Mitteilungsvorlage - VO/26/019
Grunddaten
- Betreff:
-
Liste der offenen Anträge
Lfd. Nummer 1 der Liste der offenen Anträge
Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 11.02.2015
Bebauungsplan Beeck (Holtumer Straße, Grenzlandring (L400)), Grundschule Beeck
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- gez. i.V. Neudek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Klima, Umwelt, Stadtentwicklung, Mobilität & energetische Infrastruktur
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Kenntnisnahme
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28.04.2026
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Sachverhalt
Die Fraktion Freie Wähler stellte den Antrag, die im Flächennutzungsplan (FNP) als Wohnbaufläche ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen im Bereich der Holtumer Straße in Beeck, gegenüber dem landwirtschaftlichen Anwesen, als Wohnbaufläche mit Schwerpunkt auf familienfreundliche Bebauung zu überplanen (Aufstellung eines Bebauungsplanes).
Die beiden im FNP als potentielle Wohnbauflächen ausgewiesenen Parzellen Gemarkung Wegberg, Flur 72, Flurstück 371 (25.119 m²) und Flurstück 370 (19.748 m²) stehen im Eigentum zweier Personen.
Die beiden Eigentümer wurden in den letzten 11 Jahren von der Verwaltung mehrfach angeschrieben mit der Zielsetzung, die Flächen in eine Wohnbebauung zu überführen. Eine wohnbauliche Entwicklung wird von den Grundstückseigentümern unisono abgelehnt.
Zuletzt wurden die Beiden mit Schreiben vom 10.09.2024 von der Verwaltung schriftlich angefragt und um Mittelung gebeten, ob im Rahmen einer auf die Zukunft ausgerichteten städtebaulichen Entwicklung im Zusammenhang mit der Schaffung von weiteren Wohnbauflächen im Stadtgebiet von Wegberg die Absicht besteht, die vorgenannten Flächen in naher Zukunft einer Wohnbaunutzung zuzuführen bzw. ob die Absicht besteht, diese Flächen für eine Wohnbaunutzung zu Verfügung zu stellen.
Es folgte keine bzw. eine erneut ablehnende Rückmeldung.
Eine gleichlautende Anfrage wurde an den Eigentümer der Fläche „Tichelriet“ im Bereich Beeckerheide gestellt (Gemarkung Wegberg, Flur 59, Flurstück 90, groß 45.200 m²).
Mit Schreiben vom 09.10.2024 äußerte sich dieser Eigentümer, dass der Verwaltung doch mittlerweile bekannt sein müsste, dass die Fläche auch weiterhin ausschließlich landwirtschaftlich genutzt wird und auch zukünftig die Absicht besteht, die landwirtschaftliche Nutzung dort unverändert beizubehalten.
Es wird festgehalten, dass eine Umsetzung des Antrages durch die Verwaltung nicht möglich ist.
Nachdem nunmehr über 11 Jahre alle Anfragen erfolglos blieben, wird mit dieser Kenntnisnahme im Ausschuss für Bauen, Klima, Umwelt, Stadtentwicklung, Mobilität & energetische Infrastruktur der Status des Antrages von offen auf erledigt gesetzt.
