Mitteilungsvorlage - VO/26/101
Grunddaten
- Betreff:
-
PFAS in den städtischen Baugebieten - aktueller Sachstand und Antrag der CDU-Fraktion vom 30.07.2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- gez. Pape
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Klima, Umwelt, Stadtentwicklung, Mobilität & energetische Infrastruktur
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Kenntnisnahme
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29.09.2026
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Sachverhalt
Zum bisherigen Sachstand wird auf die Verwaltungsvorlage VO/26/077 verwiesen. Mit Schreiben vom 30.07.2026 hat die CDU-Fraktion den als Anlage 1 beigefügten Antrag „Die PFAS-Ewigkeit endet jetzt – Förderchancen nutzen und den städtischen Haushalt entlasten“ gestellt. Dieser umfasst verschiedene Prüfungs-, Abstimmungs- und Verfahrensschritte zur Nutzung möglicher Förderzugänge für PFAS-Untersuchungen und gegebenenfalls erforderliche Sanierungsmaßnahmen.
Die angesprochenen fachlichen und förderrechtlichen Fragestellungen waren zum Zeitpunkt des Antragseingangs bereits teilweise Gegenstand des laufenden Verwaltungshandelns. Nachfolgend werden der aktuelle Bearbeitungsstand und die einzelnen Antragspunkte eingeordnet.
Aktueller Untersuchungsstand
Im Rahmen der Untersuchungen in den Baugebieten „Hessenfeld“ und „Venloer Straße“ wurden beim Wirkungspfad Boden – Mensch Auffälligkeiten festgestellt, die für die beiden Gebiete unterschiedlich zu bewerten sind.
Auf Anforderung des Kreises Heinsberg wurden ergänzende tiefenorientierte Eluatuntersuchungen in beiden Gebieten durchgeführt. Ziel ist die zusätzliche Bewertung des Wirkungspfads Boden – Grundwasser und insbesondere die Klärung, ob von den Belastungen eine relevante Gefährdung des Grundwassers ausgehen und ob hiermit gegebenenfalls eine Eintragung der Flächen in das Altlastenkataster verbunden sein kann.
1) Baugebiet „Hessenfeld“
Im Hessenfeld wurden beim Wirkungspfad Boden - Mensch Überschreitungen einzelner Messwerte festgestellt. Unter Berücksichtigung der für die Bewertung heranzuziehenden Toleranzen beziehungsweise Beurteilungsspielräume war das Ergebnis für diesen Wirkungspfad jedoch insgesamt so einzuordnen, dass eine Wohnnutzung grundsätzlich vertretbar erschien. Diese differenzierte Bewertung ist von den nunmehr vorliegenden Erkenntnissen zum Wirkungspfad Boden - Grundwasser zu trennen. Im Bereich der Wohnbauflächen wurden mehrere Rammkernsondierungen bis 5,0 m Tiefe untersucht. Nach Abstimmung mit dem Kreis erfolgten zusätzliche Beprobungen im Bereich der zentralen Versickerungsanlage. Dort wurde auf eine Beprobung der ersten fünf Meter verzichtet, weil es sich ausschließlich um umgelagertes Auffüllmaterial handelt, das nach Einbau der Gitterboxrigolen wiederverfüllt wurde. Die Untersuchungsergebnisse zeigen insbesondere für PFOS teilweise Überschreitungen der für die fachliche Bewertung herangezogenen Werte. Zudem steigen die Konzentrationen zum Teil mit zunehmender Tiefe an. Eine Grundwassergefährdung kann nach Einschätzung des Gutachters derzeit nicht ausgeschlossen werden. Wegen der teilweise großen Flurabstände ist die abschließende Bewertung anhand der vorliegenden Ergebnisse jedoch nur eingeschränkt möglich. Fachlich wird deshalb die Einrichtung einer Messstelle im Anstrom und zweier Messstellen im Abstrom erwogen.
2) Baugebiet „Venloer Straße“
Anders stellt sich die Ausgangslage im Baugebiet Venloer Straße dar. Dort wurden für den Wirkungspfad Boden - Mensch Überschreitungen festgestellt, die nicht als unbedenklich eingeordnet werden konnten. Ergänzend wurden nun für den Wirkungspfad Boden - Grundwasser Flächen rund um das Regenrückhaltebecken durch Rammkernsondierungen bis 4,0 m Tiefe untersucht. Festgestellt wurden erhöhte Werte, insbesondere von PFOA und PFOS. In einer aus der vorhandenen Drainage entnommenen Grundwasserprobe, die das unterhalb der Regenrückhaltebecken abfließende Grundwasser erfasst, wurden PFAS-Gehalte oberhalb der analytischen Nachweisgrenze festgestellt. Damit besteht weiterer fachlicher Klärungsbedarf hinsichtlich eines möglichen Übergangs der Bodenbelastungen in das Grundwasser.
