 

Zuständig für die Leistungsgewährung ist ab dem 01.07.2005 die ARGE im Kreis Heinsberg - Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung im Kreis Heinsberg -.

Statistische Angaben, insbesondere Zahlenmaterial hinsichtlich der Leistungsempfänger, der Altersstruktur usw. werden ausschließlich durch den Geschäftsführer der ARGE  herausgegeben.

 

Sollte weiterhin Interesse an einer statistischen Auswertung der im Leistungsbezug des SGB II stehenden Bedarfsgemeinschaften bestehen, bittet die Verwaltung um konkrete Fragestellungen, die dann der Geschäftsführung zur Beantwortung vorgelegt werden.

 

Unter der Trägerschaft des Kreises Heinsberg sind die Kommunen weiterhin zuständig für die zu gewährende Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe -. Aus diesem Bereich ergeben sich folgende Zahlen:

 

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit nach dem 4. Kapitel SGB XII

 

Stand

Anzahl der Fälle

Personen

männlich

weiblich

31.12.2004

90

102

45

57

31.12.2005

109

124

57

67

31.12.2006

122

140

80

60

 

 

Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII

(Leistungsempfänger, die länger als 6 Monate, jedoch nicht dauerhaft erwerbsunfähig sind)

 

Stand

Anzahl der Fälle

Personen

männlich

weiblich

31.12.2005

12

13

7

6

31.12.2006

7

7

2

5

 

 

 

 

Krankenhilfe - Hilfe zur Pflege - Haushaltshilfe nach dem 5.-9. Kapitel SGB XII

 

Stand

Anzahl der Fälle

Personen

männlich

weiblich

31.12.2005

33

33

12

21

31.12.2006

28

29

18

11

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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