Mitteilungsvorlage - VO/26/100

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt

Die Stadt Wegberg beabsichtigt, die Bahnhofstraße im Abschnitt zwischen dem Bahnübergang und dem Grenzlandring verkehrlich und städtebaulich neu zu ordnen. Hierzu hat die Verwaltung am 07.04.2026 die Planungsgruppe MWM aus Aachen mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Die Ergebnisse der Studie und die daraus entwickelten drei Planungsvarianten werden dem Ausschuss in der heutigen Sitzung durch das Planungsbüro vorgestellt.

Die Präsentation bildet zugleich die fachliche Grundlage für die Einordnung des Antrags der CDU-Fraktion vom 30.07.2026 mit dem Titel „Bahnhofstraße, Abschnitt Bahn – Grenzlandring: Sicherung der Fördermittelfähigkeit“. Die CDU-Fraktion beantragt darin, die Fördermittelfähigkeit für den späteren Ausbau der Bahnhofstraße zu sichern. Der Antrag enthält sowohl konkrete förderrechtliche Prüfaufträge als auch Anforderungen an die weitere Ausgestaltung der Planung. Gefordert werden unter anderem die Darstellung möglicher Förderprogramme, die Abstimmung der Programmzuordnung mit der Bezirksregierung Köln, die Berücksichtigung förderrechtlicher Anforderungen in der weiteren Planung sowie die Vorbereitung einer fristgerechten Förderanmeldung.

Das Ziel, mögliche Förderzugänge frühzeitig zu berücksichtigen, entspricht dem bereits von der Verwaltung verfolgten Vorgehen. Die Prüfung geeigneter Förderprogramme erfolgt parallel zur planerischen Bearbeitung. Das Vorhaben befindet sich derzeit jedoch noch in der Machbarkeits- und Variantenprüfung. Eine Festlegung auf bestimmte Ausbaumerkmale oder ein konkretes Förderprogramm ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Eine Entscheidung über die weiterzuverfolgende Variante ist in der heutigen Sitzung nicht vorgesehen. Am 14.10.2026 findet eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt, bei der die Varianten vorgestellt und Anregungen aus der Bürgerschaft aufgenommen werden. Nach deren Auswertung wird den politischen Gremien eine Grundlage für die Entscheidung über die weiterzuverfolgende Variante vorgelegt.

Bisheriger Planungsprozess

Für die Bahnhofstraße lag bereits eine Vorplanung vor. Diese wurde jedoch insbesondere im Hinblick auf die Aufteilung des Straßenraums, die Führung des Fuß- und Radverkehrs, die Begrünung, die Aufenthaltsqualität und die Möglichkeiten einer klimaangepassten Entwässerung als nicht ausreichend bewertet. Die Verwaltung hat daher eine erneute, ergebnisoffene Untersuchung veranlasst.

Die Gründe hierfür und erste mögliche Planungsziele wurden am 01.07.2025 in einer interfraktionellen Runde vorgestellt. Dabei wurden unter anderem eine bessere Berücksichtigung des Fuß- und Radverkehrs, zusätzliche Begrünung, eine gestalterische Aufwertung des Straßenraums sowie die Prüfung von Elementen einer sogenannten Schwammstraße angesprochen. Diese Überlegungen dienten als Ausgangspunkt für die Beauftragung der Machbarkeitsstudie, stellten jedoch noch keine Festlegung auf eine bestimmte Lösung dar.

Dies gilt insbesondere für die seinerzeit ebenfalls angesprochene Möglichkeit einer Fahrradstraße. Die zwischenzeitlich durchgeführte Verkehrserhebung hat eine Belastung von rund 7.000 Kraftfahrzeugen täglich ergeben. Aufgrund dieser Verkehrsmenge und des Fehlens einer geeigneten alternativen Verkehrsführung wird eine Fahrradstraße nicht weiterverfolgt.