Auswirkungen auf Vermarktung und Betroffene
Auf Grundlage der zunächst für den Wirkungspfad Boden - Mensch vorgenommenen Bewertung erschien im Hessenfeld eine Wiederaufnahme der Grundstücksvermarktung grundsätzlich vertretbar. Die ergänzenden Befunde zum Wirkungspfad Boden - Grundwasser haben jedoch eine neue, hiervon unabhängige Bewertungsfrage aufgeworfen. Die fachliche und bodenschutzrechtliche Einordnung durch den Kreis Heinsberg steht noch aus. Hiervon hängt unter anderem ab, ob und in welchem Umfang Flächen im Altlastenkataster zu erfassen sind und welche rechtlichen Hinweise oder Regelungen in Grundstückskaufverträgen erforderlich werden.
Bis zu dieser behördlichen Einordnung kann die Grundstücksvermarktung nicht belastbar fortgeführt werden. Die Stadt befindet sich insoweit in einer faktischen Handlungssperre: Weder die katasterrechtlichen Folgen noch Art und Umfang weiterer Untersuchungen oder gegebenenfalls erforderlicher Maßnahmen stehen fest. Eine abschließende Entscheidung der Stadt ist ohne die Bewertung des Kreises und die übergeordneten fachlichen Abstimmungen nicht möglich.
Der Stillstand betrifft nicht nur die Stadt und ihren Haushalt. Betroffen sind auch Familien, die bereits konkrete Finanzierungsentscheidungen getroffen haben und teilweise schon Zinsleistungen erbringen, ohne dass die Grundstücksübertragung und die beabsichtigte Bebauung umgesetzt werden können. Eine möglichst zeitnahe, landesweit belastbare Klärung ist deshalb dringend erforderlich.
Bereits veranlasste Abstimmungen und Fördermittelprüfung
Die Verwaltung hat die im Antrag angesprochenen Förder- und Abstimmungsfragen bereits wie folgt eingeleitet:
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Zeitpunkt
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Verwaltungsvorgehen und Ergebnis |
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15.12.2025 |
Videokonferenz mit dem AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung. Nach der damaligen Auskunft kommt eine finanzielle Beteiligung des AAV nur unter engen Voraussetzungen in Betracht. Insbesondere würde eine Förderung voraussetzen, dass die betreffende Fläche anschließend nicht wieder einer baulichen oder wirtschaftlichen Nutzung zugeführt, sondern dauerhaft ökologisch aufgewertet wird. Bei einer späteren Nutzung wären die eingesetzten Mittel zurückzuzahlen. Für die städtischen Baugebiete stellte dies daher keine unmittelbar nutzbare Förderoption dar. Eine erneute Bewertung bleibt möglich, sobald die künftige Nutzung und ein fachlich erforderliches Maßnahmenkonzept feststehen. |
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16.07.2026 |
Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln, Dezernat 52, zu fachlichen und förderbezogenen Fragen. In diesem Termin wurden die weiteren zu beteiligenden Stellen und ein übergeordneter Abstimmungstermin vereinbart. |
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24.08.2026 |
Gespräch des Bürgermeisters mit dem Regierungspräsidenten. Dabei wurde das besondere Ausmaß der Wegberger Betroffenheit dargestellt und angeregt, Wegberg wegen der landesweit noch offenen Bewertungs- und Vollzugsfragen als Modellkommune beziehungsweise Modellfall einzubeziehen und hierüber gegebenenfalls besondere Förderzugänge zu eröffnen. |
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09.10.2026 |
Vorgesehener übergeordneter Abstimmungstermin mit der Bezirksregierung Köln, dem zuständigen Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV), dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK), dem Kreis Heinsberg als Unterer Bodenschutzbehörde und der Stadt Wegberg. Der Termin wurde bereits im Zusammenhang mit der Abstimmung im Juli vereinbart und vorbereitet. Ziel sind belastbare Aussagen zu Bewertung, weiterem Untersuchungsbedarf, möglichen Maßnahmen und Förderzugängen. |
Einordnung des CDU-Antrags
Die Zielsetzung, Fördermöglichkeiten konsequent zu prüfen und den städtischen Haushalt soweit wie möglich zu entlasten, wird von der Verwaltung geteilt. Wesentliche im Antrag benannte Prüf- und Abstimmungsschritte waren zum Zeitpunkt des Antragseingangs bereits eingeleitet beziehungsweise vorgenommen. Die nachfolgende Einordnung stellt den Stand des laufenden Verwaltungshandelns sowie die derzeit bestehenden fachlichen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen dar.
