Entscheidungsvorlage - VO/2513/13
Grunddaten
- Betreff:
-
Vereinsförderung 2013 hier: Auszahlung der Zuschüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Vorberatung
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17.09.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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15.10.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat hat auf Vorschlag des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport in seiner Sitzung am 14.05.2013 rückwirkend zum 01.01.2013 die Richtlinien zur Vereinsförderung in der Stadt Wegberg beschlossen. Die Antragsfrist für Förderanträge ist als Ausschlussfrist für das Jahr 2013 auf den 31.08.2013 festgelegt worden.
Die Verteilung der im Rahmen des Haushaltes bereitgestellten Mittel erfolgt nach einem Punktesystem auf die einzelnen Vereine.
1. Fördersumme 2013
Die zur Verfügung stehende Fördersumme des Jahres 2013 verteilt sich nach der bisherigen Systematik auf verschiedene Sachkonten. Hier soll für den Haushalt 2014 nur noch ein Sachkonto Vereinsförderung nach den Förderrichtlinien eingebracht werden. Die Fördersumme 2013 wurde -wie in Anlage 1 dargestellt- mit insgesamt 44.976,00 ermittelt.
Die Summe von 77.907,00 soll zunächst nicht in die Fördersumme eingerechnet werden, da die Zuschüsse in der dargestellten Zuschusshöhe festgelegt sind oder vertragliche Verpflichtungen zur Leistung bestehen. Diese enden teilweise 2013 oder teilweise 2014, so dass dann im Jahr 2014 ein höherer Betrag als Fördersumme zur Verfügung stehen wird.
2. Zusammenstellung der einzelnen Zuschusssummen
Bis zum 31.08.2013 sind insgesamt 42 Förderanträge eingegangen. Die Anträge sind nach den festgelegten Förderkriterien bewertet worden und haben zu den in der Anlage 2 dargestellten Punktzahlen (Spalte 6 Gesamt) nach den Förderrichtlinien geführt. Der sich aus der Fördersumme und den Gesamtpunkten ermittelte Punktwert ist in Spalte 7 ausgewiesen. Die Multiplikation mit der erreichten Punktzahl ergibt den Förderbetrag, der an die Vereine ausgezahlt werden soll. Zum Vergleich ist in der Spalte 9 Förderung alt jeweils der Betrag nachrichtlich ausgewiesen, der nach den bislang gültigen Förderrichtlinien und Vereinbarungen ausgezahlt worden wäre. Die Spalte +/- weist den Saldo zwischen alter und neuer Förderung aus.
Nach der im Ausschuss vorgeschlagenen und im Rat beschlossenen Übergangsregelung soll für eine Übergangszeit von 3 Jahren ein Härtefalltopf gebildet werden, der durch Kappungsbeträge bei den Vereinen, die durch eine Neuregelung deutlich ( > 20 %) stärker gefördert werden, als es in der Vergangenheit der Fall war, gefüttert wird. Dieser Härtefond soll dann als Ausgleich bei Vereinen eingesetzt werden, die deutlich (>20 %) durch die Neuregelung belastet werden. Die prozentuale Veränderung alte/neue Förderung kann ebenfalls der Anlage 2 (Spalte 11 +/- in %) entnommen werden. Die Verteilung unter Berücksichtigung des Ausgleichtopfes und damit die tatsächliche Auszahlungssumme (in Fettdruck) wird dann in der letzten Spalte Erhöhung/Kürzung auf angegeben.
Die Kürzung bei allen positiv Betroffenen wurde wie folgt gestaffelt vorgenommen:
20 50 % Förderzuwachs = 3 % Kürzung der neuen Fördersumme
51 100 % Förderzuwachs = 4 % Kürzung der neuen Fördersumme
101 150 % Förderzuwachs = 5 % Kürzung der neuen Fördersumme
151 200 % Förderzuwachs = 6 % Kürzung der neuen Fördersumme
200 499 % Förderzuwachs = 8 % Kürzung der neuen Fördersumme
? 500 % Förderzuwachs = 10 % Kürzung der neuen Fördersumme
Alle diese Vereine erhalten aber weiterhin deutlich höhere Zuschüsse als nach alter Förderung.
Die negativ Betroffenen wurden wie folgt aufgestockt, so dass die Auswirkungen der Umstellung abgefedert werden:
20 50 % Förderminderung = 10 % Zuschuss zur neuen Fördersumme
51 100 % Förderminderung = 29 % Zuschuss zur neuen Fördersumme.
