Entscheidungsvorlage - VO/2718/14

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 80 Abs.1 GO NRW am 25.02.2014 durch die Kämmerin aufgestellt und dem Bürgermeister zur   Bestätigung vorgelegt. Mit Schreiben vom 26.02.2014 wurde der von ihm gemäß § 80 Abs.2 GO NRW bestätigte Entwurf dem Rat zugeleitet. Die Zuleitung erfolgte ab dem 28.02.2014.

 

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 05.03.2014. In der Zeit vom 06.03.2014 bis 21.03.2014 lag der Haushaltsplanentwurf 2014 öffentlich aus. Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihre Anlagen können Einwohner oder Abgabepflichtige innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben. Über mögliche Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung. Der Stellenplan als Pflichtanlage zum Haushaltsplan wird separat im Personalausschuss am 01.04.2014 beraten.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

keine

 

Alternativen:

keine

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die Haushaltssatzung 2014 mit ihren Anlagen zu beschließen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...