Entscheidungsvorlage - VO/0012/25

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Land NRW hat mit der „Verordnung zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz (Bezahlkartenverordnung NRW-BKV NRW)“ vom 02. Januar 2025 die landeseinheitliche Form der Leistungserbringung für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt.

 

Hiernach sind im Regelfall die Geldleistungen –neben Sachleistungen- in Form einer Bezahlkarte zu erbringen, die jede volljährige Person erhält. Minderjährige Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher, welche mit ihren Erziehungsberechtigten zusammenleben, erhalten ihre Leistungen auf die Bezahlkarte eines erwachsenen Erziehungsberechtigten.

 

Nach § 4 der Bezahlkartenverordnung ist eine „Opt-Out Regelung“ möglich. Dies bedeutet, dass eine Kommune abweichend von den Regelungen beschließen kann, dass die Leistungen nach dem AsylbLG im Regelfall nicht in Form der Bezahlkarte erbracht werden. Der Beschluss wirkt auf den Tag des Inkrafttretens der Verordnung zurück, es sei denn, er wird nur mit Wirkung für die Zukunft gefasst.

 

Bedingt durch den Betrieb der Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Wegberg werden der Stadt keine Asylfälle mehr zugewiesen, die nicht abgeschlossen sind. Somit entsteht für neue Zuweisungen längstens für einen Monat eine Hilfegewährung nach dem AsylbLG.

16 „Altfälle“ erhalten derzeit Leistungen nach dem AsylbLG. Die Verwaltung arbeitet daran auch diese Fälle in Zusammenarbeit mit dem Ausländeramt des Kreises nach und nach abzuschließen, so dass sich diese Anzahl laufend verringert.

 

Damit liegt ein Alleinstellungsmerkmal vor, das nur auf die Städte zutrifft, auf deren Gebiet eine ZUE oder eine Erstaufnahmeeinrichtung betrieben wird.

 

Für diesen geringen Anteil der Flüchtlinge, die einen Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, steht der zu erwartende Verwaltungsaufwand und die Umsetzung der technischen Lösungen, die auch Kosten verursachen, derzeit in keinem Verhältnis. Die Verwaltung beabsichtigt daher von der „Opt-Out“ Regelung Gebrauch zu machen und die Bezahlkarte in Wegberg derzeit nicht einzuführen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Alternativen werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Demographie und Sport empfiehlt:

Der Rat beschließt:

 

Die Stadt Wegberg macht von der „Opt-Out“ Regelung der Bezahlkartenverordnung Gebrauch und führt die Bezahlkarte derzeit in Wegberg nicht ein.

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