Entscheidungsvorlage - VO/26/069

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt Wegberg hatte am 23.06.2020 den Bebauungsplan VII-4, Uevekoven – Gewerbegebiet Erkelenzer Straße als Satzung beschlossen. Städtebauliche Zielsetzung ist es, das Gelände der ehemaligen Ziegelei in Uevekoven als Gewerbegebiet zu entwickeln. Zwischenzeitlich erfolgte die Erschließung des Gebietes und die Vermarktung und Bebauung zahlreicher Grundstücke.

 

Mit Schreiben vom 13.04.2026 hat nun der Erschließungsträger, die Fa. Bloem Beheer BV aus Heel (Niederlande), eine Änderung des Bebauungsplanes beantragt (siehe Anlage 1).

Hintergrund ist, dass die Erschließung des Gewerbegebietes abweichend von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erfolgte. Aufgrund der Nachfrage nach kleineren Gewerbegrundstücken wurde ein zusätzlicher Erschließungsaufwand erforderlich.

Im Rahmen der beantragten Änderung soll nun eine Anpassung des Bebauungsplanes an die tatsächliche örtliche Situation - vor einer Übernahme der Straßenverkehrsflächen an die Stadt Wegberg - erfolgen. Nähere Einzelheiten sind dem genannten Antrag zu entnehmen. Der Antragsteller übernimmt die Planungskosten und das Verfahrensrisiko.

Gegen die beantragte Änderung des Bebauungsplanes VII-4 bestehen von Seiten der Verwaltung keine Bedenken. Als erster Verfahrensschritt wird die Fassung eines diesbezüglichen Aufstellungsbeschlusses erforderlich.

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Finanz. Auswirkung

Durch diese Beschlüsse entstehen keine Kosten für die Stadt Wegberg. 

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Klima-Check

Ist die Vorlage klimarelevant?

Ja

Nein

X

Treibhausgas-Ausstoß in CO2e

Erhebliche Reduktion

 

Geringfügige Reduktion

 

 

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche Erhöhung

Nicht ermittelbar

Bemerkung

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1:

Dem Antrag vom 13.04.2026 der Fa. Bloem Beheer BV aus Heel (Niederlande) auf Änderung des Bebauungsplanes VII-4, Uevekoven - Gewerbegebiet Erkelenzer Straße wird zugestimmt. 

 

Beschlussvorschlag 2:

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren VII-4, Uevekoven – Gewerbegebiet Erkelenzer Straße / 1. Änderung wird gefasst. 

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, innerhalb des Plangebietes die Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplanes VII-4 an die tatsächlich erfolgte Erschließung anzupassen. Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten. 

 

Das Plangebiet der Bebauungsplanänderung liegt am nördlichen Rand von Uevokoven und erstreckt sich über das Gelände des neuen Gewerbegebietes. Die genaue Abgrenzung ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich und ist identisch mit der Abgrenzung des ursprünglichen Bebauungsplanes VII-4. 

 

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.07.2025 (GV. NRW. S. 618) geändert worden ist in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist.  Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in den zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses geltenden Fassungen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekanntzumachen. 

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Anlagen

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