25.11.2025 - 1.9 Sanierung der Erich Kästner Grundschule, hier: ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Neudek stellt eine Präsentation vor.

 

Frau Neudek berichtet, dass die Kosten bisher großzügig geschätzt wurden. Die Schadstoffuntersuchungen stehen aber noch aus. Da es kein Förderlimit gibt, ist es wichtig, dass der Antrag alle Kosten enthält. Um hier Fangnetze einzubauen, sollen mehrere Anträge gestellt werden.

 

Herr Feiter stellt eine Präsentation vor.

 

Herr Schreurs berichtet, dass seit Beginn des Prozesses eine enge Abstimmung mit dem Landschaftsverband Rheinland besteht, um denkmalrechtliche Dinge vorab klären zu können.

 

Frau Jansen erklärt, dass aus ihrer Sicht das Gesamtprojekt zu viel Zeit benötigt und somit das Risiko besteht, nicht alle möglichen Förderungen zu erhalten. Sie trägt einen alternativen Beschlussvorschlag der CDU vor.

 

Frau Jansen sowie Herr Heyer melden Beratungsbedarf an.

Herr Küppers unterbricht die Sitzung von 20:25 Uhr bis 20:50 Uhr.

 

Der Beschlussvorschlag wird geändert.

 

Anmerkungen der Schriftführung:

Die Präsentation von Frau Neudek ist als Anlage 4 und die Präsentation von Herrn Feiter ist als Anlage 5 der Niederschrift beigefügt.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Planen und Umwelt beschließt das denkmalgerechte Sanierungs- und Erweiterungskonzept der Erich Kästner Schule Wegberg, wie im Vorlagentext dargestellt und in der Sitzung vorgestellt.

 

Weiterhin beschließt der Ausschuss die von der Verwaltung vorgeschlagene weitere Vorgehensweise zur Umsetzung und Realisierung der Gesamtkonzeption für die Erich Kästner Schule.

 

Bei der Beauftragung werden der Verbindungsgang und der Erweiterungsbau in der zeitlichen Bearbeitung nachrangig behandelt, damit das Hauptaugenmerk auf den förderfähigen Bauteilen liegt. Die weitere Planung soll so ausgelegt werden, dass die Schule auch ohne Erweiterungsbau und ohne Container temporär funktioniert. Zur Finanzierung des Erweiterungsbaus soll ein mögliches Förderprogramm in Erwägung gezogen werden. Vor der Klärung der Finanzierung wird die Planung des Erweiterungsbaus nur bis Leistungsphase 3 fortgeführt.

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Anlagen