20.02.2024 - 2 Lärmaktionsplan für die Stadt Wegberg - Vorstel...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Zu diesem Tagesordnungspunkt stellt Frau Dipl.-Ing. Schweer eine PowerPoint-Präsentation vor, die dieser Niederschrift als Anhang beigefügt ist.

 

Herr Dr. Arndt bedankt sich für diesen Vortrag, hat aber gleichzeitig auch zwei Nachfragen zum Lärmaktionsplan. Zum einen möchte er gerne wissen, wie hoch die Lärmbelästigung im Vergleich bei 70 Dezibel sei. Zum anderen sagt er, dass durch die Offenlegung ein zusätzlicher Druck auf den Landesbetrieb Straßenbau NRW ausgeübt werden würde.

 

Frau Dipl.-Ing. Schweer sagt hierzu, dass sie leider keinen Vergleich habe. Sie glaube aber, dass der Geräuschpegel bei 70 Dezibel in etwa wie ein laufender Rasenmäher wäre. Sie bejaht die Aussage von Herrn Dr. Arndt, dass durch den Lärmaktionsplan ein zusätzlicher Druck bei Landesbetrieb Straßenbau NRW ausgeübt werde.

 

Frau Otten merkt an, dass heute noch eine weitere Anlage zur Vorlage (Ergebnisse der Lärmkartierung) beigefügt wurde. Diese könne man in Allris einsehen.

 

Herr Thies bestätigt die Aussage von Frau Otten und entschuldigt sich, dass die Anlage leider erst heute beigefügt worden sei. Weiterhin sagt Herr Thies, dass ein Lärmvergleich von 70 Dezibel etwa so laut wie ein Staubsauger, ein Wasserkocher oder ein laufender Wasserhahn sei. 75 Dezibel sei dann in etwa so laut wie Kantinenlärm, eine Waschmaschine beim Schleudern oder der Lärmpegel im Großraumbüro.

 

Herr Cassel sagt, dass er auf die Öffentlichkeitsbeteiligung sehr gespannt sei.

 

Herr Buchholtz fragt nach, ob es sich um eine flächendeckende Untersuchung handele. 98 % von Wegberg sei hier nicht betroffen.

 

Dies bestätigt Frau Dipl.-Ing. Schweer und führt aus, dass es aber gesetzlich vorgeschrieben sei, einen Lärmaktionsplan für die Stadt Wegberg zu erstellen, da sowohl Bundes- als auch Landesstraßen in Wegberg vorhanden seien.

 

Herr Thies stimmt Frau Dipl.-Ing. Schweer zu, dass es gesetzlich vorgeschrieben sei, ein Lärmaktionsplan für die Stadt Wegberg zu erstellen.

 

Herr Cassel stellt die Frage, warum es zu so großen Unterschieden kommt im Betrachtungsbereich bei der Ortsdurchfahrt Rickelrath an dem Knotenpunkt Schwaamer Straße.

 

Herr Thies sagt, dass man sich hier an den Grenzen orientiert habe. Die Antwort werde zu Protokoll gegeben.

 

Herr Dr. Arndt fragt nach, wie hoch die finanzielle Belastung bei der Umsetzung der Maßnahmen für Wegberg ausfallen würde.

 

Dazu sagt Herr Thies, dass er die genauen Kosten noch nicht beziffern könne, da die umzusetzenden Maßnahmen noch nicht bekannt seien.

 

Anmerkung der Schriftführung:

In diesem Bereich liegt das Verkehrsaufkommen vor dem Knotenpunkt bei 9.713 Fahrzeugen pro Tag und gilt somit als Hauptverkehrsstraße. Nach dem Knotenpunkt allerdings nur noch bei 6.254 Fahrzeugen pro Tag und liegt somit unter dem Betrachtungswert.

 

Die Zahlen sind vom Land Nordrhein-Westfalen unter https://www.nwsib-online.nrw.de/ als Verkehrsdaten 2019 veröffentlicht.

 

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Abstimmungsergebnis: einstimmig

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Beschluss:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Verkehr und Tourismus nimmt den Entwurf des Lärmaktionsplanes Wegberg zu Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieses Entwurfes die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?SILFDNR=1380&TOLFDNR=22895&selfaction=print