Folgende Vereine haben einen Antrag auf Förderung gestellt, der nach den neuen Bestimmungen abgelehnt werden muss:
Verein | Ablehnungsgrund |
Seniorensportverein | nicht mind. 20% der aktiven Mitglieder sind Jugendliche (Grundförderung); Seniorenförderung wird bezuschusst |
Shotokan-Karate | Mehr als 1/4 der Mitglieder wohnen nicht in Wegberg |
DLRG | Mehr als 1/4 der Mitglieder wohnen nicht in Wegberg |
FC Wegberg-Beeck | Mehr als 1/4 der Mitglieder wohnen nicht in Wegberg; Förderung bis zum 30.06.2014 über Pflegevertrag (28.000 /Jahr) |
SV Merbeck | nicht mind. 20% der aktiven Mitglieder sind Jugendliche |
Sonn Männ Klinkum | nicht mind. 20% der aktiven Mitglieder sind Jugendliche |
Wohngemeinschaft Beeckerwald | nicht mind. 20% der aktiven Mitglieder sind Jugendliche |
VVV Wegberg | nicht mind. 20% der aktiven Mitglieder sind Jugendliche, zusätzlich keine Seniorenförderung |
Schießsportfreunde Wegberg | Keine Nachweise vorgelegt |
St. Hubertus Schützenbruderschaft Klinkum | nicht mind. 20% der aktiven Mitglieder sind Jugendliche |
SC Wegberg | Grund- und Jugendförderung soll erfolgen; Zuschüsse zum Sportplatz werden nicht gezahlt, da der Bauhof die Pflegeleistung erbringt. Über die Förderung des Vereinsheimes besteht ein Vertrag, hier soll ebenfalls keine zusätzliche Förderung erfolgen. |
3. Energiekostenbeitrag der Vereine bei Sporthallennutzung
Ab dem 01.01.2014 tritt die neue Hallen-, Sportplatz- und Raumbenutzungsgebührenordnung in Kraft. Vorab hat die Verwaltung berechnet, welche Auswirkungen die neue Beteiligung an den Energiekosten für die einzelnen Vereine haben wird. Die Anlage 3 zeigt für jeden nutzenden Verein die jährlichen Kosten für die zugeteilten Hallenstunden nach bisheriger Verfahrensweise (Spalte 2) und nach dem neuen Berechnungsmodell (Spalte 3) auf.
Der hohe Unterschied begründet sich darin, dass die bisherige Nutzung durch Jugendliche kostenlos erfolgt ist und diese Stunden nun pauschal ebenfalls berechnet werden.
Die Verwaltung hält den kurzfristigen Kostensprung und damit die Belastung für die Vereine für zu groß und schlägt vor, hier den Energiekostenbeitrag für 2014 zunächst auf 50% der berechneten Summe (Spalte 4) zu reduzieren und den dargestellten Betrag erst in 2015 gänzlich zu erheben. Hierdurch wird den Vereinen ausreichend Zeit gegeben, ihre Satzungen und Beitragsstrukturen entsprechend auszurichten und anzupassen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die für eine Auszahlung in Höhe von 44.968,10 erforderlichen Beträge stehen bei den verschiedenen Sachkonten (Anlage 1) im Haushalt zur Verfügung.
Die Einnahmen nach Anlage 3 werden erst in 2014 kassenwirksam und sind bei der Haushaltsplanung 2014 zu berücksichtigen. Hierbei wird im Entwurf der Haushaltssatzung 2014 von der Verwaltung eine Kürzung um 50% eingeplant.
Alternativen:
Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport schlägt dem Rat vor,
1. die Fördersumme 2013, die in die neue Vereinsförderung einfließen soll, auf 44.976,00 festzustellen,
2. die Auszahlung der Fördersumme 2013 in Höhe von 44.968,10 wie in Anlage 2 dargestellt an die Vereine vorzunehmen,
3. den Energiekostenbeitrag nach den belegten Hallenzeiten in 2014 in Höhe von 50% der in der Hallen-, Sportplatz- und Raumbenutzungsgebührenordnung ausgewiesenen Beträge zu erheben. Für das Jahr 2015 sollen dann die vollen Beiträge erhoben werden.
