Mitteilungsvorlage - VO/2568/13

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Frau Ursula Krahe-Buschen ist mit Ablauf des 30.09.2013 aus dem Rat ausgeschieden.

 

Nach der Reserveliste der FDP, die zu den Kommunalwahlen 2009 vorgelegt wurde, ist Herr Reinhard van Hal aus Wegberg als Nachfolger von Frau Krahe-Buschen festgestellt worden.

 

Nach § 67 der Gemeindeordnung NRW werden neue Ratsmitglieder durch den Bürgermeister in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zu gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die Verpflichtung vollzieht sich in der Weise, dass der Bürgermeister die folgende Verpflichtungsformel vorträgt und das neue Ratsmitglied diese im Wortlaut wiederholt:

 

„Ich verpflichte mich,

dass ich meine Aufgaben

nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,

das Grundgesetz, die Verfassung des Landes

und die Gesetze beachten

und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Wegberg erfüllen werde.“

 

Die Niederschrift über die Verpflichtung wird von dem Bürgermeister und von dem neuen Ratsmitglied unterzeichnet. Sie wird der Niederschrift über die Ratssitzung als Anlage beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

 

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