Entscheidungsvorlage - VO/3125/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterbringung von zugewiesenen Flüchtlingen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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14.04.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Einrichtung einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes
Die Ankündigung der Bezirksregierung Köln, dass auf dem Gelände der ehemaligen Wohnsiedlung der englischen Streitkräfte in Petersholz eine Zentrale Unterbringungseinrichtung des Landes entstehen soll, ist mittlerweile ein halbes Jahr alt. Auf die bisherigen Vorlagen und Mitteilungen zu diesem Thema und zur Unterbringung von zugewiesenen Flüchtlingen wird Bezug genommen. Der ursprünglich für das erste Quartal 2015 in Aussicht gestellte Bezugstermin wurde mittlerweile auf Herbst 2015 korrigiert.
Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der ZUE ist für die Stadt Wegberg entscheidend, denn ab diesem Zeitpunkt werden der Stadt von der Bezirksregierung Arnsberg keine neuen Flüchtlinge mehr zugewiesen. Die bis dahin zugewiesenen Asylbewerber bleiben allerdings zugewiesen, bis die anhängigen Asylverfahren beendet sind und sie danach entweder als anerkannte Asylbewerber eine Aufenthaltserlaubnis oder als abgelehnte Asylbewerber eine sog. Duldung erhalten. Das bedeutet, dass es nach der Inbetriebnahme der ZUE in etwa 2 Jahre dauern wird, bis sich Unterkunftssituation wieder deutlich entschärft haben wird.
In einem Gespräch im Innenministerium mit Herrn Staatssekretär Nebe, Herrn Stellv. Regierungspräsidenten Steitz und weiteren Vertretern des Innenministeriums am 26.03.2015 musste der Verwaltungsvorstand zur Kenntnis nehmen, dass die bisherige Kommunikation zwischen dem Innenministerium und der Bezirksregierung Köln nicht in dem Maße stattgefunden hat, wie sie es für eine zügige Umsetzung des Projekts hätte sein müssen. Es stellte sich heraus, dass das Land NRW den Vertrag mit der BImA über die Anmietung des für die ZUE erforderlichen Geländeteils erst dann unterzeichnen wird, wenn dem Land eine Kostenschätzung über die gesamten Kosten der ZUE vorliegt. Mit dieser Kostenschätzung hat das Land am 01.04.2015 NRW.urban beauftragt. Zeitgleich wurde der zuständige Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) mit der Vorbereitung des Bauantrags nach § 80 BauO NRW beauftragt.
Für Wegberg heißt das, dass realistischerweise mit einer Inbetriebnahme der ZUE vor Jahresende nicht zu rechnen ist und dass mit der Planung von kleineren Unterbringungseinheiten (Umbau Philosophenweg, Belegung der Hausmeisterwohnung der ehemalige Grundschule in Klinkum und Belegung des Jugendheimes Wildenrath) die Zeitspanne bis zur Inbetriebnahme der ZUE nicht überbrückt werden kann.
Entwicklung der Asylbewerberzahlen
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat für das Jahr 2014 insgesamt 200.000 Asylsuchende prognostiziert – mit 202.000 Antragstellern hat sich dies auch realisiert. 2015 ist ein Rückgang der Asylzuwanderung nach Deutschland aufgrund der andauernden Syrienkrise, der Verschlechterung der Situation im Irak sowie weiterer Konflikte nicht zu erwarten. Das BAMF hat daher für 2015 seine Prognose auf 250.000 Erst- und 50.000 Folgeantragsteller erhöht. Dies bedeutet, dass der Flüchtlingsstrom sich noch einmal verstärken wird. Nach positiv seriöser Hochrechnung der Verwaltung sind bis zum Jahresende 2015 in Wegberg noch ca. 120 Flüchtlinge unterzubringen.
Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass diese Zahl auch höher liegen kann.
Unterbringungssituation in Wegberg
Nach dem Gesetz sollen Asylbewerber grundsätzlich in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Eine Verpflichtung, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, endet mit der Anerkennung als Asylberechtigter, sofern durch den Ausländer eine anderweitige Unterkunft nachgewiesen wird und der öffentlichen Hand dadurch Mehrkosten nicht entstehen.
Derzeit (Stand 31.03.2015) sind noch 8 freie Plätze in der Gemeinschaftsunterkunft Nordstraße 100 verfügbar. Hergerichtet sind bis Mitte April 12 weitere Plätze im Jugendheim Wildenrath. Aller Voraussicht nach werden diese Plätze bis Ende April/Mitte Mai belegt sein. Auch nach Prüfung weiterer städtischer und freier Räumlichkeiten (wie z.B. Cafeteria im Hallenbad, mobile Klassen an der Merbecker Grundschule, Wohnungen des freien Wohnungsmarktes) wird von der Verwaltung ohne größeren finanziellen Aufwand keine weitere Möglichkeit gesehen, Plätze für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Selbst für anerkannte Asylbewerber (zurzeit 12 Personen) lassen sich auf dem Wegberger Wohnungsmarkt so gut wie keine mit öffentlichen Mitteln bezahlbaren Wohnungen finden, trotz unterstützender Begleitung der städtischen Sozialarbeiterin.
