Empfehlungsvorlage - VO/3037/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund des Landeswassergesetzes haben Gemeinden das auf Ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die dazu notwendigen Anlagen (Abwasseranlagen) zu betreiben.

Im Abstand von 6 Jahren haben die Gemeinden der zuständigen Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Maßnahmen in einem Abwasserbeseitigungskonzept vorzulegen.

Aus diesem Grund hat die Verwaltung die anliegende 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Jahre 2015-2020 erstellt. Hierin sind alle geplanten Investitionen im Abwasserbereich für den genannten Zeitraum enthalten. Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2015 wurden bei den Haushaltsanmeldungen berücksichtigt.

Die im Abwasserbeseitigungskonzept enthaltenen Maßnahmen haben ein Gesamtvolumen von 9,66 Mio €.

Da zwischenzeitlich alle im Zusammenhang bebauten Ortslagen im Stadtgebiet an eine Abwasserreinigungsanlage angeschlossen sind, ist das vordringliche Ziel in den nächsten 6 Jahren die Sanierung der vorhandenen Kanäle und Abwasseranlagen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Zurzeit entstehen der Verwaltung keine Kosten.

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben nimmt zustimmend Kenntnis und schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, die 6. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes für die Jahre 2015-2020 wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

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Anlagen

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