Entscheidungsvorlage - VO/0383/07
Grunddaten
- Betreff:
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Zuschüsse zu Ferien- und Erholungsmaßnahmen für Kinder von Empfängern laufender Hilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Wilms, Franz-Josef
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Entscheidung
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06.03.2007
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit dem Jahre 1994
gewährt die Stadt Wegberg als freiwillige Leistung den Kindern, deren Eltern
laufende Hilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) bezogen haben, einen
Zuschuss in Höhe von maximal 155 zu
Ferien- und Erholungsmaßnahmen öffentlicher Träger. Seit dem 1. Januar 2005 ist
das Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) in Kraft
getreten. Arbeitsuchende Hilfebedürftige, die bislang Sozialhilfe sowie Arbeitslosenhilfe
bezogen haben, erhalten ab dem 1. Januar 2005 Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung
für Arbeitsuchende).
Zuständig für die
Leistungsgewährung ist ab dem 1. Juli 2005 die ARGE im Kreis Heinsberg -
Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung im Kreis Heinsberg -.
Unter der Trägerschaft des
Kreises Heinsberg sind die Kommunen weiterhin zuständig für die zu
gewährenden Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) -
Sozialhilfe -.
Obwohl im vergangenen Jahr
kein Zuschussantrag gestellt wurde, schlägt die Verwaltung vor, auch für das
Jahr 2007 den Zuschuss zu den Ferien- und Erholungsmaßnahmen öffentlicher
Träger für Kinder von Leistungsbezieher nach dem SGB XII (Sozialhilfe) anzubieten.
Die Höhe des Zuschusses
soll - wie in den vergangenen Jahren - auf maximal 155 € begrenzt werden.
Ab dem 3. Kind einer Familie soll der Zuschuss für das 3. Kind und jedes
weitere Kind um 50 v. H. auf maximal 232,50 € erhöht werden. Alle
Empfänger laufender Leistungen nach dem SBG XII werden schriftlich auf die
Möglichkeit einer Bezuschussung von Ferien- und Erholungsmaßnahmen öffentlicher
Träger hingewiesen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt, den Zuschuss zu den Ferien- und
Erholungsmaßnahmen öffentlicher Träger für Kinder von Empfängern laufender
Leistungen nach dem SGB XII auf maximal 155 € zu begrenzen. Ab dem 3.
Kind erhöht sich der Zuschuss für das 3. Kind und jedes weitere Kind einer
Familie um 50 v. H. auf maximal 232,50 €.