Weiteres Vorgehen
I. Grundschule Klinkum
Zur Unterbring weiterer Asylbewerber schlägt die Verwaltung vor, die Grundschule Klinkum im Bereich des Erdgeschosses wie bereits in den Vorlagen VO/2912/14 und 2951/14 dargestellt umzubauen und hier bis zu 48 Plätze einzurichten.
Die Gesamtkosten (einschl. Möblierung) betragen nach den Ermittlungen des Fachbereiches Gebäudewirtschaft 126.000,00 €. Die Anmietung eines Sanitärcontainers verursacht zusätzliche Kosten in Höhe von 12.000 € jährlich. (insgesamt 130,21 €/Monat je Person bezogen auf eine kalkulierte Nutzungsdauer von 2 Jahren).
Nach Erteilung der erforderlichen Nutzungsgenehmigung durch den Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen wird die bauliche Herrichtung und Ertüchtigung des Gebäudes ca. 10 Wochen dauern.
II. „Haus Janske“
Allein schon wegen der unter I. beschriebenen Umbauzeit muss aus Sicht der Verwaltung zeitgleich über eine Überlassung des ehemaligen Pflegeheimes „Haus Janske“ in Tüschenbroich verhandelt werden. Hier könnten nämlich weitere 52 Plätze zur Verfügung gestellt werden. Aufgrund der prognostizierten Asylbewerberzahlen müssen beide Projekte verfolgt werden, um die bis zum Jahresende erforderliche Anzahl von Plätzen rechtzeitig bereitstellen zu können und um eine Notunterkunft entbehrlich zu machen.
Die Herrichtung des Gebäudes und die Möblierung könnte schrittweise durchgeführt werden. Nach Abschluss eines Mietvertrages oder aufgrund einer Überlassung auf öffentlich-rechtlicher Basis könnte voraussichtlich nach ca. 6 Wochen ein Teilbezug erfolgen. Die Kosten für bauliche Erweiterungen werden mit ca. 80.000 € veranschlagt. Hier muss mit dem Eigentümer/Verwalter über einen Umbau und auch über Mietkosten noch verhandelt werden.
III. Notunterkunft
Soweit die Flüchtlingszahlen dies erfordern oder die beiden vorbeschriebenen Lösungen nicht rechtzeitig umgesetzt werden oder wenn beide Unterbringungseinrichtungen belegt sind, kommt die Turnhalle an der Gemeinschaftshauptschule als Notunterkunft in Frage.
IV. Personal
Je mehr Objekte als Gemeinschaftsunterkünfte über das Stadtgebiet verteilt sind, je mehr asylbegehrende Menschen der Stadt Wegberg zugewiesen sind, um so mehr steigt auch der Betreuungsbedarf (Hausmeister, Sozialarbeiter). Eine Betreuung der im Jugendheim Wildenrath untergebrachten Asylbewerber wird noch von den Hausmeistern der Gemeinschaftsunterkunft Nordstraße 100 unter Beteiligung des Hausmeisters der Grundschule Wildenrath sichergestellt werden können. Sobald eine weitere Gemeinschaftsunterkunft belegt werden muss, ist hier, auch auf Grund der zusätzlichen Fahr- und Wegezeiten, eine befristete Personalaufstockung erforderlich.
Auch im Bereich der Sozialarbeit, der Betreuung und Anleitung der ehrenamtlichen Kräfte und der Vermittlung in Wohnraum und in den Bereich des SGB II (Jobcenter) ist eine Aufstockung des Personals dringend erforderlich um nicht zu sagen unabdingbar. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt unterstützt der Streetworker in diesem Bereich in einer Größenordnung von 10 Wochenstunden die eingesetzte Sozialarbeiterin, die dann beide dafür sorgen, dass anerkannten Asylbewerbern freier Wohnraum und Leistungen des SGB II zugänglich sind und sie dann die Gemeinschaftsunterkunft verlassen können.
Die vorhandene Personalbesetzung reicht jedoch bei weiter steigenden Zuweisungen nicht aus. Durch die zeitweise Zuordnung des Streetworkers in den Bereich Asylbetreuung werden zudem zwangsweise andere ebenfalls wichtige präventive Aufgabenfelder vernachlässigt, was z. B. in absehbarer Zeit zu steigenden Obdachlosenzahlen und damit verbundenen Unterbringungsfällen führen kann.
