Empfehlungsvorlage - VO/2516/13
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan IV-8, Klinkum - Brunnenweg;- Beratung der eingegangenen Anregungen- Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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24.09.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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15.10.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 03.07.2012 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan IV-8, Klinkum - Brunnenweg gefasst. Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Klinkum und umfasst die Blockinnenbereichsfläche Alte Landstraße, Klinkumer Hof, Römerstraße und Ritterweg.
Städtebauliche Zielsetzung der Planung ist es, bisher brachliegende Flächen des Ortsteils Klinkum im Sinne einer Innenentwicklung zu aktivieren und einer Wohnnutzung zuzuführen.
Da der Bebauungsplan im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB aufgestellt wird, konnte u.a. auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung und Erörterung) sowie den Umweltbericht verzichtet werden.
Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung hat in der Zeit vom 27.05.2013 bis einschließlich 28.06.2013 öffentlich ausgelegen.
Während der Auslegung wurden keine Anregungen von Bürgern abgegeben.
Die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind in tabellarischer Form aufgearbeitet und in der Anlage 1 beigefügt worden. Hieraus ergeben sich nur geringfügige Änderungen des Planentwurfes.
Nach Ansicht der Verwaltung kann der Bebauungsplan unter Berücksichtigung der Änderungen beschlossen werden.
Die Planunterlagen sind den Anlagen 2 bis 4 zu entnehmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Anlage 1 - beschließen, dass den vorgebrachten Anregungen entsprochen und die hierbei genannten Ergänzungen des Planentwurfes vorgenommen werden.
2. Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Anregungen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan IV-8, Klinkum - Brunnenweg zu fassen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.
Das Plangebiet des Bebauungsplans IV-8, Klinkum - Brunnenweg liegt in der Gemarkung Wegberg, innerhalb der Ortslage Klinkum. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im Bebauungsplan zeichnerisch eindeutig festgesetzt.
Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.
Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan IV-8, Klinkum - Brunnenweg rechtskräftig.
Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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71,5 kB
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323,1 kB
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