Empfehlungsvorlage - VO/2705/14
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan III-4B, Arsbeck - Auf dem Kamp, 2. Teilbebauungsplan - Beratung über die eingegangenen Anregungen - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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01.04.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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08.04.2014
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 03.07.2012 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan III-4B, Arsbeck – Auf dem Kamp, 2. Teilbebauungsplan gefasst.
Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes liegt in der Gemarkung Arsbeck und umfasst eine Teilfläche des Blockinnenbereichs Heiderstraße, Wehrstraße, Bücher Straße, Heuchterstraße und Kampstraße.
Städtebauliche Zielsetzung der Planung ist es, im Ortskern von Arsbeck einen durchgrünten Wohnstandort zu schaffen.
In der Zeit vom 25.04.2013 bis einschließlich 14.06.2013 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach den Vorgaben des Baugesetzbuches statt. Parallel dazu wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger sind in der Anlage 1 tabellarisch aufgelistet und ausgewertet. Die eingegangenen Anregungen wurden bei der weiteren Planung berücksichtigt.
Seitens der Bürgerschaft wurden während dieses Zeitraums keine Anregungen vorgebracht.
Der ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf mit Begründung und weiteren Unterlagen hat in der Zeit vom 07.01.2014 bis einschließlich 10.02.2014 öffentlich ausgelegen. Die in diesem Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Bürgerschaft sind in tabellarischer Form aufgearbeitet und als Anlage 2 beigefügt worden.
Aufgrund einer Stellungnahme der Bodendenkmalbehörde empfiehlt die Verwaltung einen ergänzenden Hinweis in die Planzeichnung des Bebauungsplanes aufzunehmen.
Während der Auslegung des Planentwurfes wurden zwei Stellungnahmen von Bürgern abgegeben. Aus Sicht der Verwaltung ergibt sich hieraus nicht die Notwendigkeit zur Änderung des Bebauungsplanes. Die Lage der betroffenen Grundstücke ist aus der Anlage 3 ersichtlich.
Die Bebauungsplanunterlagen sind den Anlagen 4 bis 7 zu entnehmen.
Da sich, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Rat, aus den Anregungen der Bodendenkmalbehörde geringfügige Änderungen in der Begründung und den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplanentwurf ergeben, wurden diese Unterlagen bereits in der aktualisierten Fassung beigefügt (Anlagen 5 und 7).
Als nächste Verfahrensschritte stehen nun der Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sowie die Fassung des Satzungsbeschlusses an.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge - unter Berücksichtigung der Ausführungen unter den Anlagen 1 und 2 - beschließen, dass den vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie beschrieben, entsprochen wird und die hierin genannte Ergänzung in den Bebauungsplanentwurf übernommen wird.
2. Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Anregungen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, den Bebauungsplan III-4B, Arsbeck – Auf dem Kamp, 2. Teilbebauungsplan in der geänderten Fassung als Satzung zu beschliessen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.
Das Plangebiet des Bebauungsplans III-4B, Arsbeck – Auf dem Kamp, 2. Teilbebauungsplan liegt in der Gemarkung Arsbeck und umfasst eine Teilfläche des Blockinnenbereichs Heiderstraße, Wehrstraße, Bücher Straße, Heuchterstraße und Kampstraße.
Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung in der Fassung vom 11.03.2014 übernommen.
Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan III-4B, Arsbeck – Auf dem Kamp, 2. Teilbebauungsplan, rechtskräftig.
Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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949,2 kB
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2
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917,9 kB
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5
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3,5 MB
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6
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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7
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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