Entscheidungsvorlage - VO/2555/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 23.09.2013 hat die Fraktion Freie Wähler/ Unabhängige gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg den beigefügten Antrag gestellt:

 

a)     Der Bürgermeister der Stadt Wegberg erklärt, warum die Mindereinnahmen aus der Gewerbesteuer nicht bei der Erstellung der Haushaltssatzung 2013 berücksichtigt wurden.

 

b)     Die Verwaltung möge prüfen, wie sich der massive Einnahmeverlust der Gewerbesteuer auf die Entwicklung des Haushaltes der Stadt Wegberg auswirkt (S: 592 der Haushaltssatzung) und ob ein Haushaltssicherungskonzept weiterhin vermieden werden kann.

 

c)     Die Haushaltssatzung 2013 wird entsprechend der Mindereinnahmen aus der Gewerbesteuer aus dem 1.Quartal korrigiert.

 

 

Zu a):

Für die Kalkulation der Gewerbesteuererträge 2013 wurde als Basis der zum Jahresende 2012 maßgebliche Stand der Gewerbesteuer zugrunde gelegt und mit den Steigerungsraten aus dem Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein Westfalen vom 13.07.2012 (ODL) hochgerechnet. Diese Vorgehensweise wurde u.a. in den Haushaltsplanungen der Vorjahre auch angewendet. Im Vorbericht des Haushaltsplans 2013 ist dieses Vorgehen ebenso dargestellt worden.

 

Eine Kalkulation der Gewerbesteuererträge unter Zugrundelegung der Entwicklung der Gewerbesteuer nur bezogen auf das erste Quartal 2013 stellt diesbezüglich eine unverlässliche als auch unvollständige Kalkulationsgrundlage dar. Aus der Verminderung des ersten Quartals konnte zu diesem Zeitpunkt kein Trend einer sich verschlechterten Gewerbesteuer abgeleitet werden.

 

Zu b):

Die Verwaltung hat hierzu im Haupt- und Finanzausschuss am 01.10.2013 eine mündliche Mitteilung gemacht. Sobald abschließende Ergebnisse vorliegen, wird der Rat hierüber informiert. Für die Haushaltsplanungen 2014 lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindlichen Aussagen hinsichtlich eines Haushaltssicherungskonzeptes treffen.

 

Zu c):

Die Haushaltssatzung 2013 braucht nicht korrigiert zu werden, da eine Korrektur nur im Rahmen eines Nachtragshaushaltes in Frage kommt. Die Aufstellung eines Nachtragshaushaltes wird nicht in Erwägung gezogen, da die Verwaltung prüft (wie unter der Antwort zu b) dargestellt), inwieweit der Ertragseinbruch im Gesamthaushalt aufgefangen werden kann.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt Kenntnis.

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