Landesförderung und vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Die grundsätzliche Prüfung möglicher Förderzugänge ist Bestandteil der laufenden Bearbeitung. Ob die Bodenschutz- und Altlastenförderung des Landes im konkreten Fall eröffnet ist, kann jedoch nicht allein aus der Feststellung erhöhter PFAS-Gehalte abgeleitet werden. Maßgeblich sind unter anderem die fachliche Gefahrenbewertung, die Zuständigkeit, Art und Zweck der Maßnahme sowie die Förderbedingungen. Auch die Frage eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist deshalb auf eine hinreichend konkretisierte Maßnahme zu beziehen.
Dringlichkeitsliste. Eine Anmeldung zur Dringlichkeitsliste (Prioritätenliste der Bezirksregierung für die Bodenschutz- und Altlastenförderung des Landes NRW) setzt voraus, dass eine grundsätzlich förderfähige Maßnahme hinreichend konkret beschrieben und im vorgesehenen Haushaltsjahr ordnungsgemäß und rechtzeitig beantragt werden kann. Eine pauschale Anmeldung sämtlicher betroffener Neubaugebiete ohne gebietsbezogene Bestimmung der jeweils anzumeldenden Untersuchungs- oder Sanierungsmaßnahme ist daher nicht sachgerecht. Die erforderlichen Fristen und Verfahrensschritte wurden durch die Verwaltung bereits thematisiert. Sobald eine fachlich und förderrechtlich abgrenzbare Maßnahme vorliegt, kann die Anmeldung beziehungsweise Antragstellung im regulären Verwaltungsvollzug erfolgen.
Bereits durchgeführte Untersuchungen. Eine nachträgliche Förderung bereits beauftragter oder abgeschlossener Untersuchungen ist regelmäßig nur möglich, wenn die jeweilige Förderrichtlinie dies zulässt und förderrechtliche Voraussetzungen, insbesondere zum Maßnahmenbeginn, gewahrt wurden. Auch die Frage einer möglichen Einbeziehung bereits durchgeführter Untersuchungen wird in den laufenden förderrechtlichen Abstimmungen bereits diskutiert; eine nachträgliche Förderfähigkeit kann derzeit jedoch nicht zugesagt werden.
Sanierungsoptionen. Bodenaustausch, thermische Behandlung, Immobilisierung und alternative Nutzungen wurden bereits in VO/26/077 als grundsätzlich denkbare Handlungsansätze dargestellt. Welche Option fachlich erforderlich, verhältnismäßig, genehmigungsfähig und förderfähig ist, lässt sich erst nach Abschluss der Gefährdungsbeurteilung bestimmen. Förderung kann die Finanzierung einer notwendigen Maßnahme unterstützen; sie ersetzt nicht die vorherige fachliche Entscheidung über deren Erforderlichkeit.
Einbindung des AAV. Die Einbindung des AAV wurde bereits am 15.12.2025 geprüft. Wegen der dargestellten Bindung an eine dauerhafte ökologische Nachnutzung und der möglichen Rückzahlung bei späterer Nutzung bestand für die betroffenen Baugebiete zunächst kein unmittelbar nutzbarer Förderzugang. Bei veränderten tatsächlichen oder förderrechtlichen Voraussetzungen wird diese Option erneut bewertet.
Umfang weiterer Beprobungen. Die Aussage, sämtliche betroffenen Neubaugebiete befänden sich auf demselben Sachstand und müssten undifferenziert erneut beprobt werden, lässt sich aus dem vorliegenden Untersuchungsstand nicht ableiten. Art und Umfang weiterer Untersuchungen sind gebiets- und wirkungspfadbezogen mit dem Bodengutachter und der zuständigen Unteren Bodenschutzbehörde festzulegen. Dadurch werden fachlich nicht erforderliche Untersuchungen und vermeidbare Kosten verhindert.
