Empfehlungsvorlage - VO/3121/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das ehemalige Ziegeleigelände wurde kürzlich durch einen neuen Eigentümer übernommen. Er beabsichtigt einerseits, den Gebäudebestand überwiegend zurückzubauen und das Gelände entsprechend der Zielsetzung des Flächennutzungsplanes als Gewerbegebiet in einer Größe von ca. 5,2 ha zu entwickeln. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen wurde mit Datum vom 10.03.2015 ein Antrag auf Aufstellung eines diesbezüglichen Bebauungsplanes gestellt. Dieses Vorhaben wird von Seiten der Verwaltung begrüßt, da hierin die Chance gesehen wird, das Gelände einer neuen Nutzung zuzuführen und weitere Flächen für Gewerbetreibende zur Verfügung zu stellen.

 

Darüber hinaus beabsichtigt der neue Eigentümer andererseits, südlich angrenzende Flächen in einer Größe von rund 1,3 ha, die derzeit als Waldflächen im Flächennutzungsplan dargestellt sind, mittelfristig als Mischgebiet zu entwickeln. Hierzu wurde ein separater Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines weiteren Bebauungsplanes gestellt. Hierzu ist zunächst das landesplanerische Einvernehmen der Bezirksregierung Köln zu erwirken.

 

Einzelheiten zu den beiden Anträgen sind dem im Anhang beigefügten Schreiben vom 10.03.2015 und den Planunterlagen zu entnehmen. Für Rückfragen stehen zudem Vertreter des Antragstellers in der Sitzung zur Verfügung.

 

Ursprüngliche Zielsetzung war es, das ehemalige Ziegeleigelände als Ferien- und Wochenendhausgebiet zu entwickeln. Da diese Zielsetzung nicht mehr weiterverfolgt wird, kann der diesbezügliche seinerzeitige Aufstellungsbeschluss aus dem Jahre 2006 aufgehoben werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die Planungskosten werden durch den Antragsteller übernommen.

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge

 

a)     den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan VII-4, Uevekoven – Gewerbegebiet Erkelenzer Straße,

b)     den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan VII-5, Uevekoven – Mischgebiet Erkelenzer Straße,

c)     den Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes „Gemischte Baufläche – Erkelenzer Straße“ und

d)     die Aufhebung des  Aufstellungsbeschlusses vom 20.06.2006 zum Bebauungsplan VII-3, Uevekoven – Ferien- und Wochenendhausgebiet 

 

beschließen.

 

Städtebauliche Zielsetzung ist es, das Gelände der ehemaligen Ziegelei in Uevekoven als Gewerbe- und Mischgebiet zu entwickeln.

 

Die Bebauungspläne sollen Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.

 

Die Plangebiete liegen am nördlichen Ortsrand von Uevekoven und erstrecken sich über das Gelände der ehemaligen Ziegelei.  Die genauen Abgrenzungen der Plangebiete sind aus den beigefügten Kartenausschnitten ersichtlich.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Die v.g. Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt der Aufstellungsbeschlüsse geltenden Fassung.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen.

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Anlagen

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