Entscheidungsvorlage - VO/26/070

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Rat der Stadt Wegberg hatte am 08.07.2025 die Neuaufstellung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan III-4B, Arsbeck – Auf dem Kamp, 2. Teilbebauungsplan / 1. Änderung (siehe Anlage 1) gefasst. Städtebauliche Zielsetzung ist es, die im ursprünglichen Bebauungsplan festgesetzten „von Einfriedungen freizuhaltenden Flächen“ ersatzlos zu streichen. Gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) wird dieses Bebauungsplanänderungsverfahren im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung und einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit aufgestellt. 

 

Nach Bekanntmachung am 24.03.2026 erfolgte die Veröffentlichung im Internet und Auslegung des Planentwurfes (siehe Anlage 2 und 3) nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.04. bis einschließlich 08.05.2026. Während dieser Zeit gingen keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind aus der Anlage 4 zu entnehmen. Hieraus ergeben sich keine Änderungen der Planunterlagen. 

 

Als nächster Verfahrensschritt steht nun die Fassung des Satzungsbeschlusses an.

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Finanz. Auswirkung

Durch diesen Beschluss entstehen keine Kosten. 

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Klima-Check

Ist die Vorlage klimarelevant?

Ja

Nein

X

Treibhausgas-Ausstoß in CO2e

Erhebliche Reduktion

 

Geringfügige Reduktion

 

 

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche Erhöhung

Nicht ermittelbar

Bemerkung

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

1.

Es wird beschlossen, unter Berücksichtigung der Ausführungen in der Anlage 4, den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen hinsichtlich der vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie dort beschrieben, zu folgen.

 

2.
Der Bebauungsplan III-4B, Arsbeck – Auf dem Kamp, 2. Teilbebauungsplan / 1. Änderung wird als Satzung beschlossen.

Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage Arsbeck und umfasst eine Teilfläche des Blockinnenbereiches Heiderstraße, Wehrstraße, Bücher Straße, Heuchter Straße und Kampstraße.

Städtebauliche Zielsetzung ist es, die im ursprünglichen Bebauungsplan III-4B, Arsbeck – Auf dem Kamp, 2. Teilbebauungsplan festgesetzten „von Einfriedungen freizuhaltenden Flächen“ ersatzlos zu streichen.

Der Bebauungsplan enthält Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die örtlichen Verkehrsflächen.

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

Grundlage für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein – Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV: NRW. S. 666), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.07.2025 (GV. NRW. S. 618) geändert worden ist in Verbindung mit den §§ 1, 2 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist. Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in den zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung.

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Anlagen

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