Entscheidungsvorlage - VO/3204/15

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die CDU Fraktion im Rat der Stadt Wegberg hat am 27.04.15 einen Antrag nach § 20 der Geschäftsordnung gestellt und möchte folgenden Beschluss herbeiführen:

Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 einen Doppelhaushalt aufzustellen.

 

Die FDP hat in der Diskussion um den Antrag in der Ratssitzung am 12.05.15 vorgeschlagen, auf die Aufstellung des Haushaltes für das Jahr 2015 gänzlich zu verzichten, um rechtzeitig einen Haushalt für das Jahr 2016 aufzustellen.

 

 

Von 396 Kommunen waren im Jahr 2014 174 (ca. 44 %) verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept bzw. einen Haushaltssanierungsplan aufzustellen.

Im Kreis mussten 2014 die Städte Geilenkirchen und Waldfeucht ein Haushaltssicherungskonzept und die Stadt Übach-Palenberg als Stärkungspaktkommune einen Haushaltssanierungsplan aufstellen. In den letzten drei Jahren hat keine Stadt im Kreis einen Doppelhaushalt eingebracht.

Zuletzt wurde in der Ratssitzung am 18.12.12 die Einbringung eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2013 und 2014 abgelehnt.

 

 

Die Planungsphase und die Vorbereitungen des Entwurfs des Haushaltsplans für das Jahr 2015 sind weit vorangeschritten. Die Planansätze sind abgefragt, zusammen gestellt und in der Software erfasst. Bei der Vorbereitung der Eingaben wurden die gemeldeten Angaben von der Finanzwirtschaft geprüft und gegebenenfalls im Fachbereich kritisch hinterfragt. Desweiteren wurden Gespräche zu den angemeldeten Mitteln und möglichen Aufwands-Kürzungen mit den Fachbereichsleitern terminiert. Bei einem Doppelhaushalt müsste das Verfahren erneut von vorne begonnen werden. Die Plandaten für das Jahr 2016 und die Folgejahre würden nochmals bei den Produktverantwortlichen abgefragt, da die Ansätze für 2016 den Erkenntnissen angepasst werden müssten, die zwischen der ersten Abfrage im Juli 2014 und heute gewonnen wurden. Außerdem müssten der Investitionsplan überarbeitet werden. Hierdurch entsteht für die Fachbereiche nahezu der gleiche Zeitaufwand, wie bei einem separaten Haushalt für das Jahr 2016. Lediglich das Beschlussverfahren würde sich terminlich abkürzen.

 

Bei der Aufstellung eines Doppelhaushaltes steigt die Wahrscheinlichkeit eines Nachtragshaushaltes, weil die Planungssicherheit abnimmt. Ein Nachtragshaushalt bedeutet, dass das Haushaltsplanverfahren nochmals durchlaufen wird (vgl. § 81 Abs. 1 S. 2 GO).

Eine Internetrecherche zum Doppelhaushalt hat ergeben, dass viele Städte, die einen Doppelhaushalt verabschiedet haben, später einen Nachtragshaushalt erlassen mussten (z. B. Brühl, Lünen, Siegburg, u.a.). Eine statische Auswertung hierzu ist nicht bekannt. Insbesondere für das Jahr 2016 sind viele Rahmenbedingungen noch ungewiss, sodass die Wahrscheinlichkeit eines Nachtragshaushaltes nicht gering ist. Die Gewerbesteuer ist in Wegberg kaum kalkulierbar und die Entwicklung von der ZUE Petersholz und die damit verbundene Aufwandsreduzierung ist heute noch nicht absehbar. Ebenso müsste auf eine zeitlich weit vorgelagerte und somit ungenaueren Schätzung des Einkommenssteueranteils und der Schlüsselzuweisungen für 2016 zurückgegriffen werden.

 

 

 

 

 

Darüberhinaus ist zu bedenken, dass die erstmalige Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes viel mehr Zeit bindet, als die Fortschreibung in den nächsten Jahren. Die Diskussion um den Maßnahmenkatalog zur Erreichung eines Haushaltsausgleichs wird sowohl für die Verwaltung als auch für die Politik eine große Herausforderung darstellen. Aus diesem Grund sollte die Haushaltsdiskussion nicht noch um ein zusätzliches Jahr erweitert werden.

 

 

Die von der FDP-Fraktion vorgeschlagene Variante ist rechtlich nicht umsetzbar, weil die Stadt aufgrund des Jährlichkeitsprinzips verpflichtet ist, einen Haushalt für das Jahr 2015 aufzustellen. Neue Investitionen dürfen in der vorläufigen Haushaltsführung nicht begonnen werden, insofern könnten möglicherweise in 2015 keine Auszahlungen nach dem geplanten Gesetz zur Förderung finanzschwacher Kommunen geleistet werden.

 

 

Aufgrund der vorgenannten Argumente wird der Vorschlag einen Doppelhaushalt aufzustellen, von der Verwaltung nicht unterstützt. Es ist folgende Zeitschiene für die Aufstellung der Haushalte für die Jahre 2015 und 2016 vorgesehen:

Nach der Planerstellung, der Abstimmung zu den Konsolidierungsmaßnahmen und der Aufstellung des Haushaltssicherungskonzeptes durch den Kämmerer mit Bestätigung durch den Bürgermeister kann dieses im Haupt- und Finanzausschuss am 27.10.15 beraten und in der Ratssitzung am 12.11.15 beschlossen werden. Anschließend erfolgt die Weiterleitung an die Kommunalaufsicht, die das Haushaltssicherungskonzept genehmigen muss. Der Haushalt für das Jahr 2016 soll bis zum 30.04.2016 aufgestellt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung schlägt dem Rat vor für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 keinen Doppelhaushalt aufzustellen. Es soll für jedes Jahr ein eigenes Planwerk erstellt werden.

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