Vorstellung der Machbarkeitsstudie

Die Machbarkeitsstudie enthält drei Varianten für die künftige Aufteilung und Gestaltung des Straßenraums. Sie stellen noch keine Entwurfsplanung dar und dienen zunächst als Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung und die anschließende politische Variantenentscheidung.

Die erste Variante sieht im nördlichen Abschnitt einen gemeinsamen Geh- und Radweg vor, der im weiteren Verlauf in eine Führung des Radverkehrs im Mischverkehr übergeht.

Die zweite Variante umfasst beidseitige, jeweils 1,80 Meter breite Schutzstreifen für den Radverkehr.

Die dritte Variante sieht im nördlichen Abschnitt Schutzstreifen und im weiteren Verlauf einen einseitigen Zweirichtungsradweg vor.

In allen Varianten werden ergänzend Möglichkeiten für Grünbeete, neue Baumstandorte, Querungsstellen und die Gestaltung der Übergangsbereiche untersucht. Die Varianten unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich der Führung des Radverkehrs, der Flächenaufteilung und der daraus folgenden Eingriffe in den bestehenden Straßenraum.

Fragen der Leitungsführung, des Wurzel- und Baumschutzes, der Entwässerung, eines möglichen Grunderwerbs sowie der konkreten technischen Ausgestaltung sind in den weiteren Planungsphasen zu vertiefen. Dies gilt auch für die Frage, in welchem Umfang Elemente einer Schwammstraße unter den örtlichen und technischen Rahmenbedingungen umgesetzt werden können. Die im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelten Kostenansätze dienen einer ersten wirtschaftlichen Einordnung der Varianten. Eine belastbare Kostenberechnung ist erst nach Auswahl und weiterer Konkretisierung einer Planungsvariante möglich.

Einordnung des CDU-Antrags

Das Anliegen der CDU-Fraktion, Fördermöglichkeiten frühzeitig zu berücksichtigen und die spätere Fördermittelfähigkeit nicht durch planerische Festlegungen zu gefährden, ist sachgerecht.

Mehrere der im Antrag angesprochenen fachlichen Anforderungen waren bereits vor dessen Eingang Gegenstand des laufenden Planungsprozesses. Dies betrifft insbesondere die Prüfung eines grundhaften Ausbaus, die Berücksichtigung des Fuß- und Radverkehrs, die Integration zusätzlicher Begrünung sowie die Untersuchung klimaangepasster Entwässerungslösungen. Diese Themen wurden bereits in der interfraktionellen Runde vom 01.07.2025 aufgegriffen und sind in die Aufgabenstellung der Machbarkeitsstudie eingeflossen.

Der Antrag knüpft damit an einen bereits laufenden Planungs- und Prüfprozess an und ergänzt diesen um konkrete förderrechtliche Fragestellungen. Dazu gehören insbesondere die verbindliche Zuordnung zu geeigneten Förderprogrammen, die Klärung der maßgeblichen Förderquoten und Fristen, die Abgrenzung der zuwendungsfähigen Kosten sowie die Prüfung eines möglichen erhöhten Fördersatzes für Gebiete mit vergleichsweise schwächerer Wirtschaftsstruktur.

Diese zusätzlichen Fragestellungen werden in das weitere Verfahren einbezogen. Eine gesonderte, neben dem laufenden Planungsprozess stehende Untersuchung ist hierfür nicht erforderlich.

Fördermöglichkeiten

Die Verwaltung hat mögliche Förderzugänge bereits parallel zur planerischen Bearbeitung geprüft. Nach derzeitigem Stand kommen insbesondere die Förderung des kommunalen Straßenbaus, die Nahmobilitätsförderung sowie gegebenenfalls ergänzende Fördermöglichkeiten für abgrenzbare Maßnahmen der Klimaanpassung in Betracht.

Eine Übersicht der geprüften Förderprogramme, ihrer wesentlichen Voraussetzungen sowie der derzeit bekannten Förderquoten und Fristen ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Eine verbindliche Programmzuordnung ist erst nach Auswahl und weiterer Konkretisierung der Planungsvariante möglich. Anschließend wird die Verwaltung die Förderfähigkeit mit den zuständigen Förderstellen abstimmen und die erforderlichen Schritte für eine fristgerechte Förderanmeldung vorbereiten.