Zusammenfassende Bewertung des Antrags. Die mit dem Antrag verfolgten Ziele – die Prüfung von Fördermöglichkeiten, die Einbindung der zuständigen Behörden und des AAV, die Klärung des weiteren Untersuchungsbedarfs sowie die spätere Darstellung der finanziellen Auswirkungen – entsprechen damit bereits dem eingeleiteten Verwaltungsvorgehen. Soweit einzelne Ergebnisse noch ausstehen, sind hierfür insbesondere die noch ausstehende fachliche und bodenschutzrechtliche Bewertung sowie die derzeit noch nicht belastbar mögliche Festlegung des konkreten Maßnahmenumfangs maßgeblich. Eine pauschale oder verfrühte Antragstellung würde das Verfahren nicht beschleunigen und begründet keine gesicherte Förderung.
Weiteres Vorgehen
Eine abschließende Festlegung auf eine Sanierungs-, Behandlungs- oder Nutzungsvariante ist auf Grundlage des derzeitigen Kenntnisstands nicht möglich. Zunächst sind die offenen Fragen zum Wirkungspfad Boden - Grundwasser, zum gebietsbezogenen Untersuchungsbedarf und zu den behördlichen Bewertungsmaßstäben, beispielsweise auch zum Wirkungspfad Boden – Futtermittelpflanze im Bereich der Helpensteinstraße, zu klären. Die Verwaltung führt die Abstimmungen mit dem Bodengutachter, dem Kreis Heinsberg, der Bezirksregierung, dem MUNV und dem LANUK fort. Nach dem Termin am 09.10.2026 und dem Vorliegen belastbarer Ergebnisse wird der Ausschuss erneut unterrichtet.
Für gegebenenfalls erforderliche Einzeluntersuchungen und die Erstellung eines Bodenmanagementkonzepts wurden für das Haushaltsjahr 2027 Mittel angemeldet. Förderanträge werden gestellt, sobald ein förderfähiger Gegenstand, die notwendigen Antragsunterlagen und die jeweils einschlägigen Voraussetzungen feststehen. Auf diese Weise bleiben Förderchancen gewahrt, ohne fachlich oder förderrechtlich verfrühte Festlegungen zu treffen.
Finanz. Auswirkung
Die finanziellen Auswirkungen können derzeit noch nicht belastbar beziffert werden. Sie hängen vom Ergebnis der weiteren Untersuchungen, den behördlichen Anforderungen sowie der Auswahl einer gegebenenfalls erforderlichen Sanierungs-, Behandlungs- oder Nutzungsmaßnahme ab. Hinzu kommen bereits laufende Aufwendungen für externe anwaltliche Beratung. Diese ist erforderlich, um insbesondere die Auswirkungen der Untersuchungsergebnisse auf das Altlastenkataster, die Grundstücksvermarktung und die Ausgestaltung künftiger Grundstückskaufverträge rechtssicher zu bewerten. Für die externe anwaltliche Beratung sind bislang Aufwendungen in Höhe von rund 49.049,10 Euro entstanden. Gesonderte Haushaltsmittel waren hierfür nicht vorgesehen; die Kosten müssen daher aus dem laufenden Haushalt getragen werden.
Eine Kosten- und Finanzierungsübersicht einschließlich möglicher Fördermittel und des städtischen Eigenanteils wird vorgelegt, sobald die fachlichen und behördlichen Grundlagen feststehen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Beschlussvorschlag
1) Der Ausschuss nimmt den aktuellen Sachstand zu den PFAS-Belastungen in den Baugebieten „Hessenfeld“ und „Venloer Straße“ sowie die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der CDU-Fraktion „Die PFAS-Ewigkeit endet jetzt – Förderchancen nutzen und den städtischen Haushalt entlasten“ vom 30.07.2026 zur Kenntnis.
2) Der Ausschuss stellt fest, dass die im Antrag benannten Prüfungs- und Abstimmungsschritte bereits Gegenstand des laufenden Verwaltungshandelns sind und wesentliche Schritte bereits vor Eingang des Antrags eingeleitet beziehungsweise durchgeführt wurden. Der Antrag der CDU-Fraktion vom 30.07.2026 wird daher für erledigt erklärt; einer zusätzlichen Beauftragung der Verwaltung bedarf es nicht.
3) Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss nach Abschluss der noch ausstehenden fachlichen und behördlichen Abstimmungen erneut und legt, sobald Art und Umfang erforderlicher Maßnahmen belastbar feststehen, eine Kosten- und Finanzierungsübersicht unter Einbeziehung konkret nutzbarer Fördermöglichkeiten vor.
Anlagen
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1
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öffentlich
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228,6 kB
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