Empfehlungsvorlage - VO/3286/15
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag vom 27.05.2015 zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung einer Ferienhaussiedlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Schroeders, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung (STEP)
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Vorberatung
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29.09.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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22.10.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 27.05.2015 hat der Eigentümer der bisherigen Kiesabgrabungsflächen am Grenzlandring einen Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt (siehe Anlage 1).
Zielsetzung ist es, nach Beendigung der Abgrabungstätigkeit, auf einer Teilfläche des Betriebsgeländes in einer Größe von rund 3,6 ha (siehe Anlage 2) eine Ferienhaussiedlung mit rund 30 Wohneinheiten zu errichten. Einzelheiten zur Planung sind den Antragsunterlagen zu entnehmen. In der Sitzung wird ein Mitarbeiter des Büros VDH Projektmanagement GmbH für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Von Seiten der Verwaltung wird dieser Antrag begrüßt, da die geplante Ferienhaussiedlung der städtebaulichen Zielsetzung „Förderung des Wochenend- und Kurzzeittourismus“ entspricht. Gegen die Einleitung der erforderlich werdenden Bauleitplanverfahren und die Unterzeichnung des diesbezüglichen Städtebaulichen Planungsvertrages bestehen daher keine Bedenken.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge
a) den Aufstellungsbeschluss zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes „Ferienhaussiedlung Klinkum“ und
b) den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan IV-11, Klinkum – Ferienhaussiedlung
beschließen.
Städtebauliche Zielsetzung ist es, auf einer ca. 3,6 ha großen Fläche eine Ferienhaussiedlung im Sinne des § 10 BauNVO (Sondergebiete, die der Erholung dienen) zu entwickeln.
Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.
Das Plangebiet liegt nordöstlich der Ortslage Klinkum und wird durch den Grenzlandring (L367) und der Straße Buschend begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 / SGV NRW 2023) in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Die vorgenannten Rechtsgrundlagen gelten in der zum Zeitpunkt der Aufstellungsbeschlüsse geltenden Fassung.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diese Beschlüsse öffentlich bekannt zu machen.
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung und –planung empfiehlt dem Rat ferner, er möge dem Angebot der Josef Jansen GmbH & Co KG zum Abschluss eines Städtebaulichen Planungsvertrages (Anlage 5) zustimmen und die Verwaltung beauftragen, den Abschluss des Vertragswerkes herbeizuführen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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990,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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5
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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