Nach Auswahl und Konkretisierung der weiterzuverfolgenden Variante wird die Verwaltung insbesondere die Programmzuordnung und die förderrechtliche Einordnung der einzelnen Straßenbestandteile mit dem Dezernat 25 der Bezirksregierung Köln abstimmen. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, ob für das Vorhaben ein erhöhter Fördersatz für Gebiete mit vergleichsweise schwächerer Wirtschaftsstruktur in Betracht kommt.

Weiteres Verfahren

Nach Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung wird den politischen Gremien eine Entscheidungsgrundlage für die Auswahl der weiterzuverfolgenden Variante vorgelegt. Auf dieser Grundlage wird die Planung weiter konkretisiert und die Programmzuordnung mit den zuständigen Förderstellen abgestimmt.

Die im CDU-Antrag angesprochene Förderanmeldung für das Programmjahr 2028 wird in der weiteren Terminplanung berücksichtigt. Voraussetzung hierfür ist, dass rechtzeitig eine hinreichend konkretisierte Planung, eine belastbare Kostenermittlung und die erforderliche politische Beschlusslage vorliegen.

Bis zur förderrechtlichen Klärung dürfen keine Bau- oder Lieferverträge oder sonstigen Verpflichtungen eingegangen werden, die als förderschädlicher vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewertet werden könnten. Die Verwaltung wird dem zuständigen Ausschuss rechtzeitig vor Ablauf der maßgeblichen Förderfristen über die Ergebnisse der Abstimmungen, die in Betracht kommenden Förderwege und den voraussichtlichen städtischen Eigenanteil berichten.

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Finanz. Auswirkung

Aus der Kenntnisnahme der Machbarkeitsstudie und der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung entstehen zunächst keine unmittelbaren Bauausgaben.

Die Kosten der vertiefenden Planung und der späteren Umsetzung hängen von der politischen Variantenentscheidung, den noch zu klärenden technischen Rahmenbedingungen und den tatsächlich nutzbaren Fördermöglichkeiten ab. Eine belastbare Kosten- und Finanzierungsübersicht einschließlich des städtischen Eigenanteils wird vorgelegt, sobald die weiterzuverfolgende Variante und der konkrete Maßnahmenumfang feststehen.

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Klima-Check

Ist die Vorlage klimarelevant?

Ja

Nein

Treibhausgas-Ausstoß in CO2e

Erhebliche Reduktion

 

Geringfügige Reduktion

 

 

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche Erhöhung

Nicht ermittelbar

Bemerkung

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

1)    Der Ausschuss nimmt die in der Sitzung vorgestellte Machbarkeitsstudie und die darin entwickelten Planungsvarianten für die Bahnhofstraße im Abschnitt Bahn–Grenzlandring zur Kenntnis.

2)    Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsvarianten am 14.10.2026 im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung vorzustellen und die dort vorgetragenen Anregungen gemeinsam mit dem Planungsbüro auszuwerten. Die Ergebnisse werden den politischen Gremien anschließend als Grundlage für die Auswahl der weiterzuverfolgenden Variante zur Beratung vorgelegt.

3)  Der Ausschuss beschließt, dass die bereits begonnene Prüfung der Fördermöglichkeiten fortgeführt, die im Antrag der CDU-Fraktion vom 30.07.2026 benannten förderrechtlichen Gesichtspunkte im weiteren Maßnahmenprozess berücksichtigt und erforderliche Beschlüsse zu gegebener Zeit vorgelegt werden. Der Antrag ist damit inhaltlich aufgegriffen und als erledigt anzusehen.

 

Anlagen

  1. Antrag der CDU-Fraktion vom 30.07.2026
  2. Übersicht der derzeit erkennbaren Fördermöglichkeiten
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