Entscheidungsvorlage - VO/2566/13
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 03.10.2013 betreffend "Kostenübernahme für einen öffentlich zugänglichen Büroraum"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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15.10.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 03.10.2013 hat die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg den beigefügten Antrag gestellt:
Kostenübernahme für einen öffentlich zugänglichen Raum.
Die zeitliche Abfolge ist in dem Antragsschreiben nicht korrekt dargestellt.
Anfang September 2013 wurde die Verwaltung darüber informiert, dass die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen eine Anmietung anderer, als im Ratsbeschluss vom 14.05.2013 zu Grunde gelegten, Räumlichkeiten anstrebt.
Die Aussage es würden keine Mehrkosten entstehen führte zu einer Abfrage bei den Fraktionsvorsitzenden sowie Frau Lindt und Herrn Kuhr mit Datum vom 06.09.2013. Zu diesem Zeitpunkt äußerten die Fraktionen zwar ihre Verwunderung, stellten sich aber nicht gegen eine Anmietung der neuen Räumlichkeiten.
Am 10.09.2013 wurde die Verwaltung durch die SEWG informiert, dass der geschilderte Sachverhalt nicht den Tatsachen entsprechen würde und ein Aktenvermerk der SEWG führte zu einer erneuten Mailabfrage bei den Fraktionsvorsitzenden sowie Frau Lindt und Herrn Kuhr vom 12.09.2013.
Diese Mailabfrage hat dazu geführt, dass einige Fraktionsvorsitzende sich die Räumlichkeiten vor Ort angesehen haben und die an die Verwaltung gespiegelte Meinung war, dass einer Anmietung und somit dem Aufrechterhalten des Ratsbeschlusses vom 14.05.2013 nichts im Wege steht.
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen beabsichtigt zum nächstmöglichen Zeitpunkt nunmehr in dem Gebäudekomplex Beecker Str. entsprechend geeignete Räumlichkeiten für die Fraktion anzumieten.
Die Räumlichkeiten von insgesamt 30,28 m² bestehen aus einem Geschäftsraum sowie einem Vorraum und einer sanitären Einrichtung. Der Zugang erfolgt über die Beecker Straße. Der Grundrissplan und die Nettogrundflächenberechnung sind beigefügt.
Die Miete beträgt 250,00 monatlich zzgl. der Nebenkosten in Höhe von 130,00 zzgl einer nicht durch die Maklerin bezifferten Stromkostenvorauszahlung (die Verwaltung geht analog der Vorlage VO/2432/13 von 25,00 aus) und nicht bezifferten Kosten für Telefonanschluss/ Internet (die Verwaltung geht analog der Vorlage VO/2432/13 von 50,00 aus). Dies würde einer Gesamtmiete von 455,00. Dies wäre eine Steigerung von 119,00 monatlich im Vergleich zu den Räumlichkeiten Bahnhofstr. 30 32.
Zu einer möglicherweise anfallenden Reinigungspauschale wurden keine Angaben gemacht.
Unter Berücksichtigung der bisherigen Beschlussfassungen des Rates im Zusammenhang mit der Gewährung von Zuwendungen an Fraktionen gemäß § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW zahlt die Stadt Wegberg der Fraktion einen Mietkostenzuschuss in Höhe von rund 2/3.
Mit Beschluss des Rates vom 14.05.2013 wurde der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen eine Vollübernahme der Mietkosten für die Räumlichkeiten in der Bahnhofstraße 30 32 genehmigt.
Eine Übernahme der Kosten für Provision und Kaution sind nach dem Gesetz nicht vorgesehen. Der Makler wurde seitens der Fraktion und nicht der Stadt beauftragt. Die Kaution stellt eine Sicherheit für den Vermieter dar. Mieter der Räumlichkeiten ist die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und nicht die Stadt Wegberg. Somit ist die Kaution durch die Fraktion zu hinterlegen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Nutzungspauschale für die Räumlichkeiten im BGZ betrug bislang 300,00 monatlich.
1. Alternative:
Der Rat beschließt, den Beschluss vom 14.05.2013 aufzuheben und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Zusammenhang mit dem Umzug in die neue Geschäftsstelle Beecker Straße, folgende Zuwendungen gemäß § 56 Abs. 3 GO NW zu zahlen:
a) Mietkostenzuschuss ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt von monatlich 303,32 zzgl. der evtl. anfallenden monatlichen Reinigungspauschale (2/3 der monatlichen Mietkosten). Da aufgrund der Haushaltssituation der Stadt Wegberg eine Vollkostenübernahme bei der Steigung der Mietkosten im Vergleich zur Bahnhofstraße 30 32 seitens der Verwaltung nicht empfohlen wird.
b) Ersatz- bzw. Ergänzungsbeschaffung von Mobiliar in Höhe von bis zu max. 2.000,00
2. Alternative:
Der Rat beschließt, den Beschluss vom 14.05.2013 aufzuheben und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Zusammenhang mit dem Umzug in die neue Geschäftsstelle Beecker Straße, folgende Zuwendungen gemäß § 56 Abs. 3 GO NW zu zahlen:
a) Mietkostenzuschuss ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt von monatlich 455,00 zzgl. der evtl. anfallenden monatlichen Reinigungspauschale
b) Ersatz- bzw. Ergänzungsbeschaffung von Mobiliar in Höhe von bis zu max. 2.000,00
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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