Mitteilungsvorlage - VO/26/156
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse
hier: Antrag Fraktion Freie Wähler - Einführung Grundsteuer C
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Finale Freigabe:
- gez. i.V. Neudek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Bereit
|
|
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Personal & Digitalisierung (FuP)
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
06.10.2026
|
Sachverhalt
Am 18.03.2024 stellte die Fraktion Freie Wähler Wegberg erstmals den Antrag auf Einführung der Grundsteuer C zum 01.01.2025. Mit der Vorlage VO/0253/24 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.07.2025 wurde der Antrag aufgenommen und beraten. Der Antrag wurde in der genannten Sitzung zunächst auf einen späteren Zeitpunkt verwiesen.
Mit dem Antrag vom 14.07.2026 fordert die Fraktion Freie Wähler Wegberg erneut die Einführung der Grundsteuer C ab dem 01.01.2027. Als Begründung führt die Fraktion das stetig sinkende Eigenkapital bis 2029 und die Steuerungsmöglichkeit von baureifen unbebauten Grundstücken. Ebenso wird die Stagnation in der Baugebietsentwicklung aufgrund der PFAS-Thematik als weiterer Grund aufgeführt.
Bei den Nachbarkommunen Wassenberg, Brüggen und Schwalmtal sei die Grundsteuer C bereits erfolgreich eingeführt worden.
Die Fraktion Freie Wähler Wegberg fordert demnach:
1. Die Stadt Wegberg führt im Jahr 2027 eine Grundsteuer C nach dem Grundsteuergesetz ein. Der genaue Zeitpunkt als auch die Höhe des Hebesatzes werden nach Beratung im Fachausschuss festgelegt.
2. Die Verwaltung zeigt auf, welche Grundstücke für eine Grundsteuer C geeignet sind.
Einschätzung der Verwaltung:
Eine kurzfristige Einführung zum 01.01.2027 ist aufgrund der notwendigen Erarbeitungszeit nicht möglich. Zur Einführung der Grundsteuer C ist es erforderlich eine Allgemeinverfügung zu erlassen, in welcher die betroffenen Grundstücke, explizit aufgelistet und mit einem Flurkartenauszug versehen, benannt werden müssen. Die Allgemeinverfügung ist durch den Rat zu beschließen. Anschließend ist sie ordnungsgemäß bekannt zu machen. Die umfangreichen erforderlichen Vor- und Nacharbeiten unterschiedlichster Fachbereiche sind abzustimmen. Die Festsetzung erfolgt durch den Fachbereich Finanzwirtschaft.
Die derzeitige Priorisierung anderer Projekte lässt eine Einführung der Grundsteuer C zum 01.01.2027 nicht zu. Die Jahresveranlagung und die anschließende Widerspruchsbearbeitung wird voraussichtlich bis 04/2027 anhalten. Hierdurch ist auch die Einführung zum 30.06.2027 rückwirkend zum 01.01.2027 zeitlich nicht realisierbar.
Finanz. Auswirkung
Die Einführung einer Grundsteuer C ist geeignet die Ertragssituation der Stadt Wegberg zu verbessern. Derzeit kann seitens der Verwaltung keine Höhe der Erträge beziffert werden.
Die angesprochenen Kommunen Wassenberg, Brüggen und Schwalmtal planen mit einem Ansatz von 100.000 bis 440.000 € an Erträgen. Hierbei handelt es sich teilweise um vorsichtige Schätzungen.
