Entscheidungsvorlage - VO/3258/15
Grunddaten
- Betreff:
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Einführung einer getrennten Bioabfallerfassung mittels Behälterentleerung ("Biotonne"); Vorstellung einer Studie über Umsetzungsvarianten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben (BUV)
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Entscheidung
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08.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 11 Absatz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) besteht eine grundsätzliche Verpflichtung für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Getrennterfassung von überlassungspflichtigen Bioabfällen, sofern dies zur Erfüllung der Anforderungen einer hochwertigen Verwertung erforderlich ist.
Als Bioabfälle werden gemäß § 3 Absatz 7 KrWG biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle sowie Küchenabfälle bezeichnet.
Jedoch erzielt die Stadt Wegberg mit ihrem jetzigen Erfassungssystem überdurchschnittlich hohe Mengen an pflanzlichen Gartenabfällen, die die im kürzlich beschlossenen Abfallwirtschaftsplan NRW angegebenen Zielwerte regelmäßig erreichen und sogar übertreffen.
Auf Grundlage dieser hohen Erfassungsmenge attestiert der Kreis Heinsberg als Aufsichtsbehörde auf Nachfrage der Verwaltung die Getrennterfassungspflicht von Bioabfällen als erfüllt an und sieht das derzeit praktizierte Erfassungssystem von biologisch abbaubaren Abfällen in der Stadt Wegberg momentan als nicht zu beanstanden an.
Allerdings erfasst die überwiegende Mehrzahl der Kommunen in Nordrhein-Westfalen Bioabfälle im Holsystem über einen Behälter („Biotonne“).
Eine Einführung einer getrennten Bioabfallerfassung mittels Behältergestellung bietet zunächst eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für das Personal des beauftragten Entsorgungsunternehmens durch eine mechanische Behälterentleerung statt der Entleerung und Sammlung der bereitgestellten Abfallsäcke und Bündel. So sind insbesondere das Anheben der in Säcken oder sonstige Behältnissen bereitgestellten Grünabfälle und das anschließende Tragen zum Abfallsammelfahrzeug entsprechend der Lastenhandhabungsverordnung arbeitsmedizinisch als bedenklich einzustufen.
Für die Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Wegberg bedeutet eine behältergebundene Bioabfallerfassung eine hygienischere und komfortablere Abfallentsorgung.
Des Weiteren ist als zentraler Grund für die Umsetzung der getrennten Bioabfallerfassung mittels Behältergestellung die Ausweitung einer flächendeckend getrennten Erfassung im Holsystem auf biogene Abfälle aus dem Küchenbereich anzusehen. Hierdurch wird die Abfallmenge reduziert, die CO2-belastend in Müllverbrennungsanlagen beseitigt wird. Vielmehr lässt sich im Vergärungsprozess in einer Vergärungsanlage aus diesen Abfällen Biogas gewinnen.
Nicht unerwähnt sollte in diesem Zusammenhang bleiben, dass eine Getrennterfassung zukunftssicher im Hinblick auf eine mögliche gewerbliche Sammlung von Bioabfällen, die für gewerbliche Sammler interessant werden könnte, wenn sich mit Bioabfällen monetäre Gewinne erzielen ließen. Eine gewerbliche Sammlung von überlassungspflichtigen Abfällen ließe sich in diesem Fall nur abwehren, wenn der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ein qualitativ höherwertiges Erfassungssystem nachweisen kann. Ein solcher Nachweis würde durch ein flächendeckendes Angebot einer Behälterentleerung von Bioabfällen erbracht.
