Empfehlungsvorlage - VO/3120/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der CDU-Fraktion vom 23.11.2014 "Ausweisung weiterer Wohnbauflächen im Bereich In Bischofshütte" - Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wohnbaufläche - In Bischofshütte" - Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan IV-10, Klinkum - In Bischofshütte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung (STEP)
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Vorberatung
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02.06.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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16.06.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 23.11.2014 hat die CDU-Fraktion gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg den Antrag auf Ausweisung weiterer Wohnbauflächen „In Bischofshütte“ gestellt. Einzelheiten hierzu sind dem in der Anlage beigefügten Antrag zu entnehmen.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 16.12.2014 den Antrag zur Kenntnis genommen und ihn an den Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung verwiesen.
Die Verwaltung schließt sich der Argumentation der CDU-Frakton zur Ausweisung weiterer Wohnbauflächen „In Bischofshütte“ an, empfiehlt die Aufstellungsbeschlüsse zu fassen und die erforderlichen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2016 bereitzustellen.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Über die Bereitstellung der erforderlichen Planungskosten wird im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden. Eine Kostenschätzung der Planungskosten liegt noch nicht vor.
Die Höhe der Erschließungsmaßnahme wurde nach einer ersten groben Kostenschätzung wie folgt ermittelt:
Erstellung eines beidseitigen Gehweges: ca. 15.000,- €
Erstellung der Straßenbeleuchtung: ca. 10.000,- €
insgesamt:ca. 25.000,- €
Laut Satzung sind folgende Beträge umlagefähig:
Gehwegkosten 50 %:ca. 7.500,- €
Straßenbeleuchtungskosten 30 %ca. 3.000,- €
Kanalanschlussbeiträge ca. 10.000,-€
Insgesamt:ca. 20.500,- €
Somit würde bei die Stadt Wegberg ein Kostenanteil von ca. 4.500,- € verbleiben.
Alternativen:
Keine Vorschläge der Verwaltung.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge
a) den Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohnbaufläche – In Bischofshütte“ und
b) den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan IV-10, Klinkum – In Bischofshütte
beschließen.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, innerhalb des Plangebietes neue Wohngrundstücke auszuweisen.
Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.
Die Plangebiete liegen am westlichen Ortsrand von Klinkum – Bischofshütte. Die genaue Abgrenzung der Plangebiete ist aus den beigefügten Kartenausschnitten ersichtlich.
Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt der Aufstellungsbeschlüsse geltenden Fassung.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge die Verwaltung beauftragen, die erforderlich werdenden Planungskosten in den Haushaltsentwurf 2016 vorzusehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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475,5 kB
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2
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1,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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837,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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761,8 kB
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