Entscheidungsvorlage - VO/26/168
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherung der medizinischen Grundversorgung
hier: Antrag der FDP-Fraktion nach § 2 der Geschäftsordnung vom 15.09.2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- gez. Pape
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Vereine, Partnerschaft & Tourismus
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Entscheidung
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03.11.2026
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Sachverhalt
Die FDP – Fraktion des Rates der Stadt Wegberg hat mit Schreiben vom 15.09.2026 beantragt, die Sicherung der medizinischen Versorgung im Stadtgebiet in den Fokus zu nehmen und sich u.a. auch mit der Etablierung eines medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) zu befassen.
Ferner beantragt die FDP – Fraktion folgende Punkte:
- Die Verwaltung wird beauftragt, die beim Kreis Heinsberg für die Koordination und strategische Entwicklung der ambulanten medizinischen Versorgung zuständige Stelle in eine Sitzung des zuständigen Fachausschusses einzuladen.
- Die Vertreterinnen und Vertreter des Kreises sollen dort über ihre bisherigen Aktivitäten, Maßnahmen, Erkenntnisse und Planungen zur Sicherung der medizinischen Versorgung im Kreisgebiet, insbesondere im Stadtgebiet Wegberg, berichten.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Potentiale zur Nutzung des ehemaligen Krankenhauses Wegberg als Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) beziehungsweise als Gesundheitscampus erneut zu bewerten und dem Ausschuss über den aktuellen Sachstand zu berichten.
- Die Verwaltung wird ferner gebeten, eine Übersicht über die hausärztliche Versorgung im Stadtgebiet Wegberg vorzulegen. Diese soll insbesondere Informationen zur Altersstruktur der niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte, zu absehbaren Praxisaufgaben sowie zu möglichen Versorgungslücken in den kommenden Jahren enthalten.
Einleitung:
Am 13.10.2026 fand ein erstes Treffen mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg statt, welche sich bereits seit geraumer Zeit mit der Thematik der proaktiven Sicherung der medizinischen Versorgung im Kreis Heinsberg befasst.
Bei dem gemeinsamen Termin wurde unter anderem über den Inhalt des FDP – Antrags, aber auch über die allgemeine ärztliche Versorgungssituation in der Stadt Wegberg gesprochen.
Ziel des Projektes „LandarztPlus“ der WFG des Kreises Heinsberg ist es, die strategische Planung mit konkreten Maßnahmen zu verbinden und dies beispielsweise durch die Beratung und Unterstützung von Ärzten hinsichtlich der Niederlassung, der Praxisintegration und der Praxisnachfolge zu forcieren.
Gleichzeitig soll ein Netzwerk aus Ärzten, Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Kommunen und weiteren betroffenen Bereichen aufgebaut werden.
Die WFG sieht die operativen Handlungsfelder in den Bereichen der Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung, den Versorgungsstrukturen und der Praxisnachfolge, der Digitalisierung und dem Bereich eHealth, sowie in der Mobilität und Erreichbarkeit, vor allem für den Bereich der Patientinnen und Patienten.
Aus diesen Handlungsfeldern ist das erste konkrete Angebot der WFG unter dem Namen „Dein Weg in die Praxis“ entstanden, welches sich an Medizinstudentinnen und -studenten richtet und Praxiseinblicke, Workshops und Netzwerke für Nachwuchsmedizinerinnen und -mediziner bieten soll.
Der aktuelle Flyer liegt dieser Vorlage in digitaler Form bei.
Aktuelle Versorgungsdaten der Stadt Wegberg:
Laut Auskunft der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO), mit welcher ebenfalls bereits Kontakt aufgenommen wurde, wird die ärztliche Bedarfsplanung in unterschiedliche Planungsbereiche unterschieden, um die Verteilung der verschiedenen Facharztgruppen vorzunehmen. Die Stadt Wegberg ist ein sogenannter Mittelbereich, der für die hausärztliche Versorgung herangezogen wird.
Die allgemeinen Fachärzte (z.B. Chirurgen, Orthopäden, Frauenärzte, usw.) unterliegen dem Planungsbereich der Kreises Heinsberg.
