27.01.2026 - 1.4 Mitteilung des Fachbereichs 303 - Gebäudewirtsc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.4
- Datum:
- Di., 27.01.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Zunächst wird nachgefragt, ob dem Ausschuss die Gesamtkosten der Rathaustreppe mitgeteilt werden können. Herr Schreurs sichert zu, diese der Niederschrift beizufügen.
Nachträgliche Erläuterungen durch Herrn Schreurs:
Die Verwaltung hatte dem Ausschuss für Wohnen, Bauen, Vergaben und Liegenschaften in der Sitzung am 30.11.2021 unter dem TOP 1.5 (VO/0297/21) die geplante bauliche Maßnahme unter dem Titel vorgestellt:
„Sanierung von Kellerräumen und der Kelleraußenwand des Rathauses aufgrund von Feuchteschäden, in Verbindung mit der Errichtung eines barriere- und diskrimierungsfreien Zugangs“.
Der damalige Umstand, dass aufgrund anhaltender Feuchteschäden im Kellergeschoss des Rathauses die platzseitige Außenwand abgedichtet werden musste, und zu diesem Zweck auch die Treppe des Haupteingangs rückzubauen war, sollte „genutzt“ werden, um neben der Kellerabdichtung mit der Errichtung einer Rampenanlage im gleichen Zug einen diskriminierungsfreien Eingang in das Rathaus zu schaffen. Der Ausschuss beschloss diese „kombinierte“ Baumaßnahme.
Im Weiteren wurde dann die Gesamtbaumaßnahme zweigeteilt, aber parallel weiterverfolgt:
Teilmaßnahme 1 und 2: Abdichtung der Kelleraußenwand auf der gesamten platzseitigen Länge, verbunden mit Rückbau und Wiederaufbau der Rathaustreppe, sowie verbunden mit Sanierungsarbeiten im Gebäudeinneren
Teilmaßnahme 3: Errichtung eines barriere- und diskriminierungsfreien Zugangs in das Rathaus mittels einer Rampenanlage
Diese Zweiteilung war erforderlich, da es sich bei der Kelleraußenwandabdichtung um eine konsumtive Maßnahme der Gebäudeinstandhaltung handelt, bei der Rampenanlage jedoch um eine Investitionsmaßnahme. Alle Kosten der Gesamtbaumaßnahme waren demzufolge im Weiteren auf die Bereiche „konsumtiv“ (Produktsachkonto 011303 521120 – Instandhaltung Verwaltungsgebäude) und „investiv“ (Investitionsmaßnahme 011304 H562) aufzuteilen und diesen zuzuordnen.
Die Kosten der beiden Maßnahmen „Abdichtung Kelleraußenwand und Wiederaufbau Rathaustreppe“ sowie „Rampenanlage“ sind in der Anlage 6 in einer tabellarischen Aufstellung dargestellt.
Die konkrete Frage des Herrn von den Driesch nach einer „Information über die Kosten der Rathaustreppe“ versteht die Verwaltung so, dass eine Kosteninformation über die Gesamtbaumaßnahme gewünscht ist, und nicht darüber, was der alleinige Rückbau und Wiederaufbau der Rathaustreppe gekostet hat.
Zu TOP 1.4.1 – Sanierung der Erich Kästner Grundschule und der Turnhalle der Schule am Grenzlandring, hier: Information zum Stand des EU-VgV-Verfahrens
Herr Schreurs berichtet, dass sich 20 Unternehmen beworben haben. Aktuell wird eine Jury für das weitere Vergabeverfahren gebildet. Vor dieser Jury sollen sich im Anschluss fünf ausgewählte Büros persönlich vorstellen.
Zu TOP 1.4.2 – Erneuerung der Wärmeversorgungsanlage des Übergangswohnheims an der Nordstraße 100 in Arsbeck, hier: Fertigstellung der Maßnahme
Herr Drückhammer fragt nach, wie das Ergebnis des Rechtsstreits zu dieser Baumaßnahme ausgegangen sei. Herr Schreurs teilt mit, dass das Resultat des Rechtsstreits bei der Rechtsabteilung nachgefragt und der Niederschrift beigefügt wird.
Anmerkung der Schriftführung:
Das Resultat des Rechtsstreits Stadt Wegberg ./. Becker & Simon GmbH ist im nicht-öffentlichen Teil der Ratssitzung vom 04.11.2025 unter TOP N13 beschlossen worden, siehe hierzu Beschluss zur Sitzungsvorlage „VO/0196/25“. Zwischenzeitlich ist der Sachverhalt seitens der Stadtverwaltung der Vermögenseigenschadenversicherung gemeldet worden. Eine Rückmeldung der Versicherung steht noch aus.
Zu TOP 1.4.4 – Errichtung einer PKW-Stellplatzanlage für die Baumaßnahme „Sport am Beeckbach – Sanierung der Sportanlagen“
Herr Krapoll teilt mit, dass die NEW hier 2 Ladesäulen mit 4 Parkplätzen betreiben wird. Die Leerrohre hierfür wurden bereits verlegt.
Zu TOP 1.4.5 – Weitere Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) im Stadtgebiet, hier: Umsetzung des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.04.2024 zum Antrag der SPD-Fraktion vom 26.02.2024
Die CDU schlägt vor, diesen TOP zum Ausschuss für Ordnung, Feuerwehr und Verkehr zu übertragen.
Herr Hartmut Botz schlägt vor, dass vier Außenschränke besorgt werden, in welchen die AEDs installiert werden können, die aktuell in städtischen Gebäuden hängen. Hierdurch sind die AEDs nicht in den verschlossenen Gebäuden und man vermeidet Doppelstandorte, wodurch man die Versorgungsdichte erhöhen kann. Frau Neudek teilt dem Ausschuss mit, dass z.B. die Standorte (Kloster, Stadtverwaltung und Forum) vom Arbeitsschutz der Stadt Wegberg festgelegt wurden. Hier hält man Rücksprache mit der Stabstelle Arbeitsschutz, welche Möglichkeiten zur Verlagerung bestehen.
Es wird darum gebeten, die Standorte über alle Netzwerke/Internetseiten zu melden, so dass die Bürger jederzeit im Internet nachsehen können, wie sie die AEDs finden können.
Zudem ergänzt Herr Bonitz, dass die Initiative Herzsicher kostenlose Schulungen für die AEDs anbietet und diese Information auch seitens der Stadtverwaltung gestreut werden soll.
Anlagen
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(wie Dokument)
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200 kB
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