Landesweit ist ein Schlüssel von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern im Bereich der Flüchtlingsbetreuung von 1 zu 75-100 anerkannt. Bei momentan rund 200 und bis zum Jahresende rund 300 untergebrachten Flüchtlingen ist derzeit – und bereits unter Berücksichtigung der Mitarbeit des Streetworkers - lediglich eine Vollzeitstelle besetzt. Die erforderliche Betreuung erfordert nach Ansicht der Verwaltung auch hier eine personelle Aufstockung.
V. Aufstellung von Wohncontainern
Im Sinne einer umfassenden Betrachtung ist auch erneut die Aufstellung von Wohncontainern am Standort Nordstraße 100 geprüft worden. Hier liegen der Verwaltung bereits konkrete Angebote vor.
- Nutzungsdauer 2 Jahre, 48 Plätze:
Miete Container, Mobiliar und einmalige Kosten für die Aufstellung, sowie im Zusammenhang stehende Bauleistungen rund 375.120,00 €
/48 Personen/24 Monate=325,63 €/Monat/Person
- Nutzungsdauer 2 Jahre, 96 Plätze:
Miete Container, Mobiliar und einmalige Kosten für die Aufstellung, sowie im Zusammenhang stehende Bauleistungen rund 750.240,00 €
/96 Personen/24 Monate=325,63 €/Monat/Person
Bei einer Unterbringung von 96 Personen (dies ist vergleichbar mit den Kapazitäten der anderen Vorschläge) entstehen in 2 Jahren geplanter Nutzungsdauer Kosten in Höhe von rund 750.240,00 €.
Aufgrund der Kostenhöhe wird der Vorschlag „Wohncontainer“ von der Verwaltung nicht weiter verfolgt. Die Verwaltung sieht zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit andere Vorschläge zur Problemlösung zu unterbreiten.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Zu 1.:
Aufwand für Maßnahme „Herrichtung Grundschule Klinkum“ in 2015 (6 Monate)
Investiv76.500,00 €
Konsumtiv55.500,00 €
Gesamt 132.000,00 €
Zur Finanzierung des Betrages stehen nach Überprüfung des FB 303 Mittel aus folgenden Investitionsmaßnahmen zur Verfügung (es handelt sich jeweils um Restmittel, die für die jeweilige Maßnahme nicht mehr benötigt werden):
1. H 424 - Neubau 2-fach-Halle: 5.000,- €
2. H 550 - Gebäudesanierung Nordstraße 100: 15.000,- €
3. H 760 - Unterkünfte Asylbegehrende
(Dachgeschoss Philosophenweg 88): 5.000,- €
4. H 307 - Feuerwehrgerätehaus Rickelrath: 10.000,- €
5. H 552 - Brandschutzmaßnahmen Nordstraße 100: 10.000,- €
Summe: 45.000,- €
Die in 2015 zusätzlich erforderlichen investiven Mittel in Höhe von 31.500 € und die erforderlichen konsumtiven Mittel in Höhe von 55.500,00 € müssen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereitgestellt werden und fließen in dieser Höhe in die Haushaltsplanungen 2015 mit ein.
Zu2.:
Hierbei handelt es sich um ein Gebäude, das nicht im Eigentum der Stadt Wegberg steht. Der Aufwand für einen Umbau/Miete ist im konsumtiven Bereich des Haushaltes 2015 darzustellen. Je nach Mietzeitpunkt und Höhe müssen hier die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden.
Zu3.:
Der Aufwand zur Herrichtung der Turnhalle als Notunterkunft liegt bei einer Belegung mit 50 Personen bei rund 30.000 € ,die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung bereitgestellt werden müssten. Der Aufwand für eine Sammelverpflegung würde über die Sachkonten 533925 und 533926 bei Produkt 050303 abgewickelt.
Zu 4.:
Die Kosten und die Finanzierung zusätzlicher Stellen wird in einer eigenen Vorlage dargestellt.
Alternativen:
Die Verwaltung sieht keine umsetzbaren Alternativen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Erdgeschoss der ehemaligen Grundschule Klinkum für eine Unterbringung von Flüchtlingen herzurichten.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Verhandlungen zur Überlassung des ehemaligen Pflegeheimes „Haus Janske“ in Tüschenbroich mit dem Ziel einer Unterbringung von Flüchtlingen weiter zu führen und die erforderlichen Verträge mit dem Eigentümer zu schließen oder durch andere öffentlich rechtliche Maßnahmen eine Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft sicherzustellen.
- Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass als Notunterkunft die Turnhalle der Hauptschule vorgesehen ist.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Thema Personalaufstockung in der Flüchtlingsbetreuung für die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in einer gesonderten Vorlage darzustellen.