Bei der Bedarfsplanung wird eine Versorgungssicherheit von 100 % als Soll – Zahl zugrunde gelegt, wobei auch eine Soll – Überschreitung durchaus möglich sein kann. Bei einer Überschreitung der Soll - Zahl ab einer Erfüllungsquote von 110 %, wird ein Planungsbereich für weitere Niederlassungen gesperrt, so dass sich zu diesem Zeitpunkt keine weitere Ärztin bzw. kein weiterer Arzt in diesem Planungsbereich niederlassen kann.
Eine Unterschreitung des Soll – Wertes mit einer Erfüllungsquote von 75 % veranlasst die KVNO zur Prüfung einer Unterversorgung.
Aufgrund der aktuellen Bedarfsermittlung der KVNO liegt der Versorgungsgrad der Stadt Wegberg bei derzeit 89,95 %. Dies entspricht einer Anzahl von freien Vollzeitäquivalenten im Bereich der Hausärzte von 4,0.
Eine aktuelle Bedarfsplanung wird im November erwartet und wird dem Ausschuss schnellstmöglich zugeleitet.
Die Versorgungsgrade der Fachgruppen Augenärzte, Chirurgen & Orthopäden, Frauenärzte, Hautärzte, HNO – Ärzte, Kinder- & Jugendärzte, Nervenärzte, Psychotherapeuten und Urologen im Kreis Heinsberg sind mit 110,6 % - 139,1 % erreicht und entsprechen der Bedarfsplanung.
Weitere Vorgehensweise:
Um die unter den Punkten 1 & 2 des Antrages aufgeführten Anforderungen erfüllen zu können, schlägt die Verwaltung vor, Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Heinsberg und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in die erste Sitzung der Ausschusses für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Vereine, Partnerschaft & Tourismus (BIST) des Jahres 2027 (voraussichtlich Februar) einzuladen um von diesen Stellen einen tiefergehenden Eindruck über die Versorgungssituation der Stadt Wegberg zu erhalten. Nach Rücksprache mit beiden Institutionen, ist die Bereitschaft für eine Vorstellung im Ausschuss vorhanden.
Die Zeit bis zur vorgenannten Sitzung könnte durch die Verwaltung dazu genutzt werden, Kontakt zur Wegberger Ärzteschaft aufzunehmen, um eventuelle Bedarfe deutlich im Vorfeld zur Sitzung abzuklären. Eine entsprechende Rückmeldung kann dann ebenfalls in der Sitzung, ggf. unter Hinzunahme der Ärzteschaft, erfolgen.
Die unter Punkt 3 des Antrags aufgeführte Prüfung der Potentiale des alten Krankenhauses findet derzeit bereits statt, erste Gespräche innerhalb der Verwaltung, aber auch mit der Erbpachtnehmerin sind bereits erfolgt und werden weiter intensiviert.
Die unter Punkt 4 des Antrages gewünschte Übersicht über die ärztliche Versorgung in der Stadt Wegberg, wurde der Politik mit dieser Vorlage bereits zur Kenntnis gegeben und ist aus Sicht der Verwaltung damit zunächst abgeschlossen. Da es sich hierbei um einen dynamischen Prozess handelt, wird die Verwaltung bei Veränderungen unverzüglich die Politik unterrichten.
Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird beauftragt, Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Heinsberg und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur ersten Sitzung des Ausschusses für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Vereine, Partnerschaft & Tourismus (BIST) des Jahres 2027 einzuladen. Eine Einladung soll auch an die Ärzteschaft der Stadt Wegberg erfolgen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt mit der Ärzteschaft der Stadt Wegberg aufzunehmen, um eine Bedarfsermittlung durchzuführen.
- Die Verwaltung wird beauftragt die Potentiale des ehemaligen Krankenhauses weiter zu prüfen und in ihrer Gesamtkonzeption mit aufzunehmen
- Die Verwaltung wird beauftragt, die im November durch die KVNO aktualisierte Bedarfsplanung hinsichtlich der Versorgung durch Haus- und Fachärzte anzufordern und dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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519,6 kB
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