Mitteilungsvorlage - VO/3242/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Kläranlage Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben (BUV)
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Kenntnisnahme
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08.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung hatte in der Sitzung des Fachausschusses am 02.09.2014 mitgeteilt, dass die Erlaubnis zur Einleitung von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Wegberg in die Schwalm am 30.06.2013 abgelaufen ist. Die Stadt hatte rechtzeitig vor Ablauf der Einleitungserlaubnis bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Verlängerung bzw. Neuerteilung der Einleitungserlaubnis gestellt. Die Bezirksregierung hatte die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis von einer Überrechnung der Kläranlage Wegberg abhängig gemacht. Mit dieser Überrechnung der Kläranlage Wegberg ist das Forschungsinstitut für Wasser- und Abfallwirtschaft an der RWTH Aachen (FiW) e.V. beauftragt worden. Zusammengefasst kommt das Forschungsinstitut zu folgendem Ergebnis:
„Die Kläranlage Wegberg ist für eine Bemessungsbelastung von 46.780 Einwohnergleichwerte bezogen auf die Schmutzfrachten bezüglich Biologischer Sauerstoffbedarf (BSB5) bzw. Chemischen Sauerstoffbedarf (CSB) im zufließenden Rohabwasser ausgelegt. Die Kläranlage Wegberg wurde als Anlage zur gemeinsamen biologischen Behandlung häuslicher und industrieller Abwässer konzipiert. Neben dem kommunalen Abwasser von ca. 22.000 angeschlossenen Einwohnern wird die Kläranlage maßgeblich durch Industrieabwässer, insbesondere vom gewerblichen Abwasser einer Gerberei beeinflusst. Die Kläranlage Wegberg wird seit Jahren mit industriellem Abwasser sehr hoch belastet und besonders bezüglich Stickstofffachten auch überbelastet. Das in der Kläranlage Wegberg gereinigte Abwasser wird in die Schwalm eingeleitet, die als ein empfindliches Gewässer eingestuft ist. Für die Ermittlung der aktuellen Belastungswerte der Kläranlage Wegberg wurden im Oktober 2014 im Zulauf der Kläranlage, im Ablauf des Sandfangs und im Ablauf der Zwischenklärung über ca. 2 Wochen 24h-Mischproben entnommen und untersucht. Parallel hierzu wurden die Abwässer eines größeren Gewerbebetriebes im Zulauf zur Kläranlage Wegberg überprüft. Die Auswertung über einen längeren Zeitraum von 2010 bis 2013 inklusive des Messprogramms 2014 zeigt, dass die Bemessungswerte beim CSB, BSB5 und insbesondere beim Gesamtstickstoff überschritten werden. Der Auslegungswert bezüglich Stickstoff wurde um rd.12.500 EW in 85 %-Perzentil überschritten, beim CSB sind dies ca. 3.600 EW und beim Parameter Phosphate wird der Auslegungswert weit unterschritten. Bei den Maximalwerten betrug die Überschreitung beim CSB rd. 10.000 EW und beim Parameter Stickstoff annährend 70 % über dem Bemessungswert. Das Forschungsinstitut kommt zu dem Ergebnis, dass bei der Betrachtung der CSB/BSB5 Frachten allein der Anteil eines Gewerbebetriebs im Zulauf der Kläranlage Wegberg bei deutlich mehr als 50 % der Gesamtfracht liegt. Das es bisher nicht zu Überschreitungen der Einleitungserlaubnissen von gereinigtem Abwasser in die Schwalm gekommen ist, liegt an den großen Aufwendungen, die auf der Kläranlage getätigt werden, um trotz Überlastung der Anlage eine ausreichende Reinigungsleistung zu erzielen, so das Forschungsinstitut der RWTH Aachen.
Für die Stabilisierung der Ablaufwerte und des Betriebs der Kläranlage Wegberg sind Maßnahmen an verschiedenen Stellen sinnvoll und notwendig. Es sind Maßnahmen auf der Kläranlage selbst möglich und umsetzbar, jedoch sind Maßnahmen bei dem einleitenden Gewerbebetrieb zwingend notwendig.“
Den Abschlussbericht über die Nachrechnung der Kläranlage Wegberg haben die Fraktionen jeweils in einfacher Ausfertigung erhalten.
In einer Dienstbesprechung bei der Bezirksregierung Köln erklärte der zuständige Dezernent am 22. Juli 2015, dass für die Kläranlage Wegberg ein neuer Antrag auf Genehmigung nach § 58 Landeswassergesetz zu stellen ist, da die vorhandene Genehmigung die hohe Belastung im Zulauf zur Kläranlage Wegberg nicht abdeckt. Dies bedeutet, wenn es nicht möglich ist, die Zulauffrachten erheblich zu reduzieren, dass die Kläranlage Wegberg um ca. 1/3 erweitert werden muss. Der hierzu notwendige finanzielle Aufwand ist zur Zeit noch nicht abzuschätzen. Eine Erweiterung der Kläranlage Wegberg kann jedoch vermieden worden, wenn die Frachten im Zulauf zur Kläranlage so reduziert werden, dass die Bemessungsbelastung von 46.780 EW, das sind 24.780 EW über den Wert von Personen, die an der Kläranlage Wegberg angeschlossen sind, nicht mehr überschritten wird.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1.011,2 kB
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