Daher hat das Beratungsbüro A+U GmbH aus Düsseldorf im Auftrag der Verwaltung eine Studie zur Einführung einer behältergebundenen Bioabfallerfassung in der Stadt Wegberg erstellt. In dieser Studie werden folgende Szenarien in einer Präsentation vorgestellt:
- Freiwilliger Anschluss an die Biotonne
- Anschluss- und Benutzungszwang mit einfacher Befreiungsmöglichkeit
(ohne Kontrollmechanismus)
- Anschluss- und Benutzungszwang mit restriktiver Befreiungsmöglichkeit
(mit Kontrollmechanismus)
Zudem werden bei der Gebührenbemessung zur Umlegung der Kosten für die Bioabfallerfassung auf die Gebührenpflichtigen folgende Modelle beleuchtet:
- Gebührenbemessung anhand einer Bioabfallverwiegung
- Gebührenbemessung anhand einer Bioabfallverwiegung sowie einer Leerungsgebühr
- Gebührenbemessung anhand eines mengenunabhängigen Behältertarifs
Diese hier genannten Modelle haben je nach Umsetzung eine Steuerungswirkung auf die Anzahl der aufgestellten Behälter und die erfassten Abfallmengen sowie auf die damit verbundene Kostenstruktur. Hinsichtlich der Kostenstruktur ist darauf hinzuweisen, dass durch die Einführung einer behältergebundenen Bioabfallerfassung auch unter der Beachtung der durch die Reduzierung der Abfuhrtermine der bisherigen Grünabfallsammlung verringerten Kosten sowie der geringeren Verwertungskosten von Bioabfällen im Vergleich zu den Gebühren für die Abfallbeseitigung Mehrkosten zu erwarten sind. Durch diese Mehrkosten ist mit einer Erhöhung der Abfallgebühren insgesamt zu rechnen.
Die in dieser Studie berechneten Werte basieren darauf, dass die im Holsysten zu erfassenden Bioabfälle neben pflanzlichen Gartenabfällen auch ungekochte und gekochte Speiserestabfälle sowie Fisch- und Fleischabfälle hinzugezählt werden. Gemäß der Abfallsatzung des Kreises Heinsberg sind für die Verwertung von Abfällen, die gekochte Speisereste beinhalten, derzeit drei Annahmestellen im Kreisgebiet Heinsberg zu nutzen, die außerhalb des Stadtgebiets Wegberg liegen.
Zudem sehen alle Modellvarianten eine Holsammlung von bündelbaren pflanzlichen Gartenabfällen an jährlich zwei Abholterminen jeweils im Frühjahr und im Herbst sowie die Beibehaltung der Weihnachtsbaumholsammlung im Januar vor. Die Erfassung von pflanzlichen Grünabfällen im Bringsystem soll zunächst in unveränderter Form beibehalten werden.
Von den in der Präsentation vorgestellten Möglichkeitsvarianten einer getrennten Bioabfallerfassung wird das Modell eines Anschluss- und Benutzungszwangs mit einem Kontrollmechanismus und einem pauschalierten Behältertarif favorisiert. Dieses Modell bietet die größte Erfassungsmenge an Bioabfällen und lässt zugleich das Restabfallaufkommen deutlich absenken. Bei dieser Variante ist aufgrund der voraussichtlich ausgegebenen Behälteranzahl der geringste Behältertarif zu erwarten.
Zudem ist bei diesem Modell zu erwarten, dass die Mengen von pflanzlichen Gartenabfällen im Bringsystem auf dem jetzigen Niveaus bleiben und die bestehenden Kapazitäten der jeweiligen Annahmestelle weiterhin ausreichen.
Außerdem entspricht diese Lösungsvariante der im Abfallwirtschaftsplan NRW ausgesprochenen Empfehlung zur Satzungsregelung einer getrennten Bioabfallerfassung.
Die Einführung der getrennten Bioabfallerfassung mittels Behältergestellung ist bis spätestens 01. Januar 2017 vorgesehen.
Die vom Beratungsbüro A+U GmbH erstellte Studie wird in dieser Fachausschusssitzung von Herrn Prof. Scheffold in einer Präsentation vorgestellt.
Finanz. Auswirkung
Kosten und Finanzierung:
Die Kosten für die Erfassung von Bioabfällen werden über den Gebührenhaushalt Abfallwirtschaft getragen. Die genauen Kosten je Modell werden in der Präsentation der Studie beziffert.
Alternativen:
Als alternative Beschlussvorschläge der Verwaltung sind die übrigen Modellvarianten, die in der Studie zur Einführung einer Bioabfallerfassung begutachtet und in dieser Ausschusssitzung vorgestellt werden, anzusehen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen, Umwelt und Vergaben wählt aus den vorgestellten Variationsmöglichkeiten für die Einführung einer getrennten Bioabfallerfassung das Modell eines Anschluss- und Benutzungszwangs mit restriktiver Befreiungsoption und pauschalem Behältertarif. Die Verwaltung wird ferner mit der Einleitung eines entsprechenden Ausschreibungsverfahrens der Leistungen für diese Variante einer Bioabfallerfassung sowie mit der Erstellung eines entsprechenden Entwurfs der Änderung der Abfallentsorgungssatzung beauftragt.
